Mutterschutz beantrage

Hallo mein lieben

Ich wollte mal fragen am 21.8.17 ist mein Et nun wollte ich fragen was ich mein Arbeitgeber schreiben muss zwecks 6 Wochen davor sprich 10.7.17 ist doch richtig? und 8 wochen danach... Was muss ich ihm schreiben sagen wenn ich 1 jahr in Elternzeit gehen will...sehe nicht durch ...

Bitte helft mir....

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Du meinst Elternzeit beantragen beim AG?

Wenn das Baby da ist hast du 8 wochen muschutz. In der ersten Woche nach der Geburt kannst du zum AG und ihm sagen wann dein Baby geboren ist und das du Elternzeit beantragen möchtest. Elternzeit sollte man 7 Wochen vor Antritt beantragen beim AG. Wenn du also in der woche nach Geburt hingehst ist das genau richtig.

Ein Tipp. Beantrage erstmal lieber länger. Also 2 Jahre. Weil verkürzen kann man immer, aber verlängern von 1 jahr auf 2 geht meistens nur sehr schwierig und kann dein AG ablehnen, wenn er mit dir geplant hat.

Lg

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Deinem Tip muss ich leider widersprechen. Es ist genau andersrum. Einer Verlängerung der Elternzeit MUSS der Arbeitgeber akzeptieren und eine Verkürzung kann er ablehnen.

Genau das war bei mir der Fall in meiner 1. Elternzeit. Hatte 2 Jahre beantragt und wollte nach 1,5 Jahren wieder arbeiten gehen. Da die Stelle aber für 2 Jahre mit einer Vertretung besetzt war hat mein AG das abgelehnt.

Gleichzeitig hatte eine Kollegin aus einer anderen Abteilung nur ein Jahr beantragt und diese Zeit mehrfach verlängert, da sie noch keinen Kiga-Platz hatte.

Aus diesem Grund werde ich dieses Mal nur 1 Jahr beantragen.

Liebe Grüße Tito (38SSW)

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Das ist nicht richtig.

Elternzeit verkürzen geht nicht einfach so, aber Teilzeit in Elternzeit arbeiten kann der AG kaum ablehnen!

Wenn du nur 1 Jahr Elternzeit anmeldest brauchst du die Zustimmung des AG zum Verlängern, da du so auf das 2. Jahr Elternzeit eigentlich verzichtet hast. Hängt also von der Kulanz da AG ab. Deshalb ist es tatsächlich ratsam, direkt 2 Jahre Elternzeit anzumelden!!

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das sind zwei unterschiedliche dinge.

das erste ist das Mutterschaftsgeld:
du bekommst wenn es soweit ist in Formular vom Frauenarzt. das musst du ausfüllen und bei der krankenkasse einreichen. von dort bekommst du 13 euro pro tag in den 6 Wochen vorher und den 8 Wochen danach.
beim Arbeitgeber musst du nichts beantragen oder einreichen. die wissen ja wann dein et ist oder? den fehlenden betrag abzüglich der 13 euro zu deinem gehalt bekommst du vom Arbeitgeber ausgezahlt.

das zweite ist die elternzeit:
die musst du beim Arbeitgeber beantragen. frag mal nach, ob sie vllt ein standardformular dafür haben. wenn nicht gibt es im Internet viele vordrucke.

der antrag muss spätestens eine Woche nach Geburt bei deinem Arbeitgeber eingehen, sprich 7 Wochen vor beginn (die ersten 8 Wochen bist du ja im Mutterschutz). manche Arbeitgeber möchten vorher schon mal einen vorläufigen antrag, zu dem dann nach der Geburt noch das exakte Geburtsdatum ergänzt wird.
frag einfach mal in der Personalabteilung nach, wie sie das am liebsten hätten.

alles gute dir

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Ich danke euch ... Arbeitgeber weiss Bescheid denke ich da ich durch den Betriebsarzt seid der 6 ssw Betriebsverbot bekommen habe

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Also, ich hab meinem AG einen Schrieb vom Frauenarzt vorgelegt mit den voraussichtlichen ET.

Ungefähr sechs Wochen vor Beginn meines Mutterschutzes habe ich ein offizielles Schreiben vom AG bekommen, ab wann für mich der Mutterschutz beginnt.

In dem Schreiben steht, dass ich mich nach dem ET melden soll, da danach ja erst die 8 Wochen Mutterschutz bei zählen. Und auch, dass ich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit meine gewünschte Slternzeit schriftlich einreichen muss.

Also du musst für den Mutterschutz nichts beantragen, das macht der AG!

Ansonsten ruf bitte in der Personalabteilung an und frag nach!

Alles gute

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"Also du musst für den Mutterschutz nichts beantragen, das macht der AG!"

Das ist total falsch. Die Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld musst du bei der Krankenkasse abgeben, die rechnen aus, wieviel der AG an Zuschuss zahlen muss und sagen ihm Bescheid.

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Der Mutterschutz wird dir von deinem Frauenarzt (ich glaube in der 32ssw) bescheinigt. Das Schriftstück sendest du an die krankenkasse.

Vorher reicht es aus wenn du den errechneten geburtstermin deinem Arbeitgeber mitteilst.

Zwecks Elternzeit reicht ein zweizeiler aus. Hier schreibst du rein, dass du Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest und zwar im Anschluss an den Mutterschutz (enddatum) bis zu dem Tag, bis zu dem du daheim bleiben willst. Möglich sind hier, gerechnet ab tatsächlichen ET 3 Jahre.

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Die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld kannst du dir jetzt schon beim FA holen. Dies musst du ausgefüllt an die Krankenkasse schicken. Die rechnet aus was dein AG dir an Zuschuss zahlen muss und gibt ihm Bescheid.