Schwanger= Rezeptgebührenbefreit?

Hallo ihr Lieben!

Hab mal ne Frage: Ist man in der SS von den Zuzahlungen befreit? Habe nämlich am Dienstag per Post ein Rezept geschickt bekommen über Eisen Tabletten. Da ich die aber nicht vertrage hab ich in der Apotheke nach einer Alternative gefragt und die Apothekerin hat mich drauf hin gewiesen das falls ich das Rezept doch noch einlösen will ich drauf achten soll das das X bei "gebührenfrei" gemacht wird, da ich das Rezept aufgrund der SS bekommen habe!
Ist das bei allen Medis so, auch wenn ich jetzt was für Grippe verschrieben bekommen, weil die habe ich im Moment!!!

LG Michelle#winke

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Ja wusste ich auch nicht ist aber so. Der Arzt meinte Schwangere sind Zuzahlungsbefreit.

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Na wenn das so ist, dann ist das ja auch gut!!! Freu mich!!!! :-D

LG Michelle

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So ist es aber nicht :)

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Hallo du musst für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder der Entbindung verordnet werden, muss keine Zuzahlung geleistet werden. So werden beispielsweise wehenhemmende Medikamente voll von der Krankenkasse übernommen.
Muss die Frau jedoch wegen einer Erkrankung behandelt werden, die nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht (z. B. Grippe), fallen hierfür Zuzahlungen an. Auch bei Krankenhausaufenthalten, die zwar in Verbindung mit der Schwangerschaft stehen (z. B. Schwangerschaftserbrechen, Abort, vorzeitige Wehentätigkeiten, Blasensprung, Schwangerschaftsdiabetes) aber nicht mit der Entbindung, müssen Sie zuzahlen.

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Ja in der Schwangerschaft bezahlt man nichts wenn man ein Rezept hat .

lg

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Das stimmt nicht generell.

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Jaein, den Zusammenhang hat dir ja schon eine ander Userin erklärt.

Aber: eigentlich ist Eisen nicht mehr Verschreibungsfähig -auch in der SS nicht.
(Wissen viele FA nur immer noch nicht... Glück für dich wenns durch geht.)

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Wurde mir in allen Schwangerschaften verschrieben und immer problemlos übernommen von der Kasse...letztmalig im April diesen Jahres

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"Früher" war das auch so.

Ist aber schon seit ein paar Jahren nicht mehr Verordnungsfähig (außer bei einer bestimmten Störung).

>>immer problemlos übernommen von der Kasse<<

Das bekommst du doch gar nicht mit -wenn die Kasse da was zurückfordert, dann vom Frauenarzt, nicht von dir ;-)

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Du bist nur von der Zuzahlung befreit, wenn das verordnete Medikament die Schwangerschaft betrifft.
Z.B. eben dieses Eisenpräparat oder Utrogest etc.

Wenn du was gegen Grippe bekommst, AB oder so, dann musst du die Rezeptgebühr bezahlen.

LG bellis

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Zählt eigentlich L-Thyroxin (Schilddrüse) dann auch dazu? Ist ja für mich ein Dauerhaftes Medikament und wäre froh, wenn ich mal ein paar Euro sparen kann :-)

Sorry für den Einwurf #blume

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Wenn du bis jetzt kein kreuzchen von deinem Arzt bekommen hast, dann wohl eher nicht.
Frag doch einfach mal nach, beim nächstenmal.
Bin nicht aus der Branche. Spreche nur aus meinen Erfahrungswerten.
Bei mir sind die Apotheker oft verwirrt wenn ich mit mehreren Rezepten kommen.
Ich spritze Fragmin, das muss ich nicht bezahlen und bin Epileptikerin, das muss ich selbst zahlen.

LG bellis

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Soweit ich mich erinnere betrifft es nur Medikamente/Krankengymnastik/Massagen/Kompressionsstrümpfe etc. , die die Schwangerschaft betreffen.

Da du die Grippe nciht aufgrund der Schwangerschaft hast, wirst du das bezahlen müssen. Aber vielleicht irre ich mich auch.

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huhu,

ja es ist wie dir schon einige geschrieben haben, tatsächlich so, dass medikamente die du in der schwangerschaft brauchst für eine erkrankung durch die SS bedingt ist nix zuzahlst.
es gibt noch eisenpräperate die verordnet werden dürfen, es gibt sogar welche, die verordnet werden müssen.
das ganze zählt auch für z b schwangerschaftsdiabetes etc, aber nicht für diene grippe, das ist nicht abhängig von der SS.

alllerdings stimmt es nicht, das auf der verordnung das gebührenbefreit angekreuzt sein muss sonndern die diagnose muss draufstehen
verordnug aufgrung einer schwangerschaft o24.4 glaube ich. bei den zahlen bin ich gerade unsicher. aber so in der art.
allerdings gibt es sehr viele apotheken, die das nicht wissen udn trotzdem nicht machen, die erfahrung mache ich hier regelmässig mit meinen diabetes rezepten.

dir viel erfolg und gute besserung

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Ehrlich, man muss nichts bezahlen? Das gilt aber doch garantiert nur für gesetzliche Patienten, richtig?

Wir als Privatpatienten müssen ALLE Medikamente selbst bezahlen (klar, sämtliche Rechnungen sowieso erstmal und anteilig werden sie dann erstattet), nicht verschreibungspflichtige Medis werden, egal ob schwanger oder nicht, nicht erstattet. Schon wieder so ein unfairer Punkt!? #aerger

Ich hab ja sogar Vorsorge-Untersuchungen, bei denen anteilig Kosten selbst getragen werden müssen, da die Ärztin einen höheren Satz anwendet, den die Beihilfe dann nicht als gerechtfertigt sieht und ablehnt, nur bis zu Satz xyz. Differenz darf ich tragen. Menno! Ich hasse es, dass wir privat versichert sein müssen!

Aber an sich schon toll, dass man dann mal zuzahlungsbefreit wäre (theoretisch). Darüber rege ich mich jedes Mal auf, dass man gerade in der Schwangerschaft verschriebene Medis auch noch zahlen muss.

LG erdbeerchen und die 2 Räuber (5 Jahre+3Mon. & 6 Jahre+3Mon.) und Ü-Ei (38+6)

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Also nicht verschreibungspflichtige Sachen muss man natürlich selbst zahlen. Folsäure, Magnesium, Eisen etc.... Ausser wenn ein lebensbedrohlicher Mangel (auch fürs Kind) vorliegt. Allerdings werden dann auch verschreibungspflichtige Medis verschrieben.

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Hallo,

nur so aus Interesse: Warum musste Du Dich privat versichern? Ich dachte immer, dass wuerde man freiwillig machen?

LG
Martina (die im Ausland auch privat versichett ist und trotzdem fast alles selber bezahlen muss)

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Hallo,

nur sofern das Medikament direkt mit der Schwangerschaft in Verbindung steht.

Eine Freundin, die schon vor der Schwangerschaft Schilddrüsenhormone eingenommen hat, muss auch während der Schwangerschaft die Zuzahlung leisten.

GLG