Frage zu Beantragung Mutterschaftsgeld

Hallöle ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes.
Vielleicht bin ich auch einfach zu blöd.
Ich bin nun in der 33 SSW und habe das Formular von meiner Ärztin erhalten, welches ich zur KK schicken muss. Soweit so gut, was ich ausfüllen muss weiss ich.
Antrag ist schon unterwegs.

Meine Frage dazu ist eigentlich nur, wie sich die Auszahlung verhält.

Mein errechneter ET ist der 08.04.2016. Man bekommt das Geld ja 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach.
Nun ist meine Frage wie folgt: Ich erhalte ja üblicherweise mein Gehalt am Ende jeden Monats (letzter Werktag im Monat). 6 Wochen vor der Geburt wären dann ja zum Ende dieses Monats, also das Mutterschaftsgeld würde beginnen BEVOR ich meine reguläre Auszahlung erhalten würde.Ich weiss grad nicht, ob ihr meine Frage versteht, aber mir "fehlen" dann ja für diesen Monat nur ein paar Tage ,sodass ich fast noch 1x ganz "normal" Gehalt erhalten würde.
Bekomme ich dann diesen Monat schon Mutterschaftsgeld?Oder wird das dann weiter nach hinten geschoben?Weil es ja dann im Prinzip nur wenige Tage diesen Monat wären, in denen mir Mutterschaftsgeld zusteht.
LG#kratz

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Meine kk zahlt per Einmalzahlung 6 Wochen vorher und nach Geburt die 12 Wochen danach (zwillinge).. das restliche Gehalt erhalte ich dann wie immer am 15. Des Monats Häppchenweise

Hab zwar noch genug zeit aber hab neulich schon mal rum telefoniert ^^

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#winke
Hallihallo, vielleicht kann ich dir deine Frage beantworten...

Dein Mutterschutz beginnt am 26.02. (richtig?). Also bekommst du vom 01.02. bis 25.02. noch dein normales Gehalt (abzüglich der 4 Tage).
Ab dem 26.02. bist du in Mutterschutz und bekommst da dann natürlich Mutterschaftsgeld.
Das wurde bei mir damals nach dem Antrag aber gleich für die 6 Wochen überwiesen. Der Rest kam dann nach der eingereichten Geburtsurkunde auch in einem Betrag.

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Steffi mit Wuselzwerg (09/14) und Würmchen 18+0

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Super ,vielen Dank :)

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Hab ich auch Grad eben erledigt und mich etwas geärgert. Auf meinem zettel den ich vom FA bekommen habe wurde nicht nach meiner Steuer ID gefragt. Krankenkasse braucht diese aber. Ich wohne Gott sei dank um die ecke und hab sie gleich nachgereicht. Ich bin bei der AOK versichert. Die Zahlen die 6 Wochen MuSchu auf einen schlag. Und die 8 Wochen nach der geburt, wenn man sie Geburtsurkunde bringt. Beim Arbeitsgeber muss man nichts beantragen, das macht die KK mit ihm aus.

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Huhu,aber die Steuer ID hätten sie doch von deinem AG anfordern können ..die steht ja auf jeder Gehaltsabrechnug..bei mir steht da auch nichts von drauf ..Hm..

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Deshalb hab ich mich auch geärgert... bin nochmal heim gefahren und hab sie dann gleich nachgereicht. Auswendig kennen ich die Nummer nicht. Wenn sie die schon von mir brauchen, hätten sie ja gleich auf dem Antrag danach fragen können.

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Hallo,

wenn sich was überschneidet bei der Auszahlung wird das dein Arbeitgeber beim nächsten Mal verrechnen, ist für dei recht unproblematisch. War bei mir fast immer so. Bekam also immer die Einmalzahlung der KK über 13 Euro am Tag für 6 Wochen und zeitgleich oft noch das normale Gehalt, und beim nächsten Mal wurde das dann verrechnet.

Im Ganzen wirst du dann ganz normal dein Nettogehalt haben wie immer, nur in verschiedenen Zahlungen :-)

LG