Überstundenabbau vor Beschäftigungsverbot?

Wer von euch hat vielleicht Erfahrungen.
Mein Arbeitgeber kann mir keinen MuSchu gerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Ich würde wirklich alles machen, was mir angeboten wird. Es ist aber so, dass die Behörden meine jetzige Arbeit nicht mehr erlauben. Wir warten jetzt auf ein gemeinsames Gespräch mit Betriebsarzt und Co. dies kann durchaus noch 4-8 Wochen dauern, bis dahin habe ich von meinem Chef ein Arbeitsverbot bekommen. Er hat noch kein BV eingereicht. Das ist ja auch nicht weiter schlimm. Jetzt sagte er aber zu mir, dass ich bis zur Klärung alle meine Überstunden abbauen soll, bzw. reduzieren. Ist das Rechtens? Ich dachte durch die Schwangerschaft dürfte mir kein Nachteil entstehen und ich würde ja normalerweise Arbeiten und eher Überstunden anhäufen, wenn ich arbeiten dürfte. Werde morgen mal vorsichtig unseren Betriebsrat fragen, aber vielleicht hat ja schon eine von euch ähnliche Erfahrungen gemacht.

1

Denke nicht das es ein Nachteil für dich ist. Du wirst ja weiterhin bezahhlt. Also ich würde es als AG genauso machen. Überstunden und dann ab in BV - An den Urlaub darf er soweit ich weiss nicht ran.

7

Der Nachteil ist ja, dass ich Überstunden abbauen muss nur wegen Schwangerschaft und nicht wegen schlechter Auftragslage. Und warum ich die Stunden behalten möchte? Ich habe die Überstunden hart erarbeitet war viel weg, da möchte ich die Überstunden schon gerne nehmen, wenn es auch für mich passt. Vor der Schwangerschaft hieß es immer, nein geht nicht ist zuviel zu tun. Und jetzt geht es nur weil ich schwanger bin. Das ist schon eine Benachteiligung oder sehe ich das falsch?Und da meine Firma keine Kinderkrankentage bezahlt, habe ich bisher mit einer Krankmeldung, diese nur als Beleg genommen und Überstunden abgefeiert. So habe ich innerhalb von 8 Monaten über 50 Stunden angebaut. Dafür brauche ich schon in der Zukunft einen Puffer.
Würde man mich sofort ins BV schicken würde ich die Überstunden ja auch nicht verlieren. Urlaub behalte ich ja auch

8

Das Arbeitsverhältnis ist ein beiderseitiges Geben und Nehmen. Warum solltest du nur Überstunden abbauen wenn es für dich paßt? Bisher hast du die Überstunden zu Zeiten abgebaut wo es für dich von Vorteil war. Nun baust du Überstunden ab, wo es für den AG zum Vorteil ist. Du hast frei und wirst trotzdem bezahlt, das ist doch kein Nachteil. Viele andere müssen jetzt wegen schlechtem Wetter oder schlechter Auftragslage Überstunden abbauen und können im Herbstnebel auch nicht ins Freibad liegen.

Ich rate dir ab so knauserig zu verhandeln, du willst dass dein AG eine großzügige Regelung mit dir macht und daher solltest du dich umgekehrt auch kompromißfähig zeigen.

Und wenn du unbedingt bis ins letzte Recht bekommen willst, dann frag den Betriebsrat wie das geregelt ist mit den Überstunden. Oder einen Anwalt.

weitere Kommentare laden
2

War bei mir genauso. Was hätte es für einen vorteil die üstunden zu behalten? Du hast frei.

14

Sie hat wann anders auch bezahlt frei, wenn sie da die Überstunden nimmt und jetzt bleibt sie nicht freiwillig zu Hause sondern bietet ihre Arbeitskraft eigentlich an, also muss sie bezahlt werden.

26

Aber egal wie sie zuhause bleibt, sie muss bezahlt werden

weiteren Kommentar laden
3

Mir wurden keine Überstunden abgezogen...

4

Was ist mit den üstunden passiert? Ich hatte erst jetzt ein beschäftigungsverbot, also im achten monat. Hab erst frei gemacht und dann normal gearbeitet was ging ohne üstunden zu produzieren...

5

Die Überstunden bleiben auf dem Überstundenkonto....bis ich nach der Elternzeit wiederkomme.

weitere Kommentare laden
6

Ist es ein Nachteil, wenn du Überstunden abbaust? Wenn die Geschäftslage schwach wäre, so dass keine Arbeit da wäre, müßtest du ja auch Überstunden abbauen. Oder wozu sind Überstunden da? Ich sehe keinen Nachteil. Sei doch froh, dass sich überhaupt jemand um dich kümmert und du nicht weiterhin unter zu schweren Arbeitsbedingungen arbeiten musst.

10

"Wenn die Geschäftslage schwach wäre, so dass keine Arbeit da wäre, müßtest du ja auch Überstunden abbauen"
Wonach das denn? Das ist wie bei Zeitarbeitsfirmen auch teilweise gearbeitet wird, es ist verboten so zu verfahren. Die Arbeit wird angeboten, es ist keine da, Pech, der AN muss trotzdem bezahlt werden!

9

Ich würde denke ich vorsichtig beim BetriebsRat nachfragen.
Wenn du die Stunden nach der Elternzeit brauchst da du sonst BetreuungsSchwierigkeiten bei Krankheit hast dann erkundige dich wie das gehandhabt wird.
Wenn dein Arbeitgeber dich noch nicht ins bv schickt dann hast du bis die Situation geklärt ist ein mündliches bv, und ich dachte dass du da keinen Urlaub aber auch keine überStunden nehmen musst.
Denn du kannst ja nicht verändern dass der Arzt noch keinen Termin hat und dein AG dir keinen anderen arbeitsPlatz zur Verfügung stellen kann.

Die frage ist immer wie weit man da gehen möchte, denn meistens will man nach der Elternzeit ja wieder einsteigen und dass von beiden Seiten mit einem guten Gefühl

Lg und ich hoffe es klärt sich bald.
Sorry für die groß und Kleinschreibung, schreibe mit dem Handy

13

" Wenn dein Arbeitgeber dich noch nicht ins bv schickt dann hast du bis die Situation geklärt ist ein mündliches bv und ich dachte dass du da keinen Urlaub aber auch keine überStunden nehmen musst."

Genau so sieht es aus!

11

Nein, das ist natürlich nicht erlaubt. Der AG kann dir aktuell keinen Arbeitsplatz anbieten, damit spricht er dir ein vorübergehendes BV aus und da bist du voll zu bezahlen, ohne Urlaub oder Überstunden nehmen zu müssen.

Wen du ein BV hättets, was dir nur 4h am Tag erlaubt, würde ja auch niemand verlangen, dass du den Rest über Überstunden abrechnest, also wie man darauf kommt, dass du das nun jetzt sollst, ist mir rätselhaft und spricht für wenig Rechtskenntnisse dieser Leute.

12

Überstundenabbau kann dein AG anordnen, wann er es für richtig hält, da wird dir auch der Betriebsrat nix anderes sagen können

16

Wo steht dies denn?

Wenn sie im Urlaub z.B. ist, dann kann er dies auch nicht einfach machen.

25

In besonderen betrieblichen Situationen kann der AG überstundenabbau anordnen, außer es steht was anderes in der Betriebsvereinbarung. Und es versteht sich ja von selbst, dass man nicht gleichzeitig Urlaub haben kann und Überstunden abbauen.

weiteren Kommentar laden
23

Ich denke ich werde vielleicht falsch verstanden. Ich bin wirklich Arbeitgeberfreundlich. Meine Arbeitswoche und die meiner Kollegen besteht in der Regel aus 45-50 Stunden. Und drücke mich um keinerlei Arbeit. Also wenn mein Chef heute sagt: fliege morgen nach Berlin, dann werfen wir alle privaten Termine über den Haufen und ich fliege nach Berlin. Wir haben soviel zu tun, dass Überstunden nicht groß abgefeiert werden können.
Wenn ich natürlich mal nur einen halben Tag arbeite, weil der Job früher fertig ist, dann mache ich minus, ob mir das passt oder nicht.
So kommen natürlich ein Haufen ÜS zusammen, die wir alle nicht bunkern, sondern wegen chronischer Unterbesetzung nicht abfeiern können.
Alles oberhalb 500 Stunden wird ausbezahlt.
In meine letzte Elternzeit bin ich mit 430 Stunden gestartet. Ich bin dann noch 1 1/2 Monate im Anschluss auf Überstunden zu Hause geblieben.
Aktuell habe ich wieder/noch 290h.
Ich habe seit ich wieder aus der Elternzeit zurück gekommen bin nur die Krankentage meines Sohnes als ganze Gleittage bekommen. Ansonsten hätte ich Urlaub oder Krankengeld der KK in Anspruch nehmen müssen. Von den genommene ÜS hatten alle was. Mein AG, weil ich Stunden abgebaut habe und ich, weil ich volle Bezüge bekommen habe.

Jeder andere Freizeitausgleich wurde wegen der nachh wie vor Katastrophal vollen Auftragslage abgelehnt. Bei allen Kollegen.

Nun soll ich NUR weil ich schwanger bin Überstunden abbauen, weil mein AG mir keinen geeigneten Platz zur Verfügung stellen kann. Ich wollte wissen ob das rechtens ist. Er ordnet sie ja nicht aus betrieblichen Gründen, sondern aus Schwangerschaftsgründen an. Wenn er mich normal weiter beschäftigen dürfte wäre ich morgen am Arbeiten und die Frage des Abbaus käme gar nicht auf.
Vielleicht sehe ich das falsch, aber so entsteht doch ein Nachteil nur durch die Schwangerschaft.

32

Ja du hast ein mündliches bv, denn dein AG hat entschieden noch keines auszusprechen.
Meines Wissens nach musst du weder Urlaub noch überStunden nehmen denn du kannst nicht ändern dass der Arzt noch keine Zeit hat und dein AG keinen geeigneten Arbeitsplatz für dich hat.
Bei mir war das auch so. Ist ca 1,5 jahre her.

33

ich kann das nicht so sehen. Leider haben wir keine weiteren Fakten außer die Angaben der TE.

Es ist aber so, dass die Behörden meine jetzige Arbeit nicht mehr erlauben. Wir warten jetzt auf ein gemeinsames Gespräch mit Betriebsarzt und Co. dies kann durchaus noch 4-8 Wochen dauern, bis dahin habe ich von meinem Chef ein Arbeitsverbot bekommen. Er hat noch kein BV eingereicht. Das ist ja auch nicht weiter schlimm. Jetzt sagte er aber zu mir, dass ich bis zur Klärung alle meine Überstunden abbauen soll, bzw. reduzieren.

Ich fasse mal zusammen:
- die Behörden erlauben die bisherige Arbeit nicht mehr.

-> erforderlich wäre dann eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz, bzw. die Suche nach einer Umsetzungsmöglichkeit, bevor überhaupt ein BV in Frage kommt. Dieser Schritt ist zwingend vorgeschrieben.

- der Betriebsarzt soll hinzugezogen werden - und noch jemand, wird aber nicht näher ausgeführt wer das ist, vermutlich Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat.
-> zu welchem Ziel soll die Beratung führen? Warum dauert das so lange? Das geht normalerweise innerhalb von Tagen.

- bis dahin habe ich von meinem Chef ein Arbeitsverbot bekommen. Wirklich? Dann sagte er, TE solle bis zur Klärung alle Überstunden abbauen. Er will vermutlich keine Überstunden nachträglich auszahlen müssen. Auch ok. Aber die Aussagen widersprechen sich. Bei einem BV braucht man keine Überstunden abzubauen. Das BV beinhaltet ja volle Lohnfortzahlung.

Vielleicht klärst du das alles nochmal mit dem Chef. Und lies die Betriebsvereinbarung bezüglich Überstunden. Wenn es keine gibt, dann kann der Chef den Abbau der Überstunden anordnen.

weitere Kommentare laden