Arzt verpflichtet Auffälligkeiten im Ultraschall zu erwähnen?

Hallo ihr lieben,
hatte meinen letzten Ultraschall in der 13 ssw.
Kurz vorher habe ich mit meinem Arzt besprochen das wir uns gegen die Nackenfaltenmessung und sonstige spezielle Diagnoseverfahren (Harmony Test, Fruchtwasseruntersuchung..) entschieden haben.
Ist jetzt vielleicht ne blöde Frage aber heißt das dann für den Arzt wir wollen über Auffälligkeiten die z.B. auf eine Trisomie hinweisen können nicht informiert werden oder ist er verpflichtet mich zu informieren?
Möchte natürlich schon wissen wenn es irgendwelche Auffälligkeiten gibt, wir wollten lediglich nicht dieses 1: irgendwas Ergebnis das trotzdem nichts aussagt...

Er hat letztes mal ganz lange den Kopf angeschaut und extra gesagt da ist der Nacken... In dem Moment ist man ja immer so fasziniert das einem nichts komisch vorkommt aber im nachhinein kam es mir vor als hätte er was gesehen...

Viele Grüße

suma

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Wenn ihr vorher gesagt habt, ihr wollt nichts machen lassen und nichts wissen, wird er nichts sagen. Wenn ihr sagt, wenn Auffälligkeiten da sind, die so erkennbar sind, wird er es sagen. Ihr könnt auch zwischen klinisch relevantem entscheiden wie zb. Herzfehlern und markern für down Syndrom. Euer Kind, eure Entscheidung. Ihr müsst klar äußern was ihr wissen wollt und was nicht.

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Wir haben ja nicht gesagt das wir nichts wissen wollen sondern nur das wir diese ( nicht von der Kasse bezahlten) Untersuchungen nicht machen lassen wollen...
Aber werde natürlich bei der nächsten Untersuchung nochmal deutlich sagen das wir über Auffälligkeiten informiert werden wollen

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Ich glaube das ist ein guter Weg -dann seid ihr auf der sicheren Seite. Wir wurden klar befragt, wir haben auch nichts machen lassen, ob wir trotzdem über Auffälligkeiten informiert werden wollen. War bei Alle drei Kindern so. Und beim organultraschall in der Klinik wurde explizit gefragt ob und was wir wissen wollen. Schadet ja nichts Das nochmal anzusprechen.

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Nur weil ihr euch gegen die Untersuchungen entschieden habt, heißt es nicht das die Ärzte bei Auffälligkeit den Mund halten. Wenn er bei etwas Bedenken hat wird er die auch äußern.

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Wir haben unserem Arzt auch gesagt das wir keine weitere Untersuchungen wollen bzw nur die normale Vorsorge! Es hätte bei uns aber auch keinen Einfluß gehabt wenn die Nackenfalte auffällig gewesen wäre!! Er sagte aber auch das er sagen wird wenn trotzdem etwas auffällig wäre.....er hat die Nackenfalte trotzdem gemessen und bei ner Auffälligkeit uns die Entscheidung gelassen es so hinzunehmen oder doch weiter zu gucken was da auf uns zukommt! Er handhabt das bei jeder schwangeren so das er bei irgendeiner Auffälligkeit was sagt......egal ob es die Nackenfalte oder was anderes betrifft

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Ich musste bei meinem Arzt extra ein Formular unterschreiben dass er mir Auffälligkeiten erzählen darf .wenn ich das nicht unterschrieben hätte dürfte er nix sagen ,obwohl er was sieht .lg

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Stimmt, musste ich auch. Alles andere ist glaube ich auch eine Grauzone.

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Echt jetzt?! Musste ich nicht! Ich musste glaub allgemein nur bei der FD unterschreiben (andere Ärztin) das ich darüber aufgeklärt wurde, dass nur weil sie keine Auffälligkeiten entdecken kann, dennoch Organprobleme vorliegen können die einfach nur nicht wiedergebbar sind etc. und ich somit ein negativen Befund nicht ansehe als "alles MUSS ok sein".

Aber wozu gehst du dann zur Vorsorge?! Dann ist die ja gänzlich überflüssig wenn der Arzt nix sagen dürfte. Die Tatsache das ich zum Arzt gehe, sagt doch schon, dass ich aufmerksam gemacht werden möchte wenn etwas nicht ok ist. Unterschreiben sollte man dann eigentlich NUR wenn man Untersuchungen ablehnt oder kostenpflichtige Untersuchungen in Anspruch nimmt ODER darüber über irgendwas aufgeklärt worden zu sein. #kratz#kratz

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Hi,

keine Sorge das bedeutet lediglich, dass du eine spezielle Untersuchung nicht machen lassen willst. Wenn irgendwas im Ultraschall auffällig wäre wird dir der Arzt auf JEDEN Fall sagen was er da sieht und was ihn Sorge bereitet!!!!! Er hat nur eine Schweigepflicht gegenüber 3.! Dir MUSS er sogar sagen was Sache ist, einzig wenn er sich nicht Sicher ist, kann es sein, dass er sich beispielsweise mit einem Kollegen über den Befund austauscht was er davon hält eher er Panik verbreitet oder gibt keine genaue Aussage, sagt aber, man soll zu einem Spezialisten XYZ gehen. Wenn der Arzt einen jetzt nicht mehr drauf aufmerksam machen würde das Probleme vorliegen (können), nur weil der Patient eine andere Untersuchung ablehnt, weil sie beispielsweise Zuzahlungspflichtig ist, wo kämen wir denn da hin?! Dann bräuchten wir alle gar nicht mehr zum Arzt gehen, denn VU sind dafür da um zu checken das alles OK! Anderenfalls könnten wir direkt zuhause bleiben. ;-)

LG Küken mit Kuba 30+6

PS. Wegen dem langen auf irgendwas schauen muss nix bedeuten. Manchmal will der Arzt z.B. das Kleinhirn sehen oder die Herzfunktion, dann muss er länger an einer Stelle sein teilweise auch um die richtige Position zu finden um es abbilden zu können. Bei mir hat die Ärztin letztens 10 Sekunden am Herzen verbracht von meinem Zwerg (und das Herz ist meine größte Sorge wegen familiärer Vorbelastung) und auf einmal sagt sie "mh was war das" und dann schob sie n paar weitere Sekunden (hat sich das wiederholt) hinterher "ah ja der Herr hat schluckauf, hab mich gerade erschrocken was das Herz so zuckt!"#rofl

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Ich musste eine Zettel unterschreiben, dass ich alles wissen möchte. Wird der Zettel nicht uterschrieben dann hätte mein Arzt nichts gesagt. Man hat als Schwangere ein Recht auf Nichtwissen.

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In dieser Praxis gibt es so einen Zettel gar nicht, in meiner ersten Schwangerschaft in einer anderen SS auch nicht...
Aber kenne das von Freundinnen aus anderen Praxen auch mit dem Unterschreiben...komisch das es keine einheitliche Regelung gibt....

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Jup echt strange. Ich hatte weder beim 2. Organscreening noch bei der FD was unterschrieben was sich darauf bezieht - nur bei der FD bzgl. dass trotz negativen Befund dennoch ein Fehler vorliegen kann der zu klein für die Darstellung ist. Das scheint echt nix einheitliches zu sein. Vor allem mich macht es stutzig... weil wenn das Kind nach der Geburt sofort behandlungsbedürftig wäre. Die Mama aber vor hat in ne Klinik zu gehen ohne Intensivmedizinische Babybetreuung ggf. mit Fachspezialisten. Würde eine Nichtinformation ggf. den unnütz herbeigeführten Tot eines Babys bedeuten, welches NUR sterben wird, weil die Mutter nicht drüber informiert wurde, ergo sich nicht um eine Spezialklinik hätte kümmern können und aufgrund von falschem oder zu späten Eingreifen von Ärzten die darauf nicht spezialisiert sind das Baby stirbt oder nachhaltigen Schaden davon trägt. Das würde bedeuten, dass das Recht auf NICHTWISSEN höher wiegt als das Leben des Kindes! Ist ja was anders wenn ne Frau nie zur VU geht und dann was passiert, dann hat sie das zu verantworten, aber als Arzt hat man doch ne Fürsorgepflicht gegenüber seinen Patienten und dazu gehört irgendwo das Baby ja auch.#kratz#kratz

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Also ich musste auch nen Wisch unterschreiben, dass ich alles wissen will, nachdem ich die nfm abgelehnt habe. Sie meinte selbst, dass sie das jetzt machen weil die Schwangeren ein Recht auf Nichtwissen haben. Hab dann gefragt, wie das denn gehen soll, wenn da mal echt was auffällig ist und jemand das nicht unterschrieben hat, da meinte sie, ja das wisse sie auch nicht so genau wie das gehen soll... So oft scheint es den Fall wohl auch einfach nicht zu geben^^. Meine fä hat mir dann auch bei der normalen VU gesagt, dass die nackenfalte total unauffällig ist ( macht die nfm selbst in der Praxis wenn man sie denn will, kennt sich also damit aus). In deinem Fall würd ich einfach nochmal beim Arzt nachfragen, aber grundsätzlich denk ich schon, dass er dir sagt wenn etwas auffällig ist, wenn du es nicht ausdrücklich abgelehnt hast oder es ein Missverständnis gab.
Lg zumy