Frage zu Mutterschutz und Einmalzahlungen vom AG

Hallo Mädels

da ich zum ersten Mal und ganz frisch schwanger bin, geht mir unglaublich viel im Kopf rum. U.a. folgende Frage, bei der ich hoffe, dass ihr mir vielleicht helfen könnt.

Und zwar wäre mein errechneter ET der 17.07.2015 - Mutterschutz würde damit im Juni beginnen. Bei uns ist es so, dass im Juni Urlaubsgeld und im Juli Erfolgsbeteiligung ausbezahlt wird. Habe ich dann darauf noch Anspruch? Erfolgsbeteiligung bezieht sich ja auf das Vorgängerjahr, das fände ich schon sehr schön, wenn ich das noch bekäme.

Liebe Grüße in die Runde

1

Hallo, ich denke das kann dir bloß deine Personalstelle/ Abrechnungsstelle beantworten, da ihr sicherlich einen eigenen Tarifvertrag habt. Da du im Juli entbindest geht dein Mutterschutz bis September und eigentlich darf in dieser Zeit kein Nachteil entstehen bzgl. Urlaubsgeld/Prämie. Aber das hängt vom Tarifvertrag bzw. Internen Vereinbarungen ab.

2

Ja, darauf musst du Anspruch haben, denn Mutterschutz ist wie Zeit in der du arbeitest.

3

Hi, ich würde sagen Urlaubsgeld auf jeden Fall da Du für Juni ja noch tageweise"Gehalt" bekommst ( hast erst ab 03.06. Muschu) und denn Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Mit der Erfolgsbeteiligung ist es bei uns so geregelt, das man dafür 3/4 vom Jahr gearbeitet haben muss. Da sie rückwirkend ausbezahlt wird, solltest Du sie also auch bekommen (falls es bei Euch auch so gehandhabt wird).

LG Trixi