Hilfe Elterngeld bei Kind Nr 2

Hallo... Ich brauche mal Hilfe von euch.. :)
Wir sind im Moment bei der Planung von Kind Nr2 und ich steig schon gar nicht mehr so richtig durch wie man nun mal am besten finanziell dasteht.

Meine 2 jährige Elternzeit läuft im Januar 2016 aus. Die Zeit jetzt Schwanger zu werden ist leider schon verstrichen um das volle Elterngeld für Nr 2 zu bekommen.

beim ersten kind habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten, was ich wahrscheinlich beim zweiten auch bekommen werde.
meine Frage ist nun wie berechnet sich denn das Elterngeld wenn ich nach meiner Elternzeit nicht die vollen 12 Monate arbeite weil ich wieder schwanger bin. Ich würde dann 30 std arbeiten. werden dann die Monate vor meinem ersten kind dazu gerechnet (Vollzeitgehalt) oder wird dann meine Elternzeit dazu gerechnet?

Und wie ist das mit dem Beschäftigungsverbot? Wenn ich tatsächlich in der Elternzeit schwanger werde, kann ich dann die Elternzeit beenden und bin dann automatisch im Beschäftigungsverhältnis und bekomme dann mein normales Vollzeitgehalt wie vor Kind 1im Beschäftigungsverbot? ( das ist für den Arbeitgeber wahrscheinlich nicht die schönste Variante,oder?) und wie würde ich denen das am besten erzählen?

Ich hoffe es kann mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringen... :)

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Leider zählt jeder Monat Elternzeit (mit 0 Gehalt ) mit rein. :( bei mir ist es so "dumm" gelaufen, das ich nur 3 Monate "volles Gehalt" angerechnet bekomme und den rest mit 0- werde also auf ein Minimum runtersausen. Doofe Regelung. Wer schafft es schon innerhalb eines Jahres ein 2. Kind zu bekommen ;(

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Der Abstand um "mehr" Elterngeld zu bekommen (denn es gibt ja den Geschwisterbonus oben drauf) ist ca. 15 Monate, um die selbe Summe zu bekommen ist es durch den Geschwisterbonus sogar noch länger und ja, das ist doch eigentlich gut schaffbar, wenn man es darauf anlegt ;)

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Achso, du hast dich auch vertan, es sind auf jeden Fall mehr als drei Monate, wenn deine Kinder nur 21 Monate auseinander sind, denn der Mutterschutz fängt doch schon vorher an.

Es müsste ja Oktober 2014 bis September 2015 genommen werden.
Du hast ja aber vermutlich bis Februar (denke dein 1. Kind ist im Februar geboren) noch Elterngeld erhalten.

Somit müssen Oktober 2014 bis Februar 2015 ersetzt werden, das sind dann 5! Monate!

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huhu also ich habe nach meinem ersten Kind wieder mit 30h angefangen und habe durch die ungeplante 2. schwangerschaft auch kein komplettes Jahr gearbeitet.
Meine beiden sind genau 2 Jahre auseinander und es wurde soweit ich das sagen 24 Monate angerechnet.
Ich bekomme jedenfalls nicht weniger Elterngeld und zusätzlich Geschwisterbonus.
Mutterschaftsgeld gab es auch.
Es ist mir also sogar zugute gekommen keinen so großen Abstand zu haben :-)

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Da hast du dich vertan, es sind die Monate, die dir fehlen zu den 12 Monaten, wenn zwischen Elterngeldbezug und Mutterschutz des 2. die Monate nur gerechnet werden, aus der Arbeit vor dem 1. Mutterschutz genommen.

Aber komplett davor geht nicht, denn alles nach dem 1. Geburtstag wird mitgerechnet.

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ja so gut kenne ich mich da nicht aus.
für mich zählt letztlich das was auf dem zettel steht bzw. dass es gleich viel geld bzw. sogar etwas mehr durch den geschwisterbonus.

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Nein, Elternzeit darf man nicht bei einer Schwangerschaft beenden, erst zum Mutterschutz!

Es werden dann also 12 Monate vor dem Mutterschutz genommen und alles, was ohne Einkommen war, zählt eben mit 0 Euro Einkommen.

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okay... Hatte heute mit der Elterngeldstelle gesprochen und da mal gefragt ob es ginge... Habe es so verstanden, das eine Unterbrechung nicht möglich ist, aber beenden.

Könnte ich denn meine Elternzeit verlängern auf 3 Jahre? Mhh aber dann würde es auch wieder mit 0- Euro berechnet werden oder?

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Elternzeit heißt nur 0 Euro, wenn du in Elternzeit nicht gearbeitet hast, verlängern kannst du natürlich.
Beenden nur zum Mutterschutz oder mit Zustimmung des AGs.

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An die Frage würde ich mich mal ranhängen! :-)
Ich bin momentan schwanger, ET Juli 2015. Nr. 2 ist für Winter 2016/17 geplant (Geburt).

Wie würde bei mir denn dann das Elterngeld für Nr. 2 berechnet?

Nr. 1 Geburt Juli 2015
1 Jahr Elternzeit bis Juli 2016
Arbeiten/ BV Juli 2016 - Winter 2016/17 (schwanger müsste ich dann im Frühling 2016 werden)
Nr. 2 Geburt Winter 2016/17

Verstehe ich es richtig, dass in meinem Fall Juli 2016 - Winter 2016/17 sowie ~ Januar 2015 - Juli 2015 zur Berechnung zählen würden?

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Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, dann nein.

Denn die Monate werden ja auch ausgeklammert.

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Anspruch auf Mutterschutz habe ich. Verstehe ich es richtig, dass die Zeit des Elterngeldes sowie die Zeit des Mutterschutzes ausgeklammert werden und dann eben auf die Monate davor (bei Bedarf auch Monate vor der Geburt von Kind Nr.1) zur Berechnung hinzugezogen werden?
Ich würde damit aber keine 0€ Monate haben, oder?

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