Elterngeld, sehr schwierige Frage

hallo
ich frage im Namen meiner Freundin . Also ich würde kurz ihre Situation schildern.

Sie wohnt in De und arbeitete auch hier vor der SS. Der Partner hat einen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz außerhalb von De.

Hat sie einen Anspruch auf 14 Mo Elternzeit/Elterngeld? ODER NUR 12 Monate?

vielen Dank , falls jemand ihr dabei helfen kann

lg
baby

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Bei gemeinsamen Sorgerecht sind es 12 Monate. Es ist egal wo der Partner lebt.

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man bekommt NUR 14 Monate Elterngeld wenn der Vater auch 2 Monate Elternzeit nimmt.
Ansonsten bekommt man immer nur 12 Monate. Was so aber auch nicht wirklich richtig ist da das Elterngeld erst ab Ende Mutterschutz ausgezahlt wird (wenn man in einem Angestellten Verhältnis ist) und man es nur bis zu 1 Geburtstag des Kindes bekommt. Somit sind es eigentlich nur 10 Monate ;-)

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Das stimmt nicht. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht bekommen auch 14 Monate!

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[***vom urbia-Team entfernt]

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Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, dann hat sie Anspruch auf 14 Monate, wenn sie mindestens zwei Monate Einkommensverlust hat. Wobei sie aufpassen muss, wo sie ihren Wohnsitz dann hat, nicht, dass dann die Grenzgängerregelung greift.

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Sie haben BEIDE Sorgerecht und wohnen so zu sagen beide grenznah.

Was ist genau die Grenzgängerregelung????

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http://www.verein.biz/downloads/kindergeld/elterngeld_grenzgaengerfamilien.pdf

"Grenzüberschreitende Situationen
Leben und arbeiten die Eltern in unterschiedlichen Ländern innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz (z. B. Grenzgängerinnen und Grenzgänger), ist für die Familienleistungen vorrangig das Beschäftigungsland zuständig. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig und lebt die Familie mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz, ist
der Anspruch im Beschäftigungsland des Elternteils vorrangig.
Sind beide Eltern in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder in der Schweiz erwerbstätig, ist der Anspruch in dem Beschäftigungsland vorrangig, das zugleich Wohnland des Kindes ist.
Der andere Staat kann nachrangig leistungsverpflichtet sein.
In dem Fall wären von dort Unterschiedsbeträge zu leisten, falls die entsprechende Leistung dort höher ist."
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Seite 12

Es ist also dann zu klären, ob überhaupt Anspruch auf Elterngeld besteht.

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