Resturlaub ändert sich durch Frühgeburt?!

Nach meiner Rechnung habe ich 17,5 Tage Resturlaub vor meinen MuSchu, den ich gerne komplett nehmen würde.

Nun hat mich unsere (ahnungslose ?) Personalfrau verunsichert...
Falls unser Krümel zu früh kommen würde, wäre mein Resturlaub geringer - meint sie. Das weiss man dann aber erst mit dem Tag der Geburt und sie lässt mich deshalb den Urlaub nicht komplett nehmen.

Ist das so richtig?

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Unsinn, denn dein Mutterschutz geht immer mindestens bis 8 Wochen nach dem VET, wenn dein Kind nicht mehr als 6 Wochen zu früh kommt.
Somit kannst du nur mehr Urlaub haben als bisher errechnet. Übrigens gibt es keine halben Tage, somit hast du 18 Tage Urlaub!

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Danke susannea, der Meinung war ich auch.
Gibt es zufällig irgendwo eine (sichere) Quelle/Erklärung, die ich bei uns im Personalbüro zeigen kann?

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Hey Nirida,

ich glaub im Kopf kann ich deine Personalfrau verstehen, ich weiß nur nicht, ob ichs erklären kann...

Der Urlaubsanspruch errechnet sich ja aus der Arbeitszeit im Jahr. Deine Arbeitszeit endet mit dem Tag, an dem deine Elternzeit beginnt, also nach dem MuSchu. Wenn dein Krümel nun also eine Woche zu früh kommen würde, würden die 8 Wochen nach Geburt auch eine Woche eher anfangen als gerechnet und damit auch die Elternzeit eine Woche eher beginnen und damit die Arbeitszeit eine Woche eher enden und der Resturlaub weniger werden. Ich hoffe das war verständlich... So klingts zumindest in meinem Kopf logisch.

LG Steffi

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Hallo.

Das mit dem resturlaub versteh ich momentan nicht.

Resturlaub ist für mich der Urlaub den du aus dem Vorjahr also 2014 übrig hast und ins neue Jahr 2015 nimmst.

Meinst du jetzt deinen Urlaubsanspruch für 2015?

Wenn das so ist, ist es durchaus möglich, dass du weniger Tage Urlaub hast...da du ja nur anteilig Urlaub hast.

Wenn du mir paar Angaben machst....wann dein Et ist und wieviel Tage du Jahresurlaub hast....kann ichs dir präziser erklären.

Vg babyface01 34+5

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Eure Personalfrau hat auf jeden Fall Unrecht: Siehe Mutterschutzgesetz § 6: Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Das heißt, du bist mindestens bis zum nach ursprünglichem ET errechneten Datum im Mutterschutz und hast für diese Zeit auch Urlaubsanspruch. Ist dein Baby ein Frühchen, kommen sogar nochmal 4 Wochen und entsprechend Urlaubstage dazu. Kommt es z.B. zwei Wochen später, hast du das Glück, vorher acht statt sechs Wochen im Mutterschutz zu sein und hinterher trotzdem die vollen acht Wochen (so war es bei mir. Ich bekam dann noch Urlaubstage dazu).

Liebe Grüße

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Deine Personalfrau hat nicht ganz unrecht. Wenn dein Baby sehr viel zu früh kommt, kann es zu Verkürzung des Urlaubs kommen.

Mein Baby kam bei 23+2Ssw und dadurch war mein Mutterschutz im letzten Jahr trotz Verlängerung schon Mitte Juni um. Wäre mein Kind zum Termin gekommen, hätte ich erst Anfang Juni entbunden und mein Mutterschutz wäre dann natürlich dem entsprechend länger gewesen....ergo habe ich jetzt weniger Rest Urlaub, als eigentlich gedacht.

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Das ist aber auch kein Problem, weil das mit dem Urlaub nach der Elternzeit nach dem BEEG verrechnet wird!

Dann dürfte man ja immer nur die Tage nutzen, die man sich schon erarbeitet hat, weil man nie weiß ob nicht eine Kündigung vom AN oder AG kommt usw.

Also der Vergleich hinkt ;)

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Vermutlich möchte sich die Personalabteilung aber gerne absichern. Es gibt ja doch etliche Mütter, die nicht wieder in ihren Beruf zurückkehren...warum auch immer.

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