schwangere Lehrerin braucht einen Rat!

Guten Morgen ihr Lieben,

gestern hat mir meine Frauenärztin die Schwangerschaft offiziell bestätigt und mir mein erstes Ultraschallbild ausgedruckt. #verliebt

Sie hat mir dann auch die offizielle Bestätigung ausgehändigt, mich zwei Tage krankgeschrieben und mich gebeten, gleich zur Schulleitung zu gehen, damit diese die Prüfung meiner Immunität veranlassen kann.
Für mich ist es besonders wichtig, dass diese Überprüfung schnell erfolgt, da ich in einer 1. Klasse unterrichte und noch nie Windpocken hatte (zumindest nicht bemerkt). Darüber hinaus hab ich in einem Merkblatt vom Regierungspräsidium Stuttgart gelesen, dass auch noch andere Antikörper unbedingt vorhanden sein sollten und dass das der BAD (???) überprüft.

Jetzt bin ich heute Morgen zu meiner Schulleitung und zur Konrektorin gegangen und die haben sich wirklich für mich gefreut :-) Das Problem ist nur, dass die überhaupt nicht wussten was zu tun ist. Sie haben gesagt, dass die anderen Schwangeren das mit dem Antikörpertest wo anders gemacht haben und dass sie nichts veranlasst hätten?!

Hab jetzt nochmal beim Frauenarzt angerufen, das Problem der Arzthelferin geschildert und warte jetzt auf einen Rückruf der Ärztin.

Weiß jemand von euch, wer für diese Untersuchung bei verbeamteten Lehrerinnen in Baden-Württemberg zuständig ist und was ich tun soll? Ich hab keine Ahnung was ein BAD ist #schwitz Und muss meine Schulleitung nicht, nachdem die Immunität feststeht, trotzdem eine Gefahrenprüfung machen und das weiterleiten?

Ich hoffe mir kann hier jemand einen Rat geben!

Liebe Grüße
Mesimiza

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Du bist verbeamtete Lehrerin, und du hast das Merkblatt des Regierungspräsidiums Stuttgart für Lehrerinnen im Angestelltenverhältnis gelesen. Leider ist das verwirrend. Für Beamtinnen gibt es eigene Merkblätter der Abteilung Schule und Bildung (Referat 7), nämlich dieses hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Personalvertretung/Documents/Merkblatt%20f%C3%BCr%20Schulleitungen%20und%20%20schwangere%20Lehrinnen.pdf.

Statt zum Betriebsärztlichen Dienst (BAD) gehst du als Beamtin zum Amtsarzt!

Ansonsten sind die Regel eigentlich die gleichen für Beamtinnen und angestellte Lehrerinnen.

Alles klar?

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Was jetzt zu tun ist: deine Schulleitung muss dich vom Unterricht (Umgang mit Kindern) freistellen, bis die Immunitäten geklärt sind, du machst sofort einen Termin beim Amtsarzt und gehst so bald wie möglich dort hin. Der gibt dir dann ein Gutachten mit, welche Kinder du künftig noch unterrichten darfst.

Du darfst natürlich inzwischen Schreibtisch und Bürotätigkeiten weiter ausüben.

Unabhängig von den Immunitäten muss deinen Schulleitung nachher die übrigen Gefährdungen berücksichtigen und mti dir das Merkblatt durchgehen. (Arbeitsumfang, Fächer, Pausenaufsicht, Ausflüge ....)

Die Meldung der Schwangerschaft geht an die Abteilung 7 beim RP, bzw. an deinen Dienstherrn, je nach Schulart.

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Danke für deine schnelle Antwort!

Ich hab beide Merkblätter gelesen und in beiden steht, dass ich zum BAD muss (unter Punkt 3. Individuelle Beschäftigungsverbote). Ich dachte mir schon, dass das vielleicht die gleiche Ärztin sein könnte, die vor ein paar Jahren die Untersuchung zur Eignung für die Verbeamtung gemacht hat (das war bei uns im Gesundheitsamt). Hab dann meine Schulleitung gefragt, ob ich da wieder hin soll und sie meine "auf keinen Fall!". Ich verstehs echt nicht #schwitz
Das Problem ist, dass unsere Schulleitung in diesem Schuljahr neu zu uns kam und ihr da vermutlich etwas die Erfahrung fehlt...

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Die Untersuchungen werden beim BAD durchgeführt oder alternativ bei deinem Arzt.
Die Kosten werden übernommen.
Bis dahin hast du ein vorläufiges Beschäftigungsverbot.
Ich würde mal bei der BAD in deinem Ort anrufen und einen Termin vereinbaren.
Alternativ gibt es bei den jeweiligen Schulämtern/Bezirksregierungen immer Ansprechpartner bezüglich Mutterschutz.
Dort würde ich mal anrufen.

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Vielen Dank für eure Tipps!

Ich glaube ich hab den richtigen Weg jetzt gefunden!
Hab gerade mit dem Schulamt telefoniert und die haben gesagt, ich soll nochmal meine Frauenärztin fragen, ob sie meinen Immunstatus prüfen kann und ob die Debeka die Kosten übernimmt. Wenn nicht, dann soll ich mich noch mal melden und bekomme vom Schulamt die Adresse von dem für mich zuständigen Betriebs- / Amtsarzt und der macht das dann.

Ich soll jetzt außerdem das Formular zur Anzeige meiner Schwangerschaft ausfüllen und dann meiner Schulleitung zum Unterschreiben und Abschicken an das Schulamt geben.

Danke für die Hilfe! #huepf

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Witzig. Ich hatte keine Ahnung von so einem Formular! Generell hätte ich am liebsten eine fertige Liste, wem ich wann was abgeben muss..

Ich habe heute meiner Schulleitung von meiner Schwangerschaft erzählt (12. SSW). Was für eine ärztliche Bescheinigung legst du diesem besagten Formular bei und wie lange kann ich das noch schicken?
Hast du sonst noch solche wichtige News für mich? ;)

Liebe Grüße

Milli

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Hallo.
Ich bin ebenfalls Lehrerin und verbeamtet. Da ich den ganzen "Käse" also selbst auch gerade durch habe, kann ich gern was dazu schreiben. Leider ist es so, dass viele SchulleiterInnen nicht ausreichend über den Fall einer SS im Kollegium informiert sind. Tatsächlich sind sie aber diejenigen, die dann zur Tat schreiten müssten und alle bezüglichen Dinge zu klären haben. Da meine Schulleiterin auch erst neu an unsere Schule kam, als ich die SS bekanntgegeben habe, steckte ich in einer ähnlichen Situation wie du. Denn, obwohl meine schon vorher jahrelang andere Schulen geleitet hatte, hat sie keine Ahnung...
-Direkt nach Bekanntgabe der SS füllt die Schulleitung das Dokument zur Gefährdungsbeurteilung mit dir aus! Dieses muss umgehend geschehen, von dir auch noch einmal unterschrieben werden und wird dann an das zuständige Schulamt und meist in Kopie an den Personalrat gesendet. Da meine liebe Vorgesetzte sich monatelang davor gedrückt hatte, geschah dies bei mir erst im sechsten SS-Monat und führte zu großen Problemen...In diesem Dokument wird auch festgehalten, wie ihr beispielsweise Pausenaufsichten künftig vereinbart (ich wurde von allen ausgeschlossen, was eigentlich auch die Regel ist).
-So, bei uns in SH ist es NICHT so, dass man direkt in ein vorübergehendes BV bis zu den Ergebnissen der Immunstatusüberprüfung geschickt wird. Hier führen die Frauenärzte alle nötigen Untersuchungen durch, nehmen Blut ab und schauen in die Impfpässe. Bis dato wird hier als Schwangere weiter gearbeitet (frag mich nicht, wieso)...
-Das mit dem BAD ist auch bundeslandtypisch geregelt und an diesen sollte dich ebenfalls deine Schulleitung verweisen (sie kann sich vorher telefonisch dort melden und dich ankündigen). Du brauchst dort dann schon deine Unterlagen (MuPa usw.), damit die Untersuchungen mit dem FA abgeglichen werden können.
-In der Regel dauert die Immunstatusüberprüfung etwa zwei Wochen und dann wird entschieden, wie es weitergeht. Im Lehrerberuf wird meistens kein generelles BV ausgesprochen, da der Arbeitsplatz ansich keine Gefährdungen beinhaltet (außer vielleicht tobende Kinder auf dem Pausenhof). Ein individuelles BV vom Arzt könnte aber kommen, sofern dir irgendeine wichtige Impfung/ ein wichtiger Schutz fehlt.
Wegen der 1. Klasse, die du unterrichtest, brauchst du dir keine Sorgen machen (sofern dein Immunstatus in Ordnung ist). Gefährdet ist man nämlich weitestgehend mit Kindern bis fünf Jahren. Ich unterrichte selbst auch eine Eingangsstufe und habe deswegen nachgefragt. ;-) Windpocken hatte ich auch noch nie und habe trotzdem gearbeitet. Gefährlich wäre beispielsweise ein fehlender Schutz gegen Röteln!

Ich finde, es ist mit dem vorübergehenden BV bei euch viel besser geregelt, als bei uns. So kannst du in Ruhe die Dinge klären und abwarten. Bei mir fand alles parallel zur Arbeit statt und ich hatte zudem eine Schulleitung, der meine SS völlig egal war und die sich ewig lange nicht gekümmert hat (konnte ihr ja wurscht sein, denn ich musste ja trotzdem weiter zur Schule kommen). :-( Wenn dahingehend Probleme bei dir auftreten sollten, wendest du dich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt und den Personalrat der Schule!

Eine schöne SS für dich und alles Liebe,
T. 29+3

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Vielen Dank für deine Antwort!

Das hört sich ja sehr stressig an, wie das bei dir gelaufen ist :-(

Ich bin mir gar nicht zu 100% sicher, ob ich wirklich nicht arbeiten darf bis das überprüft ist. In dem Merkblatt vom Regierungspräsidium für Lehrerinnen im Angestellenverhältnis steht das explizit drin, in dem für Lehrerinnen im Beamtenstatus steht nichts zu dem Thema.
Dass der Beamtenstatus mich vor Krankheiten schützt, wär mir jedoch neu :-p
Meine Ärztin hat mich jetzt erstmal bis Mittwoch krankgeschrieben. Mal schauen wie es weitergeht...

Was mich aber sehr wundert ist, dass du trotz der Windpockenproblematik weiter in der Eingangsstufe gearbeitet hast?!
In BW macht das RP ganz klar die Vorgabe ein Beschäftigungsverbot für die gesamt Schwangerschaft auszustellen, wenn das der Fall ist!
Hast du weitergearbeitet, weil es dazu in SH keine Vorgaben gibt oder freiwillig?

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Ich glaube, es wird hier in SH generell alles eher lockerer gesehen, wenn Lehrerinnen schwanger werden. Ob das nun so sinnvoll ist, ist die andere Frage. Mein Hauptproblem war, dass ich eben weiter arbeiten musste und jetzt nicht immens viel Zeit hatte, um mich um alles selbst zu kümmern und mir von überall Infos einzuholen. Meine Kolleginnen haben alle jedenfalls normal bis Mutterschutz gearbeitet und lediglich das mit dem Röteln ist allgemein bekannt, da dies eine Fehlgeburt ja doch prozentual stark begünstigen kann.

Ansich sollte es diesbezüglich keinen Unterschied zwischen einer Verbeamtung und einem Angestelltenverhältnis geben. Das wäre ja auch Quatsch irgendwie...

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Hallo :-)
ich bin Schulsozialarbeiterin in einer Grundschule. Ich musste wegen den Bluttests zum Betriebsarzt. Das ist jetzt relativ neu. Der FA macht es nicht mehr selbst, da es wohl teuer ist.

Der Betriebsarzt ließ mich sofort kommen. Mir wurde Blut abgenommen und ich musste zu Hause bleiben bis die Ergebnisse da sind. Leider dauert das zwei Wochen. :-(
Danach wird je nach Antikörper entschieden ob man ein BV bekommt oder nicht. Vor allem auch,ob man Antikörper gegen Zytomegalie hat. Diese habe ich leider nicht. Das Virus wird von Kindern unter 6 durch Speichel und Urin übertragen.

Ich darf jetzt nicht mehr die Kooperation Kindergarten machen und mein Elterncafe, da dort sehr kleine Kinder sind. Normal in die GS darf ich noch. Werde mich aber fern halten von Ersties , die noch 5 sind.

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Darf ich fragen, warum du nicht gegen Windpocken geimpft bist, wenn du sie nicht hattest?

Ich habe manchmal das Gefühl, dass Lehrerinnen mit Absicht nicht geimpft sind, damit sie ein BV bekommen, wenn sie schwanger sind..

Ich bin auch Lehrerin und habe mich extra vor der Kinderplanung gegen alles impfen lassen, was ging.. So kann ich mich beruhigt überall bewegen, egal ob in der Schule oder sonstwo..

Sorry, aber da weiß man, warum Lehrer so einen schlechten Ruf haben :-(

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Nicht jede Schwangerschaft ist so durchgeplant bzw. geplant. Bei mir wurde auch nur auf Keuchhusten und Röteln hingewiesen bei der Impfberatung. Bei Windpocken gehen viele davon aus, dass sie so gut wie jeder hatte. Außerdem kann es ja sein, dass trotz Impfung oder durchgemachter Krankheit keine Immunität vorliegt.

Hier einen Vorsatz zu unterstellen, empfinde ich als sehr pauschalisierend.

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Vielen Dank, dass du versuchst mich zu verteidigen!
Ich muss leider sagen, dass sie zumindest teilweise recht hat. Ich habe zwar nich geplant, ohne Immunität schwanger zu werden damit ich zu Hause bleiben kann, aber ich habe mich tatsächlich zu wenig informiert. Ich habe meinem Hausarzt meinen Impfpass gezeigt, als wir beschlossen haben die Pille abzusetzen und der war ok. Hab die Windpockensache nicht angesprochen, weil ich mir sagen hab lassen, dass das nur für die Arbeit in Kindergärten relevant ist. Dadurch, dass ich der Meinung war, dass es mich ohnehin nicht betrifft, habe ich nur gedacht, dass ich die Impfung ja mal machen könnte, wenn ich in ein paar Monaten ohnehin zum Impfen muss um FSME auffrischen.
Als ich dann doch recht schnell schwanger geworden bin und mich richtig informiert habe, hab ich meinen Fehler dann realisiert. In gemeiner Absicht wars nicht, dumm schon...

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