Darf der Arbeitgeber das ?

Guten morgen,

ich bin Erzieherin und Bekannt werden der SSW sofort ins BV geschickt worden,da ich keine Antikörper gegen Zytomegalie und Ringelröteln habe.

Nun drängt mein AG mich eigentlich wöchentlich den Eltern Bescheid zu geben. Und ich habe gesagt, vor Ablauf der 12. Woche geht keine Info raus. Pasta. Ich habe ihn auch auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen.

Nun wollen Sie meine Stelle als Schwangerschaftsvertretung demnächste ausschreiben. Wir wohnen in einem kleinen Dorf und jeder der das liest weiss dann wer da schwanger ist.

Meine Frage, darf er es als solche vor der 12. Woche ausschreiben ?

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Klar darf er das. Letztendlich muss Ersatz her und es muss befristet ausgeschrieben werden damit deine stelle sicher ist. Die schreiben ja nicht für wen - klar die Leute kommen darauf aber letztendlich sagen sie es nicht direkt.

Ich finde man sollte auch an den Arbeitgeber in diesen Situationen denken. Letztendlich betreut Ihr Kinder und es muss sich an den Betreuungsschlüssel gehalten werden. Such nochmal das Gespräch.

Lg

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Ja, das darf er. Wenn er dich nicht namentlich erwähnt verstösst er dadurch nicht gegen die Schweigepflicht.

Schliesslich braucht er das Personal und ist verpflichtet den Grund der Befristung bei der Stellenausschreibung anzugeben- dass wissen viele nicht.

Das sich viele dann denken können das du schwanger bist musst du in Kauf nehmen.

Bestimmt geht alles gut und du kommst über die 12. Woche.

LG

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Natürlich darf der AG deine Stelle wiederausschreiben, was soll er denn sonst tun?
Er muss ja nicht schreiben "Weil unsere Mitarbeiterin wunder16 schwanger ist, möchten wir befristet ihre Stelle wiederbesetzen....". Man kann nicht verhindern dass Leute dann spekulieren und Schlüsse ziehen. So weit aber die Verschwiegenheitspflicht nicht.

Und natürlich muss der AG dich mit administrativen Tätigkeiten beschäftigen, wenn er die Möglichkeit hat. Und du musst diese Tätigkeit ausführen, weil das mit keinem Infektionsrisiko verbunden ist. Schließlich hast du nach wie vor arbeitsvertragliche Verpflichtungen weil du ja nach wie vor Gehälter beziehst. Er könnte dich auch zu 100% mit administrativen Tätigkeiten einsetzen, wenn er Aufgaben für dich hätte. Das kannst du nicht ablehnen, sonst wirst du abgemahnt.

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Klar darf er es ausschreiben, aber ob er dies wirklich als Schwangerschaftsvertretung darf, ist die Frage.

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Jaa, das ist erlaubt.

So weiss der Bewerber / die Bewerberin sofort wieso die Stelle befristet ist.
Viele machen sich ja große Hoffnungen auf eine Entfristung.
So ist die Sache direkt klar "Ich mache die Arbeit für eine Frau in MuSchu bzw Elternzeit und danach bin ich (meistens) wieder raus".

Bei uns werden Stellen auch als "SS-Vertretung" ausgeschrieben, meistens kommen die Vertretungen dann aus einer Zeitarbeitsfirma... bzw .. Arbeitnehmerüberlassung, wie es heute so schön heisst.. :-)

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Das darf er natürlich schon. Sie brauchen ja nun mal Ersatz für dich! Aber, er kann dich nicht dazu zwingen, es den Eltern früher zu sagen. Aber, die meisten Eltern ahnen es sowieso. Ich bin auch Erziehrin und nachdem ich schon so lange weg war, haben es die meisten Eltern eh schon geahnt. Ich habe es in der 10. Woche den Eltern und den Kindern erzählt. Ich wollte, dass die Kinder noch irgendwie ein Bezug dazu haben, immerhin war ich zu diesem Zeitpunkt schon fünf Wochen nicht mehr da.

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Und ich habe gesagt, vor Ablauf der 12. Woche geht keine Info raus. Pasta. Ich habe ihn auch auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen.

Wenn ich das so lese, klingt das ziemlich frech gegenüber dem AG. Man sollte bedenken, bei dem umfassenden Schutz den das Gesetz den Erzieherinnen gewährt, sind doch die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem AG nicht durch die Schwangerschaft aufgehoben. Ich würde dir empfehlen, diese "basta-Erklärung" zurückzunehmen und dich bei dem Vorgesetzen zu entschuldigen. Damit bist du nämlich entschieden zu weit gegangen. Wenn du jetzt evtl. in der 6. Woche bist, dann wären das 6 Wochen Arbeitsverweigerung gegenüber dem AG, bei der Erwartung der vollen Lohnfortzahlung. :-(

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Warum soll das Arbeitsverweigerung sein, ich habe ein Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten so hat es der AG selbst vom Betriebsarzt ausstellen lassen.

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1. Du bist nicht die TE, oder?

2. Der Betriebsarzt stellt nur Empfehlungen an den AG aus, die Entscheidung trifft der AG in eigener Verantwortung. Wenn Immunitäten fehlen, ist nur der berufliche Umgang mit Kindern gefährdend, bei Ringelröteln sogar nur bis zur 20.SSW. Der AG ist verpflichtet, dir einen Ersatz-Arbeitsplatz ohne Gefährdung anzubieten, und das wären nun mal administrative Tätigkeiten.

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Hallo,

also ich finde deine Anspruchshaltung gegenüber deinem AG ziemlich überzogen.
Du solltest vielleicht mal nicht nur an dich und deine SS denken, sondern auch an die Kinder und Eltern deiner Gruppe.
Natürlich fragen sie sich, was mit ihrer Erzieherin ist, wenn sie wochenlang nicht mehr kommt und machen sich ggf. Sorgen.
Und passieren kann in der SS immer etwas. So auch in der 13., 16, oder 30. SSW.
Und das dein AG eine neue Erzieherin zur Vertretung suchen muss, ist doch wohl logisch.
Oder ist es dir egal, wie deine Kinder in der Zeit in der Du nicht da bist betreut werden?
Natürlich sollte er dann auch angeben, dass es sich nur um eine Schwangerschaftsvertretung handelt.
Also denke bitte auch an die Kinder deiner Gruppe, dass sie schnellstmöglich eine neue Erzieherin bekommen.

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Der Arbeitgeber darf eine Das du nicht willst, dass man vor Ende der 12.SSW von deiner Schwangerschaft weiß , finde ich nur verständlich. Er darf (muss)die Schwangerschaftsvertretung als Grund angeben. Was sich die Leute zusammenreimen ist ja eine andere Sache, aber er wird dich nicht namentlich nennen.

Das hier meinen dich angreifen zu müssen, statt deine Frage zu beantworten verstehe ich nicht. In diesem Forum herscht leider oft ein sehr rauher angreifender Ton, der in anderen Foren so nie vorkommt. Ich habe hier mal in einer sehr schwierigen Situation nach Hilfe gefragt, und wurde so angegriffen, dass ich danach so fertigvwar dass ich mich Wochenlang nicht mehr auf diese Seite getraut habe.

Man könnte bei einigen Antworten meinen, das derjenige dir das Gehalt zahlen und eine schwangerschaftsvertretung suchen muss.

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Ups... irgendwie hat das Ändern des Textes nich geklappt und der ergänzte Text ist an die galsche Stelle geruscht. Hoffe, es ist trotzdem verständlich! ?