7ssw und gerade Kündigung bekommen

Hallo Leute!
Ich weiß gar nicht was ich sagen soll, ich bin noch geschockt.

Ich hab gerade einen großen Umschlag aus meinem Briefkasten geholt! Und meine Kündigung!

Ich bin seit 1.11.2015 bei meinem neuen Arbeitgeber ( wo ich bereits 2013 schon mal 8 Monate gearbeitet habe)! Ich bin noch in der Probezeit! Dazu muss ich sagen das ich Altenpflegerin bin und noch krank geschrieben und ich würde aber eigentlich schon ein bv bekommen. Da mein Krümmel schon ein Herzschlag hat.
Ich hab zwar leider nur ein Jahresvertrag bekommen! Aber das ist doch die Höhe.
Ich darf mich nicht aufregen da ich mich schonen soll.
Das ist doch nicht rechtens!

Wer kennt sowas?

LG hinata-schnuckliputz

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Das ist Mist, aber noch nix verloren!

Du musst jetzt innerhalb der nächsten zwei Wochen deine Schwangerschaft mitteilen - am besten so schnell wie möglich und mit Nachweis vom Frauenarzt - und dann MUSS die Kündigung zurück genommen werden.

LG, sapf #blume

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Die Wissen das ich Schwanger bin seit drei Wochen! Und das eigentlich bald ein BV kommt!
Das ist alles mit volle Absicht.
Außerdem Kündigen die mir vom 3.02.16 zum 19.2.16!!
Lg hinata-schnuckliputz

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Bei 6 Monaten probezeit ist das Datum doch voll okay?

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Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde an deiner Stelle mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen.

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Weiß dein AG von der Schwangerschaft?

Während du schwanger bist hast du Kündigungsschutz.

Wenn dein Vertrag befristet ist, weißt du durch die Kündigung wenigstens jetzt schon mal, dass er nach der Elternzeit nicht verlängert wird.

6

Die Wissen das seit drei Wochen!

Und die wissen auch das es keine einfache Schwangerschaft ist. Ich hatte schon zwei Fehlgeburten.

Und die wussten das ich bald ein BV bekomme.
LG hinata-schnuckliputz

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Das ist echt ganz mies. Nimm alles mit was dir zusteht und während der elternzeit suchst du dir in Ruhe nen neuen Job. Alles Gute und viel Nerven wünsche ich dir.

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Würde ich mich gar nicht aufregen.. wozu auch.
Frauenarzt anrufen..Bestätigung holen .. zum Chef und fertig :)

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So einfach werden die mir das nicht machen! Die wollen mich Kündigen.

Auch wenn ich eine BV habe.

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Ob BV oder nicht ist völlig irrelevant. Sie können dich nicht kündigen, jedenfalls nicht einfach so. Möglichkeiten wie bei Diebstahl usw. Gibt's natürlich immer. Mach du es denen jetzt bloß nicht leicht und geh gegen an. Musste bei meiner Chefin auch ständig auf einem Recht bestehen, aber aufregen lohnt sich da nicht, da man ja eh im Recht ist. Man muss halt nur gegen an gehen! Viel Glück und ganz viele starke Nerven!

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Hast du die schriftliche Bestätigung mit Stempel etc pp beim Arbeitgeber abgegeben?
Nur die zählt.
Wenn ja, dann ab zum Anwalt - du bist nun im Kündigungsschutz. Da zählt nicht einmal Probezeit.

Alles Gute!

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Du meinst bestimmt mein Berufsverbot! Nein hab ich noch nicht. Da ich noch nicht dort war als der Herzschlag da war. Dann hätte ich ja auch mein Schein wo der Entbidungstermin drauf steht.
LG hinata-schnuckliputz

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Nein, ich meine nicht dein BV.
Ich meine die Schwangerschaftsbestätigung vom FA.

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hallo Sabrina,

wenn ein AG einer Schwangeren kündigen möchte, dann ist das durch das MuSchG verboten. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Zulässigkeit einer Kündigung bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz gestellt werden.

Was du tun musst, um die Kündigung abzuwehren: Morgen früh oder heute noch bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz anrufen:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html

Die können dir sagen was du weiter zu tun hast. Wenn der AG auf der Kündigung besteht, muss er bei der Behörde einen Antrag auf Kündigung einreichen. Diese ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Falls du deine Schwangerschaft noch nicht offiziell bekannt gegeben hast, musst du innerhalb von 14 Tagen, jedoch am besten sofort schriftlich bekannt geben, dass du schwanger bist.

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Vielen Dank für die Info. Ich hab morgen früh ein Termin beim Anwalt!

Lg hinata-schnuckliputz

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Du solltest dir aber darüber im Klaren sein, dass du kein automatisches Recht auf ein BV oder eine Krankschreibung hast, wenn der Arzt feststellt dass dafür keine Gründe mehr vorliegen. Und auch der AG kann dich evtl. mutterschutzgerecht einsetzen, wenn er dir eine entsprechende Tätigkeit gibt - auch in der Altenpflege. Das heißt, dass du grundsätzlich bereit sein musst, deine Arbeitsleistung zu erbringen, das ist die Voraussetzung für Lohnfortzahlung. Denn der Arbeitsvertrag hat zwei Seiten - dein AG zahlt den Lohn und du erbringst grundsätzlich die Arbeitsleistung.

Das ist ein wichtiger Punkt, an dem manche Schwangeren scheitern.

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http://www.hallo-eltern.de/m_schwanger/schwanger-in-probezeit.htm

Ich wünsch dir viel Erfolg!

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Vielen Dank für den Link.

Hab es gerade meinem Mann gezeigt da er das schon vorher meinte das die mich Kündigen können. Das hat ihn das Gegenteil gezeigt.

LG hinata-schnuckliputz

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Teile deinem AG unverzüglich die Schwangerschaft mit am besten mit Bestätigung vom Arzt. Damit ist die Kündigung normalerweise nicht wirksam, da der Kündigungsschutz greift.

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Hi,

also aus meiner Sicht sollte man bei dir gleich 2 Dinge angehen. Zunächst einmal solltest du-wie bereits von vielen erwähnt- binnen 14 Tagen deinem AG nochmal SCHRIFTLICH über deine ss in Kenntnis setzen, am besten durch eine Bescheinigung deiner FÄ. Auch wenn du noch in der Probezeit bist, genießt du als Schwangere bereits jetzt besonderen Kündigungsschutz.

Die 2. Sache, die ich an deiner Stelle nochmal durch einen Anwalt prüfen lassen würde, ist, ob deine Befristung über rechtens ist. Wenn man schon mal bei dem AG angestellt war (egal ob befristet oder unbefristet) und binnen 3 Jahren erneut im selben Betrieb eingestellt wird, MUSS der Vertrag unbefristet ausgestellt sein. Leider wissen das nicht allzu viele.

Ich drücke dir die Daumen, dass für dich alles gut ausgeht.

Liebe Grüße

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Ein unbefristeter Vertrag schließt doch trotzdem keine Probezeit aus oder wie meintest du deinen zweiten Einwand?

Wobei es ja auch egal ist, sofern sie dem AG den Wisch vom Frauenarzt innerhalb 14 Tage vorlegt hat sie sowieso Kündigungsschutz.

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Mein 2. Einwand bezog sich lediglich auf die Befristung, da die TE erwähnt hat, dass sie leider wieder nur einen befristeten Vertrag bekommen hat. Selbstverständlich schließt das eine Probebetrieb nicht aus. Für die TE ist dies ja evtl. nur zusätzlich interessant unabhängig von der Schwangerschaft.

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