Elternzeit für Mutterschutz beenden

Ich stehe leider total auf dem Schlauch. Ich bin in der 30. SSW und derzeit in Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist auch schon länger persönlich über meine erneute Schwangerschaft informiert aber ich soll die Elternzeit für den neuen Mutterschutz beenden.

Nun kann ich leider keine gescheite Vorlage finden und ich möchte keinen Fehler machen, da mein Chef Jurist ist.

Kann mir eine von euch mit einem Muster weiterhelfen?

Euch einen schönen kugeligen Abend!
Mariechen mit Babyboy 29+2

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Hallo Mariechen!
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ich bin in einer ähnlichen Lage. Ich bin Beamtin in Bayern und so wie ich es von Kolleginnen gehört habe, verlangt nicht einmal der Arbeitgeber Staat ein festgelegtes Formular, sondern nur ein formloses Schreiben. Aber es wäre natürlich toll, wenn jemand eine gute Vorlage hätte!
Lg claudia

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Hallo,
Jurist hin oder her - das ist ganz einfach, weil Du es nur mitteilen musst und er es nicht ablehnen kann.

Sehr geehrter Herr XY,

Hiermit teile ich ihnen mit, daß ich schwanger bin. Mein ET ist der xx.xx.xxxx. Der Mutterschutz soll am xx.xx.xxxx beginnen. Ich unterbreche (nicht beende!!! - damit bleibt Dir die Restelternzeit für später erhalten) meine Elternzeit zum xx.xx.xxxx /einen Tag vor dem Mutterschutz. Eine entsprechende Bescheinigung werde ich Ihnen zeitnah übersenden. Die verbleibende Rest-Elternzeit möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.

Mfg

ggf. kannst Du noch reinschreiben, daß Du hinterher wieder in Elternzeit gehen wirst - also die Elternzeit des nun kommenden Kindes. Die Elternzeit des bereits vorhandenen Kindes wirst Du ja hintendranhängen.

Alles Gute,
Pureheart

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Ist es nicht reine Kulanz des AG wenn man die Elternzweit die man unterbricht wieder aufnehmen kann später?

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Ja, das ist reine Kulanz. Doch wenn der AG keine Ahnung haben sollte und es genehmigt, dann ist das eben so... Und somit ist das dann genehmigt.

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Hallo!

Befinde mich bereits im MSch und Kind Nr. 2 kommt während der SF zur Welt!

Habe auch diesbezüglich mit meiner KK telefoniert und folgendes zu Info bekommen.

Und so habe ich es formuliert...

Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes

Hiermit beende ich meine Elternzeit vorzeitig, aufgrund der Inanspruchnahme des Mutterschutzes ab dem....
Somit lebt nach Paragraph 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG, mein altes Arbeitsverhältnis auf.

Demnach ist der AG zur Zahlung des AG- Zuschusses verpflichtet ( Paragraph 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG )

Viel Erfolg und alles Gute für dich und den Krümmel...

LG Anna mit Max und Brüderchen im Bauch 37 ssw

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Sorry hab noch was vergessen

Das habe ich vorne weg dran gehangen...

Seit dem ………. befinde ich mich in Elternzeit für mein am ……… geborenes Kind (Name des Kindes). Die Dauer der Elternzeit war bis zum ………. geplant. Nun erwarte ich erneut ein Kind. Der errechnete
Geburtstermin ist der .......

Grüße...

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Danke Euch allen!!!

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Ich habe die Elternzeit beendet als der Mutterschutz anstand. So bleibt die Zeit vom 1.Kind noch übrig

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Da brüte ich auch schon eine ganze Weile drüber. Ich bin in Elternteil für Kind zwei und werde diese vorzeitig beenden um in Muschu zu gehen. Das darf ja auch kein AG ablehnen. Nur die noch verbleibende Zeit hinten dran hängen war früher Kulanz des AG. Jetzt gibt es aber wohl ein Gerichtsurteil, dass der AG die teilweise Rückstellung von Elternzeit nicht ablehnen darf. Ich bin mal gespannt, wie mein AG sich verhält. Ich habe schon darüber nachgedacht, mir zur Vorsicht vorab eine Rechtsberatung zu holen, um bei der Formulierung keine Fehler zu machen. Wäre toll, wenn jemand mit echtem Sachverstand uns hier weiterhelfen kann.

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Hallo,

schau da die kommenden Tage mal rein. Frau Bader antwortet immer mal wieder wenn sie Zeit hat

http://www.rund-ums-baby.de/recht/Unterbrechung-Elternzeit-fuer-Mutterschutz_138124.htm

Grüße,
Pureheart