Gehaltserhöhung während eines Berufsverbotes

Hallo,

zu erstmal, ich bin noch nicht schwanger, aber wir haben heute das GO von der Krankenkasse für eine Künstliche Befruchtung bekommen.

Nun geht folgendes durch meinen Kopf:

Ich bin Erzieherin und rechne im Falle einer Schwangerschaft mit einem Berufsverbot, da es u.a. eine Risikoschwangerschaft werden würde.

Ich würde aber im November in die nächste Gehaltsstufe kommen, aufgrund der Berufserfahrung (Tarifvertrag). Maßgeblich wäre aber der 1. Tag der Schwangerschaft und die wäre bereits im Oktober. Ich überlege nun die erste Befruchtung nach hinten zu verlegen, aber dann wären die Feiertage dazwischen.

Kann mir jemand sagen, ob ich die Gehaltserhöhung trotzdem bekommen würde?

Danke im voraus und liebe Grüße #winke

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Hallo,

ich bin seit der 9. SSW im Beschäftigungsverbot. Vorher habe ich knapp 4 Jahre als Erzieherin gearbeitet. In der 20. SSW habe ich meine Ausbildung zur Erzieherin abgeschlossen und habe daraufhin ohne Probleme meine Höherstufung (öffentlicher Dienst) in der Gehaltsgruppe bekommen.

LG
ffctp 37+0

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Hallo,

Danke für deine Antwort. Aber du hattest während der Beschäftigungsverbot keine Stufenerhöhung oder? Das ist das, was mich interessiert. Vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden!
Lieben Gruß

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Habe eine amtliche Broschüre in der steht, dass Gehaltserhöhungen auch im BV zu gewähren sind. Die 13 Wochen vor der Schwangerschaft sind nur der Mindestverdienstausgleich, falls z.B. wegen wegfallender Nachtschichten o.ä. das Gehalt in der Frühschwangerschaft sinkt.

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Nein, das stimmt so leider auch nicht, wenn z.B. im BV dein Vertrag der 100% Arbeitszeit umfasst endet und nur noch dein "normaler" Vertrag mit 80% gültig ist, dann bekommst du ab dem Moment auch nur noch 80%, auch wenn du vorher mehr hattest.

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Das ist ja was anderes als eine Tariferhöhung. Diese erhält man unbedingt!

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Bei einem Berufsverbot würdest du gar kein Gehalt bekommen, bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du auch natürlich dann das höhere Gehalt ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit.

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Bin Krankenschwester im BV und habe heute meine Abrechnung bekommen. Habe die fällige Lohnerhöhung bekommen (haben Steigerungen nach so und soviel Jahren Betriebszugehörigkeit drin).

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Das ist es was ich wissen wollte! Danke, dann kann es ja los gehen. Und natürlich meinte ich Beschäftigungsverbot ;-)

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Also alles was vertraglich oder tariflich festgelegt ist, müssen sie dir zugestehen. Du darfst keine Nachteile durch eine Schwangerschaft haben. Ich bekomme z.B. auch mein Weihnachtsgeld, da es im Vertrag steht.
Wünsche dir viel Erfolg! Vielleicht bekommt ihr ja dann eine tolle Weihnachtsüberraschung :-)

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