Schwanger in elternzeit / selbst gekündigt

Hallo,

Ich wusste nicht, wo das jetzt rein gehört und probiere es einfach hier.

Bei uns hat sich eine ziemlich blöde Konstellation ergeben. Bitte nicht verurteilen ist schimpfen, sondern einfach als gegeben hinnehmen und mir Rat geben, wenn möglich.

Unser Sohn kam im Februar 2016, die Elternzeit geht bis Feb 17, ich bekomme trotz Vollzeitjob nur 774 Euro Elterngeld, was aber durch das Gehalt meines Mannes gerade so zu händeln ging.

Meine Vollzeitstelle habe ich während der Schwangerschaft gedanklich verlassen, es sind meine Eltern die AGs und wir haben seit Monaten nicht ohne Anwalt kommuniziert, was aber mit Körperverletzung gegenüber meiner kleinen Schwester zusammen hängt, nicht mit meiner Arbeit. Es stand also fest: ich kehre nicht wieder.

Mit meinem Mann habe ich beschlossen, dass wir das zweite Kindchen direkt ansetzen, ich also mit demselben Elterngeld noch ein Jahr anhänge und beide dann zusammen in eine Krippe kommen.

Über die Arbeit meines Mannes kam er aber an einen potentiellen Arbeitgeber für mich, ein Homeoffice, was mein absoluter Traum ist. Und das sollte nach der Elternzeit dann ein Vollzeit-job werden. Da es mit der Schwangerschaft nicht klappte, was ja durch das stillen auch vorauszusehen war, gaben wir den Plan zwar nicht auf, hatten das aber nicht primär im Kopf. Bei dem Homeoffice sollte ich sofort für 2h täglich anfangen, als zuverdienst zum Elterngeld. Um das machen zu dürfen, habe ich meine Arbeit bei meinen ex Eltern gekündigt, sie hätten dem Nebenjob nicht zugestimmt. Die Kündigung habe ich vor einer Woche eingereicht, den positiven Test habe ich vorgestern gemacht. Herzlichen Glückwunsch xD

So, berechneter Termin wäre der 28. Mai, ende der elternzeit wäre am 19.2., sprich wäre ich nun also 2,5 Monate hochschwanger arbeitslos. Von dem Homeoffice erwarte ich unter den Gegebenheiten keine Festanstellung, da bin ich ehrlich zu ihm.

Meine Fragen nun :
Aus was berechnet sich das neue Elterngeld?

Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld?

Wenn ja, woraus berechnet sich das?

Kann das Arbeitsamt erwarten, dass ich mich im achten, neunten Monat dem Arbeitsmarkt für Verfügung stelle? Was wäre, wenn ich mich krank schreiben ließe, würde das das Problem erleichtern?
Was bekäme ich im Mutterschutz?

Vielen Dank für antworten und danke fürs Lesen.

Liebe grüße

Khazi

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Puh, schwierige Lage.

Ehrlich gesagt kann ich fachlich dazu nicht wirklich was beitragen. Aber ich würde dir Donum Vitae empfehlen. Die sind supernett dort und sehr kompetent. Die Beratung kostet auch nichts. Gibt es glaub ich überall in Deutschland. Mir wurde dort sehr weiter geholfen mit meinen Fragen bezüglich Elterngeld und dem entsprechenden Antrag.

Alles Gute Marie

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Arbeitslosengeld müsstest du bekommen, sofern du in den letzten 24 Monaten 12 Monate gearbeitet hast, und das hast du ja. Sofern du 12 Monate Elternzeit genommen hast und nicht mehr, bekommst du das Gehalt von vor der Elternzeit für das Arbeitslosengeld berechnet.

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Nachtrag: Also das gilt zumindest für die zwei Monate, bevor du dann wieder in Mutterschutz gehst. Wie es danach aussieht, kann ich dir nicht sagen. Wenn du während des zweiten Elternzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (15 h pro Woche), kannst du parallel Elterngeld und Arbeitslosengeld bekommen.

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Ich habe meine Ausbildung dort gemacht und arbeitete seitdem ununterbrochen, insgesamt 12 Jahre da :((

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Im Grunde ganz einfach:
Du hast keinen Anspruch auf ALG1, weil du dich nicht der Vermittlung zur Verfügung stellst - und sowas wird mittlerweile direkt kontrolliert mit Maßnahmen & Co. Und natürlich kann das Arbeitsamt verlangen, dass du bis zum Mutterschutz dich voll zur Verfügung stellst. Immerhin bezahlt dich das Arbeitsamt auch dafür.
Aber richtig fies wird es erst jetzt... Ohne Anspruch auf ALG1 oder einen sozialversicherungspflichtigen Job bis unmittelbar vor den Mutterschutz, hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK...mit allen Leistungen, die da noch so dranhängen.
Elterngeld wird auf der Basis des Einkommens der letzten 12 Monate berechnet. Monate mit ALG1 gehen allerdings mit 0€ Jahren ein. Monate mit Mutterschaftsgeldbezug, o.ä. verlagern den Berechnungszeitraum nach vorn. Wenn das Homeoffice also nicht klappt, werdet ihr einen Argen finanziellen Verlust hinnehmen müssen.

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Sehr schwierig! Kann dir nur sagen wie es bei mir war. Ich hatte beim ersten Kind zwei jahre elternzeit und habe aber nach 1,5 Jahren wieder angefangen zu arbeiten.
Ich wurde dann nach 9 Monaten Arbeit gekündigt, wegen Stellenwegfall. Zur gleichen Zeit habe ich wieder positiv getestet. Hätte den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, aber sie haben mir eine gute Abfindung bezahlt.
Jedenfalls habe ich Arbeitslosengeld bekommen. Ich musste am Anfang direkt eine Kopie vom mutterpass einreichen. Da man dadurch natürlich nicht vermittelbar ist, habe ich auch die ganze ss nichts gehört und keine Angebote bekommen.

Ab dem Mutterschutz endet der Bezug von Arbeitslosengeld und die Krankenkasse zahlt den Tagessatz und auch den Rest zum vorigen Bezug. (Was ja sonst der ag übernimmt).
Wie das mit der Berechnung des elterngeldes in elternzeit aussieht kann ich dir nicht sagen - vielleicht kann dir das aber das zuständige Amt sagen wenn du anrufst.

Alles gute für euch!

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Andere frage was war dein vorheriger netto verdienst dass du nur 700€ Elterngeld bekommst ? Interessiert mich aus eigener Interesse

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Einen Euro mehr als Mindestlohn. Und das als stellvertretende Geschäftsführerin bei den eigenen Eltern. 50 h gearbeitet, prinzipiell nur 39 bezahlt. Inklusive telefonischer Rufbereitschaft 24/7/365
Toll,was?

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Zu wann hast du gekündigt?

Dann ist die Elternzeit zu dem Termin beendet. Anders sieht das mit dem Elterngeld aus!

Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (müssen wöchentlich mindestens 15 Stunden sein!) und bekommst somit kein ALGI, keine Mutterschaftsgeld und verlierst damit vermutlich auch den Anspruch auf ALGI nach dem Elterngeld beim 2. Kind.

Ziemlich blöde Situation und auch wenn du es nicht hören willst, darüber hätte man sich vorher Gedanken machen sollen!

Das Elterngeld wird dann auch aus den 12 Monaten vor der Geburt (und nicht vor dem Mutterschutz, weil du den als Hausfrau nicht hast!) berechnet, somit ist das auch deutlich weniger!

Also klare Antwort, such dir eine Kinderbetreuung, sonst verlierst du sehr sehr viel Geld!

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Das weiß ich selbst. Dass man sich hätte Gedanken machen können Und das haben wir eigentlich auch zur Genüge. Aber es kommt trotzdem meist anders als man denkt. Wir bekommen das schon irgendwie hin, daß Leben hat uns schon so viele Steine in den Weg geräumt, wir haben alles irgendwie gelöst.