Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Guten Abend Ladies,
ich hab mich gerade ein bisschen im Internet schlau gemacht bin mir aber nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe.
Also vielleicht könnt ihr mir helfen?

1. Elterngeld bekomme ich 1 Jahr 67% des Nettoeinkommens? EG erhalte ich ab der Geburt des Kindes? Zählt das auch wenn einen Monat nach ET der Vertrag abläuft?
2. Kindergeld bis zum 18.Lebensjahr?
3. Mutterschaftsgeld bekomme ich 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET? Sind das 100% des vorherigen Nettogehaltes?
4. Bekomme ich ab der Geburt des Kindes 8Wochen lang das Mutterschaftsgeld und zusätzlich ab Geburt das Elterngeld oder bekomme ich das Elterngeld nach dem Mutter schaftsgeld?
5. Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Erziehungsgeld?

Hoffe wirklich ihr könnt mir helfen.
Dankeschön

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Hi,

ich versuch Dir mal zu antworten:

1. Das EG bekommst Du nach den 8 Wochen Mutterschutzgeld. Ich glaube auch, wenn Dein Vertragausläuft (ohne SS hättest Du dich ja um einen neuen Vertrag bemühen können)

2. Ja

3. Ja

4. siehe 1. es schließt sich ans Mutterschaftsgeld an bekommst leider nicht doppelt Geld ;-)

5.Heute heißt es Elterngeld und füher hieß es Erziehungsgeld. Das EG berechet sich nach dem Einkommen des jenigen, der EZ nimmt. Das Erziehungsgelt wurde damals nach dem Gesamteinkommen des Paares berechnet.

LG

2

1. 65% ist der Regelsatz (kann aber bis 100% geben) nur noch und nicht des Nettos, sondern des Elterngeldnettos, was vom Bruttogehalt abzüglich Pauschalen berechnet wird. Dein Netto findet keinerlei Berücksichtigung. Es gibt es nicht nach der Geburt, sondern erst nach dem Ende des Mutterschutzes, aber die Mutterschutzmonate nach der Geburt gelten als verbrauchtes Elterngeld.
2. in der Regel ja, geht aber auch länger.
3. Ja und ja.
4. Nein, nur entweder oder (und der Regel).
5. Bundeserziehungsgeld wurde durch Elterngeld ersetzt, in einigen Bundesländern gibt es noch Landeserziehungsgeld, da hat aber jedes Bundesland eigene Regeln.

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Zu 3. Wenn du gesetzlich versichert bist ja. Privat krankenversichert meist nein.

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huhu magdalena

wichtig ist noch zu 4., dass du 8 wochen mutterschaftsgeld bekommst und dieses mit dem elterngeld verrechnet wird. du musst also in dieser zeit auch elterngeld beziehen, bekommst es aber quasi nicht. die 2 monate werden aber auf die 12/14 monate angerechnet.
ich hatte versucht, das elterngeld erst ab dem 3. monat zu beziehen, wurde dann diesbezüglich aber eines besseren belehrt. zumindest in sachsen. weiß nicht, ob das bundesland abhängig ist.
und zu 1.: das staffelt sich mit dem einkommen. ich hab zB nur 65% bekommen (das ist der "mindestsatz"). war aber ganz knapp ;)
und zu 2.: kindergeld gibts mindestens bis zum 18. LJ. Aber auch hier gibt es diverse Fakotren, die den Bezugszeitraum verlängern (freiwillendienst zB.) aber das hat ja noch zeit.

lg nancy