In Elternzeit wieder schwanger (Beschäftigungsverbot)

Hallo ihr Lieben,
hätte mal eine Frage an euch, bei der ihr mir eventuell weiterhelfen könnt.
Meine Tochter wird im März 2 Jahre alt werden, und damit endet meine Elternzeit!

Nun planen wir ab ca Oktober Baby Nr. 2!
Ich müsste also ein bisschen arbeiten, bevor ich wieder in den Mutterschutz gehen kann.
Allerdings bekam ich bei meiner Tochter sofort ein Beschäftigungsverbot, was wohl auch bei der 2. SS der Fall wäre.

Wie sieht es denn dann mit dem Geld aus?
Bekommt man wieder den Lohn bezahlt die paar Monate, oder geht man leer aus, weil man zuvor in Elternzeit war?

Vielen lieben Dank für eure Antworten

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Also ich weiß das du die 2. Schwangerschaft bei deinem Arbeitgeber angeben musst und dann bezahlt dein Arbeitgeber wieder Lohn und bekommt den dann von der Krankenkasse wieder :) also dürfte das alles natlos mit den 12 Monaten vor der 1. Schwangerschaft ausgerechnet werden können ;)

Ich hoff ich konnte iwie helfen :)

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Das hört sich doch gut an :)
Vielen lieben Dank

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12 Monate wären für das Elterngeld und genau die werden bei ihr nicht genommen. Beim BV zählen eigentlich 3 Monate vor dem Eintritt der Schwangerschaft oder das Gehalt einer vergleichbaren Angestellten und das ist dann bei ihr der Punkt, wonach berechnet wird!

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Du musst dann aber auch wirklich arbeiten gehen bevor du die SS meldest. Wenn du gleich mit dem BV kommst bekommst du nichts, so ist mir.

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Hallo!

Kannst du das mal erklären? Den Fall hab ich nämlich auch! Bin jetzt schwanger in der 10. Woche und noch in der ez von Kind 1! Die läuft im Oktober aus! Werde dann im Oktober auch wieder ins bv gehen! Und bis jetzt bin Ich davon ausgegangen wieder mein volles Gehalt im bv zu bekommen?!

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Das ist falsch, sie muss auch dann nach Elternzeitende den vollen Lohn bekommen.

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HI

Du gehst einfach arbeiten ... wenn Du schwanger bist und Du wieder ein BV bekommst, dann wird das BE Gehalt auch wieder aus den "3 Monaten vor der Schwangerschaft" berechnet .

Es könnte ja auch sein, das Dein AG in den letzten 3 Jahren irgendwas geändert hat und er Dir einen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten kann.

VG

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BE sollte BV heißen

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Wenn du nahtlos ins BV übergehst, bekommst du dein Gehalt wie vor der 1. ss, ist gesetzlich so geregelt und bei einer Kollegin traf es auch zu.

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Ausnahme, es gibt Erhöhungen oder Veränderungen im Tarif oder Vertrag, die werden dann auch mit berücksichtigt.

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Also bei mir ist es nun so, dass ich mit meinem Sohn 24 Monate Elternzeit beantragt hatte und nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen wollte, also ab jetzt September. Hatte auch schon mündlich alles geregelt gehabt; win ich arbeiten gehen wollte.

Nun habe ich meinem AG die neue SS mitgeteilt und gehe direkt wieder ins Beschäftigungsverbot und sogar mit Vollzeitgehalt; da mein AG wollte; dass ich die Elternzeit beende. Das Gehalt im BV wird das Selbe sein, wie ich im BV bei der ersten SS erhalten habe.

LG
Mrsflorida mit Zwerg (11 Monate) und Ü-Ei (11+6)

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Hallo. Hatte das ja bei uns etwas geplant. Bekommst den Durchschnitt der letzten 3 Monate,wo du arbeiten warst,wenn kürzer,wird das als BERECHNUNG genommen.

Elterngeld wird an den letzten 12 Monaten Gehalt vor Mutterschutz berechnet .