Vorzeitige Beendigung der Elternzeit - Frage an die Lehrerinnen unter euch

Eine Frage an alle Lehrerinnen unter euch:
Ich befinde mich momentan noch in Elternzeit, die ich aber vorzeitig beende, da ich erneut schwanger bin. In 3 Wochen beginnt mein Mutterschutz. Der Brief für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit liegt schon bei der Regierung und wird auch genehmigt. Jetzt stellt sich mir die Frage, welches Gehalt ich währen der Elternzeit bekomme. Vor der Elternzeit war ich in Teilzeit (15 von 29 Untertichtsstunden). Der Teilzeitantrag lief bis zum 31.07.2013. Danach war ich ja in Elternzeit und hatte keine neue Teilzeit beantragt. Also laufe ich ja im Moment bei der Regierung als vollzeitbeschäftigt, da ich ja keinen neuen Teilzeitantrag gestellt habe. Welches Gehalt bekomme ich jetzt während des Mutterschutzes? Für 15 Unterrichtsstunden, oder für 29 Stunden?

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Ich meinte natürlich welches Gehalt ich während des Mutterschutzes bekomme. Während der neuen Elternzeit bekomme ich ja "nur" die 300€. Das ist mir klar.

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Hi,

bei uns in Bayern würdest Du Dein zuletzt gezahltes Gehalt bekommen - also das Teilzeitgehalt. Du hast zwar keinen neuen TZ-Antrag gestellt, hast aber auch nicht in der Zwischenzeit gearbeitet.

Kann aber sein, dass das in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird...

Schönen Abend noch,
Silke

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Danke! Ich bin auch aus Bayern. Dann passt das. Ich wusste im Vorfeld überhaupt nicht, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann und dann während des Mutterschutzes wieder Geld bekomme. Darum freue ich mich sowieso über den unverhofften Geldsegen. Eine ehemalige Kollegin meinte heute, dass sie vermutet, ich bekomme das Vollzeitgehalt, aber das konnte ich eben nicht glauben. Ich hätte jetzt auch mit dem Teilzeitgehalt gerechnet.

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Du würdest dein Gehalt von 29 Stunden bekommen da dein teilzeitVertrag ausgelaufen ist.

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Ich bin in BW Lehrerin. Ich habe bis 6.5.15 eigentlich EZ und habe seit Sept. wieder gearbeitet (9 von 25). Habe nun meine EZ vorzeitig beendet (2.3. 2015) und ich bekomme jetzt während des MuSchu das Gehalt von vor der EZ bekommen (11 von 25). Ich denke bei dir ist es auch so, also das, was du vor der EZ gearbeitet hast 15 von 29?! Aber ich weiß es ehrlich gesagt nicht, kannst ja mal beim RP anrufen und nachfragen oder dich überraschen lassen. Wäre natürlich schön für dich, wenn es für die 29 wäre, aber wie gesagt, ich denke eher nicht ...

LG

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Eigentlich ist es egal, da ich ja überhaupt nicht mit dem Geld gerechnet habe. Auch das Gehalt für 15 Stunden ist ja schon ganz ordentlich, wenn man es so unverhofft bekommt. Ich lasse mich einfach überraschen.

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Ich finde schon das es einen ordentlichen unterschied macht ob 15 oder 29 Stunden.

Aber hast recht, die Gesetzesänderung ist echt ein schönes "Geschenk". Informiere dich mal bei einem Anwalt.

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