Elternzeitantrag Vater

hallo,

Ich bin nun 33 ssw und ich sitze gerad am Antrag für die elternzeit meines Mannes...

Mit seiner Firma ist schon alles mündlich geklärt, nun habe ich 2 fragen, benötigen wir fürs elterngeld eine schriftliche Bestätigung der Firma?

Et ist 28.07.2015, nun möchte seine Firma und wir, dass er den August elternzeit nimmt und nächstes Jahr Juli, da das ja eig nach Lebensmonaten geht, kann ich das trotzdem so schreiben ?

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Hallo sansdouleur,

du benötigst für den Antrag die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt und den richtigen Elterngeldantrag. Wir waren in der letzen Woche bei der Elterngeldstelle um einige letzte Fragen bezüglich des neuen Elterngeldes zu stellen. Uns wurde gesagt, dass es den Antrag für Geburten ab dem 01.07.2015 neues Elterngeld noch gar nicht gibt. Vielleicht machst du dir dann gerade unnötige Arbeit (wel du den alten Antrag ausfüllst)?!#kratz Einreichen kannst du ihn erst mit der Geburt des Kindes und dann kannst du ja und musst du auch die entsprechenden Lebensmonate des Kindes angeben.

Liebe Grüße

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Sie redet nicht vom Elterngeld, sondern von der Elternzeitanmeldung des Vaters, die ja 7 Wochen vor dem VET beim AG sein muss ;)

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"Et ist 28.07.2015, nun möchte seine Firma und wir, dass er den August elternzeit nimmt und nächstes Jahr Juli, da das ja eig nach Lebensmonaten geht, kann ich das trotzdem so schreiben ? "
Nein, dann habt ihr heftige Verluste beim Elterngeld.

Sprich, er müsste also vom 28.7. bis 27.8. Elternzeit nehmen und dann vom 28.6. bis 27.6. (ausgehend von einer Termingerechten Geburt).

Bzw. das angeben mit er nimmt im 1. und im 12. LM Elternzeit und der VET ist eben der 28.7.

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Oh ok...und wieso ist das mit dem Geldverlust so ? Ich versteh das einfach nicht und wenn er früher zur weit kommt? Denn er kann und soll erst im August elternzeit nehmen, das ist seiner Firma und uns wichtig :/

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DAs funktioniert einfach nicht einen kompletten Kalendermonat, wenn er nicht zufällig am ersten geboren wird, da dann ja Tage im Lebensmonat gearbeitet werden und somit das Einkommen als Teilzeitarbeit im Elterngeldbezug beim Elterngeld abgezogen werden.

Dann hat er ja am Ende des Kalendermonats, wenn er einen ganzen Kalendermonat zu Hause bleibt, auch noch unbezahlte Tage ohne Elterngeld und Einkommen.

Außerdem verliert er dann 2/12 Urlaubsanspruch, wenn er es so macht, wie die Firma möchte.

Ehrlich gesagt wäre mir da auch egal, ob die Firma das gerne anders hätte, denn der finanzielle Schaden ist für euch einfach zu groß, dass muss die Firma doch auch einsehen und es sollte ihr doch egal sein, ob er nun zwei Tage früher nicht mehr da ist (und dafür zwei Tage früher wieder zurück) oder nicht.