Wiedermal das Thema "Elterngeld" ich brauche eure Hilfe

Hallo zusammen:)

Bzgl Elterngeldanträge bräuchte ich Eure Hilfe :)

1. auf dem Zettel mit dem Einkommensfragen "Zeitraum vor der Geburt" gibt es die Angabe "Bezug von sonstigen Leistungen" unter anderem steht dort Krankengeld. Bezieht sich das auf Leistungen aus eigener Krankheit oder auch auf das Krankengeld welches ich bekommen habe wenn ich meinen großen nicht in die Kita schicken könnte und in Zuhause betreuen müsste?! Spontan würde ich denken ja, weil es ja sonst unfaire wäre für die Berechnung des elterngeldes, bin mir aber nicht sicher

2. in der elterngeldbroschüre steht das sich das Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vor Geburt berechnet, weiter hinten steht denn aber das Monate mit Bezug von mutterschaftsgeld unberücksichtigt bleiben......heißt das denn, mein Baby kommt diesen Monat, mutterschaftsgeld bekomme ich seit August das die Abrechnungen von August 2013 bis Juli 2014 zum tragen kommen oder mache ich einen Denkfehler?!

Vielen Dank im Voraus

Lg aus hh

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Hallo :-)
Ich war wegen deiner zweiten Frage gestern bei der Familienlotsin unserer Gemeinde. Also, du reichst zur Berechnung des Elterngeldes die 12 Gehaltsabrechnungeb vor Beginn des Mutterschutzes ein. Ich bin seit 25.8. im MuSchu und muss also von August 13 - Juli 14 einreichen.

Zu deiner anderen Frage: ich denke, es gehört alles zur Berechnung. Wär ja sonst unfair und würde es so abgeben.

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Vielen, vielen Dank, deine Antwort hat mir gut weitergeholfen!

Lg

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Zu 2. die Abrechnungen von August 2013 - Juli 2014 das hast du richtig erkannt.

Zu 1. Keine 100 % sichere Aussage, aber wenn du deinen Sohn nicht in den Kiga bringen kannst, dann wirst du ja praktisch vom Arzt krank geschrieben über deinen Sohn und daher zahlt dann ja dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter, oder bin ich da falsch?. Ich gehe hier davon aus, das die wissen wollen ob du wirklich mal Krankengeld von der KK bekommen hast, also länger als 6 Wochen am Stück wg. der gleichen Krankheit krank geschrieben warst, dann zahlt dein AG ja nichts mehr, dann springt ja die KK ein.

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Hallo,
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Bzgl des Krankengeldes ist es so das man wenn das Kind krank ist nicht vom AG bezahlt wird sondern man bekommt 65% des Tagessatzes, leider nur. Ich werde es denn erstmal so mit melden.

Lg

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ah ok. Danke für die Info. Ist bei mir das erste Kind daher hatten wir den Fall noch nie, aber ich dachte, das würde dann vom AG Bezahlt, weil sich da ja manche dann so aufregen.

Wenn die das nicht mal bezahlen müssen, versteh ich dann die Aufregung nicht. :-)

Sonst einfach mal dort anrufen und nachfragen, mein Kollegin meinte, die sind da sehr nett am Telefon und können einem das gut erklären.