fragen zur krankschreibung

Ich war/bin krank geschrieben wegen Übelkeit und Schwindel.
Heute ist der letzte Tag der krankschreibung. Wochenende frei und ab Montag wieder arbeiten.
Meine Schwester hat heute abiverabschiedung. Erst Gottesdienst dann Zeugnisübergabe der Abiturienten.

Jetzt aber meine Frage: Darf ich an der Veranstaltung teilnehmen? Oder soll ich lieber daheim bleiben?

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Hallo,

wenn du dich gut fühlst geh hin. Wenn man krank geschrieben ist, darf man trotzdem das machen was einem gut tut. Wenn du ein gebrochenes Bein hast, darfst du z.b. auch ins Kino gehen.

Also viel Spass auf der Abifeier :-D

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Du bist ja nicht bettlägrig krank, also darfst du da auch hingehen. Ich würd jetzt nicht unbedingt die ganze Nacht durchfeiern mit Alkohol und Tanz, aber gegen einen Gottesdienst und die Zeugnisübergabe kann sicher niemand etwas einwenden.

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#rofl entschudlige, aber ich glaube mit alkohol feiert sie zur zeit eh nicht! süsse aussage#rofl#blume#blume#blume

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Ja, da hast du wohl recht. Bin auf Arbeit (arbeite beim Steuerberater und mache auch Lohnbuchhaltung) und habe wohl ganz fachlich darüber nachgedacht, was man bei einer Krankschreibung generell machen darf und was nicht. Über die individuelle Krankschreibung der TE habe ich sicher nicht nachgedacht.

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Nein Alkohol ist tabu.. Würde auch nur Gottesdienst und Zeugnisübergabe gehen. Die anschließende feier werde ich dann sowieso meiden. Werde so gegen 18 uhr von der Feier heim gehen.
Habe aber irgendwie schlechtes Gewissen da hin zu gehen.

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Hallo,

also ich hätte eher ein schlechtes Gewissen, wenn ich nicht zur Abifeier meiner Schwester gehen würde. Du bist ja nicht bettlägerig krank geschrieben.

Liebe Grüße

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Du könntest heute wieder arbeiten gehen und dann am Abend auf die Abiveranstaltung. Wenn du nicht arbeiten gehst, und es kommt heraus dass du auf der Veranstaltung warst, kannst du u.U. Schwierigkeiten bekommen. Mit Übelkeit und Schwindel kann man auch nicht gut feiern. Mit einem gebrochenen Bein könntest du zwar in die Eisdiele sitzen, aber du hast kein gebrochenes Bein!

Ich denke nicht, dass dies als Kündigungsgrund ausreichen würde, weil der Kündigungsschutz in der SS sehr streng gehandhabt wird. Je nach dem wie dein Chef, deine Kollegen gestrickt sind, wäre ich vorsichtig.

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Solange Du dort nicht zusammenbrichst oder Dir am Esstisch plötzlich speiübel wird.... ;)
Dein Chef oder Kollegen werden ja sicher nicht auch dort sein, oder? :-P

Obwohl ich zugeben muss, als ich wg. Hyperemesis 8 Wochen krank geschrieben war, war ich sogar mal einen Abend ein paar Stunden auf einem Konzert. Sonst wäre ich wahrscheinlich irgendwann Zuhause durchgedreht!!!

Und Dein AU-Grund war ja kein Grund für strenge Bettruhe! Also viel Spaß! ;)