Elternzeit, Teilzeit, Steuern...

Hallo Ihr Lieben,

ich bin heute zwar erst 10+4, aber ich will ich jetzt schon mal schlau machen...
Ich habe am 17.11.14 meinen nächsten FA Termin, und wenn dann alles glatt läuft, will ich meinem Chef von der SS erzählen.

Dazu will ich aber genauestens informiert sein.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich will das 1.Jahr komplett zu Hause bleiben. Bekomme ja dafür dann Elterngeld.
Im 2.Jahr will ich dann Teilzeit arbeiten gehen, also 20/25 Stunden die Woche, da meine Mutter auch nur Teilzeit arbeitet und wir uns die Zeit fürs Kind aufteilen können.
Bekomme ich dann während der Teilzeit das Geld ganz normal vom AG?!
Und habe ich dann nach den 2 Jahren Elternzeit Anspruch auf meine Ganztagsstelle?
#gruebel

Zu den Steuern:
Mein Mann und ich haben die gleiche Steuerklasse IV, da wir fast gleich viel verdienen.
Meine Freundin meinte ich solle jetzt vor der Elternzeit in III und mein Mann in V wechseln, weil ich dann mehr Elterngeld bekomme. Aber muss ich dann nicht bei der Steuerklärung e fette Nachzahlung erwarten?
Bohhh, das ist soo kompliziert. #zitter

Vielleicht gibt es ja Mamis, die in der selben Situation waren/sind.#augen

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Also die Steuerklasse zu wechseln lohnt sich für die Berechnung vom Elterngeld nicht, denn da zählt die Steuerklasse in der du sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes warst und das ist dann schon zu spät.
Ich bin damals nach einem Jahr wieder Arbeiten gegangen und habe meine Arbeitszeit auch reduziert, befristet auf ein Jahr.Ich habe da einfach einen Antrag gestellt und das ging ohne Probleme.Wenn ich gewollt hätte hätte ich ab diesem September wieder richtig Vollzeit arbeiten können, aber ich bin wieder schwanger :-p

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Oh Glückwunsch :-D

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"Also die Steuerklasse zu wechseln lohnt sich für die Berechnung vom Elterngeld nicht, denn da zählt die Steuerklasse in der du sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes warst und das ist dann schon zu spät."
Nee, 6 reichen, wenn du durchgängig vorher in der anderen warst, eil dann die letzte genommen wird!

Hatte man vorher z.B. eine andere Steuerklasse dazwischen, dann sind sogar weniger Monate die überwiegende Zahl oder bei Monaten ohne Steuerklasse!

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Das Geld in Teilzeit bekommst Du ganz normal als Gehalt vom AG.

Zu den Steuern: Wenn Dein Mann etwa genauso viel wie Du verdienst und ihr eine gemeinsame Steuererklärung macht, dann dürftet ihr keine Nachzahlung erwarten. Jedoch würde ich Dir finanziell davon abraten! Du glaubst nicht, was Steuerklasse V für fette Abzüge hat, da würdet ihr am Ende mehr minus als plus machen. Denn das wird die Elterngelddifferenz nicht ausgleichen.

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"Du glaubst nicht, was Steuerklasse V für fette Abzüge hat, da würdet ihr am Ende mehr minus als plus machen. Denn das wird die Elterngelddifferenz nicht ausgleichen. "
Das ist Unsinn, denn egal welche Steuerklassenkombi, man zahlt im Jahr immer gleichviel. Mal über die Monate mehr (4/4), mal am Ende mehr (bzw. bekommt weniger wieder!). Damit hat man dann natürlich einen Gewinn durch das höhere Elterngeld!

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hi

mein tipp bei steuerklasse

bliebt beide in 4
welchseln wäre blödsinn

meine Schwägerin hat es gemacht und immer fette nachzahlung
mein Mann und ich sind 4/4 geblieben und bekommen immer was zurück

wie verdienen auch in etwa gleich

lg

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Ja, ich denke das jetzt auch!

Bis jetzt haben wir in 4/4 immer was wieder bekommen.

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das gut#pro

hat uns extra einer vom finazamt geraten und er hatte auch recht #huepf

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Hallo,

vor der Elternzeit, in der Elterngeld bezahlt wird, die Steuerklassen zu wechseln, um mehr Elterngeld zu erhalten, ist Quatsch. Das Elterngeld wird aus der Zeit vor der Elternzeit berechnet und Dir zunächst steuerfrei ausbezahlt. Am Ende des Jahres wird es aber zur Berechnung des Steuersatzes (ggf. auch des Deines Mannes) mit herangezogen.

Für den Zeitraum der Elternzeit, in dem Du arbeiten gehst, kann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein, also Du in 5 und Dein Mann in 3. Diese Kombination ist ausgelegt auf einen Anteil vom Gesamteinkommen von 40/60. Dann kommt es im Regelfall nicht zu einer Nachzahlung.

Wenn ihr jetzt gleich verdient und Du dann auf 20/25 Stunden verringerst, dürfte das aber nicht passen und es wird eine Nachzahlung fällig.

Wenn Du während der Elternzeit arbeitest, bekommst Du Dein Gehalt vom AG. Nach Beendigung der Elternzeit lebt Dein altes Anstellungsverhältnis (Vollzeit) wieder auf. Anspruch auf exakt die gleiche Stelle hat man meistens nicht, das weiß ich aber nicht genau.

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erst mal danke für die ausführliche Antwort :-)

das heißt, wir sollten, wen ich dann in Elternzeit bin und danach nur Teilzeit arbeiten gehe, die Steuerklasse wechseln? ich V und mein Mann in III ?
ist ja eigentlich logisch, weil mein Mann dann wesentlich mehr verdient,ne...

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Wenn du einen Wechsel der Steuerklasse anstrebst, dann musst du das rechtzeitig vorher, das heißt mindestens sieben Monate machen. Aus meiner Sicht lohnt sich das nicht wirklich. Freunde von mir haben das gemacht und haben dadurch bei der Steuererklärung 300 € mehr zurückbekommen. Aus meiner Sicht lohnt sich da der ganze Aufwand nicht für.

Mein Mann und ich sind IV/IV geblieben. In die Progression wird das Elterngeld ja mit eingerechnet. Das hat schon so 1.000 € ausgemacht....

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"Bekomme ich dann während der Teilzeit das Geld ganz normal vom AG?!"
Ja natürlich, aber dann eben auch nu anteilg im Verhältnis zu deiner Vollzeitstelle. "Und habe ich dann nach den 2 Jahren Elternzeit Anspruch auf meine Ganztagsstelle?"
Ja bzw. auf eine vergleichbare.

Zu den Steuern:
Hattest du bisher durchgängig Steuerklasse 4? Dann bräuchtest du 6 Monate in 3 für eine Berechnung in 3 die schaffst du aber voraussichtlich vor dem Mutterschutz nicht mehr! Du dürftest dann ja erst ab Juni in den Mutterschutz gehen. Ob eine Nachzahlung fällig ist, hängt von viel mehr ab, bei uns ist sie es noch nie gewesen!

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Hallo Schnuppe,
ein paar Kommentare.
Jetzt noch Steuerklasse wechseln wird schwierig wie meine Vorschreiberinnen schrieben. Du musst 7 Monate vorher in der Steuerklasse sein, damits aufs Elterngeld angerechnet wird. Nicht vergessen darf man dabei den Progressionsvorbehalt. Elterngeld (egal wie hoch) wird aufs Gesamtfamilieneinkommen aufgerechnet und dann wird davon die Einkommenssteuer berechnet.
Wenn du nachher wieder in Teilzeit arbeiten willst, hättest du vermutlich wiederum gern die andere Steuerklasse - weil Du ja weniger verdienst und somit übers Jahr mehr herauskäme (nur die Steuererklärung wird dann wieder fies). Ich weiß halt nicht, ob man dann noch mal mal eben wechseln darf - Soweit ich weiß, geht das nur ein Mal jährlich.
Im Endeffekt zahlt ja jedes Paar die gleichen Steuern, egal ob IV/IV oder III/IV - die Frage ist nur wann wieviel gezahlt wird (und mir ist es lieber wenn ich nachher was rausbekomme ;-))

Wir haben uns das so und so durchgerechnet und wir bleiben bei IV/IV :-)

Du hast Anspruch auf deine alte Stelle im Sinne der Stunden und des Gehalts.
Wichtig: Es muss aber nicht die gleiche Stelle bzgl der Aufgaben sein.

LG
Feli

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" Du musst 7 Monate vorher in der Steuerklasse sein, damits aufs Elterngeld angerechnet wird. "
Nein, 6 reichen, wie ich hier gelernt habe, weil dann die letzte genommen wird, wenn es eine gleiche Anzahl an Monaten ist.
Bei verschiedenen Steuerklassen vorher oder weniger Monaten mit Steuerklasse reichen sogar weniger Monate!

"Im Endeffekt zahlt ja jedes Paar die gleichen Steuern, egal ob IV/IV oder III/IV - die Frage ist nur wann wieviel gezahlt wird (und mir ist es lieber wenn ich nachher was rausbekomme ;-))" Das schon, aber nicht die gleiche Summe an Elterngeld!

"Du hast Anspruch auf deine alte Stelle im Sinne der Stunden und des Gehalts. Wichtig: Es muss aber nicht die gleiche Stelle bzgl der Aufgaben sein."
Jein, es muss aber die gleiche Tätigkeit sein, eine Sekretärin darf z.B. nicht plötzlich als Putzfrau eingesetzt werden!

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Also, ich bekomme auch lieber am Ende etwas raus, als das ich im Monat ein paar mehr Euro zur Verfügung habe.

Also wen ich das alles so lese, bleiben wir beide in IV/IV und wenn ich dann Teilzeit arbeiten gehe, wechseln wir.

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