Fragen zum Mutterschutz, Elternzeit..

Guten Abend,

ich habe da mal ein paar Fragen an euch.

1. Wie lange zahlt der Arbeitgeber und die Krankenkasse, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt oder nur die 6 Wochen vor der Geburt?

2. Ab wann beginnt genau die Elternzeit? Gleich nach der Geburt oder 8 Wochen nach der Geburt?

3. Wenn mein Mann 2 Monate in Elternzeit gehen möchte, muss er die Elternzeit nach meiner nehmen oder können wir die zusammen nehmen? Wenn ich allerdings erst 8 Wochen nach der Geburt in Elternzeit gehe dann ist es doch möglich das mein Mann die Elternzeit in den 8 Wochen nimmt oder?

4. Muss sein Arbeitgeber ihn 2 Monate Elternzeit geben oder kann er auch anblehnen?

Ich bin zwar leider noch nichts schwanger aber man kann sich ja schonmal gedanken machen ;)
Hoffe es ist verständlich, danke im Vorraus :)

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Hey, ich kann dir leider nur Punkt 2 sicher beantworten:

Die elternzeit beginnt direkt nach der Geburt.

Zu Punkt 1 würde ich sagen, dass die Krankenkasse die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt zahlt. Danach bekommst du ja elterngeld und Kindergeld.

Punkt 3: soweit ich das verstanden habe, kann dein mann zeitgleich mit dir elternzeit nehmen. Mein Mann wird vermutlich ein jahr nach der Geburt seine zwei Monate nehmen. Rechnet es euch aber genau durch, er bekommt nämlich nur 67% seines Lohnes (ich kann mir nicht merken, ob brutto oder nettolohn)!!!!
Punkt 4 weiß ich nicht. Kann mir aber vorstellen, dass der Chef ablehnen kann.

Alles Gute und viel Glück

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"Hey, ich kann dir leider nur Punkt 2 sicher beantworten: Die elternzeit beginnt direkt nach der Geburt."
Und genau das ist leider total falsch!
Steht ja auch anders im BEEG!

"Punkt 4 weiß ich nicht. Kann mir aber vorstellen, dass der Chef ablehnen kann."
Damit liegst du glücklicher Weise auch total falsch!

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" 1. Wie lange zahlt der Arbeitgeber und die Krankenkasse, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt oder nur die 6 Wochen vor der Geburt?"
6 Wochen davor und mindestens 8 Wochen danach.

"2. Ab wann beginnt genau die Elternzeit? Gleich nach der Geburt oder 8 Wochen nach der Geburt?"
Nach dem Mutterschutz.

"3. Wenn mein Mann 2 Monate in Elternzeit gehen möchte, muss er die Elternzeit nach meiner nehmen oder können wir die zusammen nehmen? Wenn ich allerdings erst 8 Wochen nach der Geburt in Elternzeit gehe dann ist es doch möglich das mein Mann die Elternzeit in den 8 Wochen nimmt oder?"
Seine Elternzeit ist von deiner total unabhängig.

" 4. Muss sein Arbeitgeber ihn 2 Monate Elternzeit geben oder kann er auch anblehnen?"
Die Elternzeitanmeldung ist nur eine Mitteilung an den AG, der wird dazu nicht befragt.

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Ich kann dir nur empfehlen, geh mit deinen Fragen bzgl. Elternzeit etc. zu einer Schwangerenberatung, wenn es soweit ist. Die füllen die Anträge mit dir zusammen aus, geben dir Tipps und das ganze natürlich kostenlos!

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Hallo,

Zu 1. Mutterschaftsgeld bekommst 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher

Zu 2. die Elternzeit beginnt direkt nach der Geburt bekommst aber Mutterschaftsgeld in der Zeit und kein Elterngeld das sind verschiedene Dinge

Zu 3. nach der alten Regelung muss dein Mann zwei Monate nehmen und ihr habt dann zusammen Anspruch auf 14 Monate wie ihr diese aufteilt ist eure Sache, bleibt er zeitgleich mit dir zu Hause müsstest du auf den Geburtstag quasi wieder arbeiten. (Bei der Variante wenn man nur das bezahlte nutzen möchte) seit 2015 gibt es aber auch Elterngeld plus musst mal googeln da findet man ein informatives Video drüber...da kann man mehr Elternzeit bekommen durch aufgeteilte Teilzeit Arbeit

Zu 4 dein Mann muss genau wie du die Elternzeit fristgerecht anmelden dann darf sie nicht abgelehnt werden

Ansonsten Termin bei Zuständiger Behörde machen die können es alles noch mal genau erklären

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"Zu 2. die Elternzeit beginnt direkt nach der Geburt bekommst aber Mutterschaftsgeld in der Zeit und kein Elterngeld das sind verschiedene Dinge"
Du bringst hier zwei Dinge durcheinander, in Elternzeit bekommt man keinen AG-Zuschuss, deshalb lässt man sie erst nach dem Mutterschutz beginnen

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Nein tue ich nicht bitte informiere dich noch einmal oder aber du verstehst mich nicht richtig.

Man hat gewöhnlich min 1 Jahr Anspruch auf Elterngeld (wie bereits erwähnt, Verlängerung um 2 Monate durch den Partner möglich, und jetzt auch noch Besonderheiten durch Elterngeld plus. Das Elterngeld wird aber nicht 1 Jahr gezahlt! Ich weiß das ist etwas wiedersprüchlich aber ich hab es mir nicht ausgedacht. Nach der Geburt bekommt man noch 8 Wochen Mutterschaftsgeld aber! die Elternzeit beginnt trotzdem schon! Nach den 8 Wochen beginnt die Elterngeld Zahlung aber eben nur noch für 10 Monate. Am 1. Geburtstag des Kindes bekommt man dann kein Geld mehr, sei denn man halbiert die Auszahlung etc.

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Krankenkasse und Arbeitgeber zahlen 6 wochen vorher und 8 Wochen nachher. Die elternzeit beginnt trotzdem mit der Geburt. Sprich der Mutterschutz nach der Geburt wird von der Elternzeit abgezogen. Ihr habt somit ausgezahlt nur 10 Monate elterngeld wenn ihr beide gleichzeitig in Elternzeit geht. Also dein mann kann in den 8 Wochen nach der Geburt zeitgleich mit dir in Elternzeit gehen. Du befindest dich da wie gesagt zwar im Mutterschutz aber gleichzeitig auch in der elternzeit. Lg

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"Die elternzeit beginnt trotzdem mit der Geburt. "
So einen Unsinn hört man hier immer wieder, lies doch bitte einfach Gesetz oder Broschüre bevor du hier alles durcheinander wirfst.

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, aber der wird angerechnet bei der Länge.

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So wie du es jetzt schreibst hört es sich schon anders an aber es ändert nichts an den einen Jahr! Denn man sagt 1 Jahr Elternzeit ab Geburt! So wird gerechnet!

Und als Mutter kann man auch sagen Elternzeit erst nach den 8 Wochen aber man hat dann kein Anspruch auf 1 Jahr! Und selbst wenn man diese später nimmt werden die 8 Wochen abgezogen....

Das man in den 8 Wochen kein Elterngeld bekommt habe ich ja geschrieben! Wenn es generell so wäre wie du sagst das grundsätzlich nach 8 Wochen gerechnet wird dann würde man auch grundsätzlich von 10 Monaten Elternzeit sprechen. Gab schon Gerichtsurteile da sind Mütter zu spät aus Elternzeit zurück gekehrt weil sie nach 8 Wochen von einem Jahr ausgegangen sind.....

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Bitte präge dir die Antwort von susannea ein, die ist nämlich die einzige korrekte!!