Elterngeld plus, wer kennt sich aus?

Hallo Ihr Lieben,

habe jetzt schon gefühlte 100 Beiträge gelsen über Elterngeld plus, aber verstanden habe ich es doch noch nicht wirklich.

Die einen sagen, wenn man Teilzeit arbeitet wird es aufs hälftige Elterngeld angerechnet, andere widerum sagen, das was man dazuverdient wird nicht angerechnet. Was ist denn jetzt richtig??

Ich habe voraussichtlichen ET am 26.08.2015 und würde gerne das Elterngeld plus in Anspruch nehmen und 24 Monate das hälftige Elterngeld ausbezahlt bekommen. Also ich habe es jetzt so verstanden:

Nicht mehr als 30 Stunden / Woche und alles was man netto rausbekommt wird nicht angerechnet auf das Elterngeld. Sprich man bekommt das hälftige Elterngeld + was man netto in Teilzeit dazuverdient.

Hab ich das so jetzt richtig verstanden .... ???

Vielen Dank schon mal für Eure antworten

Mausele80, 16 + 1 ssw

1

Hej,

mir geht es ähnlich! Ich steige nicht durch! Ichhabe in der Elterngeldstelle im Jugendamt angerufen und wollte Informationen...Die haben mich ausgelacht und gesagt, dass sie selber noch nichts wissen und irgendwann mal auf eine Schulung gehen müssten. Im Moment könnten sie mir keine Auskunft geben :-[
Unfassbar... Ich stehe auch noch völlig auf dem Schlauch... Und was ist mit dem Betreuungsgeld, was ab dem 12. Lebensmonat gezahlt werden könnte, wenn ich mein Kind von der Oma (also innerhäuslich) betreuen lasse während ich Teilzeit arbeite? Bekomme ich das auch???

11

Betreuungsgeld gibt es ab dem 13. Monat, wenn dein Mann auch vorher 2 Monate EZ genommen hat, ansonsten erst ab dem 15. LM

13

Nein, Elterngeldbezug und Betreuungsgeld schließen sich aus.

2

Hallo schnupps85,

also gerade die von der Elterngeldstelle müssten es ja eigentlich wissen, wie es läuft..... Da bin ich ja mal gespannt was das alles gibt.

Bei mir ist jetzt so langsam noch das Problem, dass mein jetziger Arbeitgeber schon wissen will, ob ich ein Jahr oder zwei Jahre in Elternzeit gehe. Da ich das aber noch nicht wirklich weiss, wie das mit dem Elterngeld plus aussieht, kann ich es ihm noch nicht sagen.

Soviel ich weiss, bekommt man das Betreuungsgeld ab dem 12. Lebensmonat auch wenn man in Teilzeit arbeitet und das Kind von den Großeltern betreut wird.

Man bekommt es nur nicht, wenn man einen Krippenplatz oder Kita in Anspruch nimmt.

3

Auch wenn man über den 12. Lebensmonat hinaus Elterngeld bezieht? Ist ja eine wichtige Information bei der Berechnung.... Mein AG wüsste wohl auch gerne wie er mich weiter einplanen kann... Ich steige allerdings nicht wirklich durch...obwohl ich soziale Arbeit studiert habe #schwitz

5

Also das Betreuungsgeld bekommt man ab dem 15. Lebensmonat. Ausser dein Partner hat schon parallel zu dir seine Partnermonate genommen. Und man bekommt es wenn das Kind nicht in einer staatl. geförderten Einrichtung betreut wird.

Deinem AG würde ich einfach ehrlich sagen, dass du es noch nicht weisst.

Für die Anmeldung deiner Elternzeit hsst du schließlich Zeit bis 1 Woche nach der Geburt.

lg, verena

weitere Kommentare laden
4

Hallo,

also ich habe hier angerufen http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html und die haben mich sehr kompetent beraten!

LG

10

Huhu,
Also in unserer Elterngeldstelle waren sehr offen und sind mit uns ihre Schulungsunterlagen durch gegangen was das Elterngeld Plus angeht... Vorteil bei mir war, dass ich durch meinen Beruf auch oft mit so ähnlichen Unterlagen hantieren muss... Ich habe das Grundprinzip aber verstanden... Ich versuchs mal:
Wenn man Anspruch auf Elterngeld Plus hat... kann man sich das ganze Elterngeld Plus auf das doppelte an Laufzeit aufteilen... Wie beim Basiselterngeld kann man 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen... Der Unterschied liegt darin, dass das Elterngeld Plus dann wirklich nur halbiert wird und nich wie beim Basiselterngeld angerechnet...

Für uns wäre das eine echte Erlösung, da es nun mal so ist das sich dich Elterngeld Plus meist nur für Paare lohnt, die beide beides wollen (Arbeiten und Kind)....
Problematisch bei uns; Mein ET ist der 01.07.2015 und das Elterngeld Plus gibt es erst ab den 01.07.2015!!!! Deswegen müssen wir möglichst bald, beide Anträge ausfüllen und dann schauen wann es tatsächlich kommt -.-"

Ich hoffe ich konnte etwas helfen :)

Lg nisylou (23+1)

12

Nein, es wird immer angerechnet.

Genau wie früher mit der Einkommensdifferenz, aber dann eben gibt es höchstens die Hälfte des vollen Elterngeldes ohne Teilzeiteinkommen.

Hier ist es ganz schön erklärt:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/elterngeldplus-leistungen-charts-04062014,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Seite 5

14

Hier ist auch noch ein ganz guter Artikel mit Beispielen:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/vereinbarkeit-von-job-und-familie-was-bringt-das-elterngeld-plus-1.2319329-2

15

Hallo, also ich habe mich gestern anhand deines Beitrages auch mal informiert und ich werde das Elterngeld+ beantragen. Die 2 Jahre Teilzeit müssen nur noch von meinem Chef abgesegnet werden.

Monatlich hast du weniger Einkommen, aber wenn du das geleistete Elterngeld summierst, bekommst du in der Summe bei Elterngeld+ mehr raus.

Ich habe das gestern mal ausgerechnet mit meinen ungefähren Zahlen.

Bin ich 1 Jahr komplett zuhause bekomme ich ca. 15.000 Euro Elterngeld.
Mache ich 1 Jahr Elternzeit aber mit Teilzeit bekomme ich nur 7.800 Euro Elterngeld.
Nehme ich 2 Jahre Elternzeit mit Elterngeld+ bekomme ich wieder die ca. 15.000 Euro Elterngeld.

Also das heißt quasi, du bekommst mit Elterngeld+ das gleiche Elterngeld, was du bekommen würdest wenn du zu Hause bleibst, aber auf 2 Jahre gestückelt.

Machst du 1 Jahr Elternzeit mit Teilzeit, bekommst du nur knapp die Hälfte.

LG