Elternzeit kündigen zu Beginn des Mutterschutzes

Vielleicht hat jemand Erfahrung?

Ich bin derzeit in Elternzeit und arbeite Teilzeit 30 Stunden in der Woche!
Nun möchte ich die EZ zu Beginn des Mutterschutzes kündigen! Was bekomme ich dann für Geld? Vollzeitgehalt von vor der Elternzeit oder das Teilzeitgehalt?

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Im Mutterschutz bekommst du die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und die Differenz zum Vollzeitgehalt von vor der Elternzeit als Zuschuss vom Arbeitgeber...

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Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich muss wirklich mal sagen dass ich in den letzten Tagen hier richtig gute und hilfreiche Tipps von den Userinnen bekommen habe!!!

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Gerne... :-)

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Naja, ganz so einfach ist es nicht.

Wie lange liegt denn deine letzte Entbindung zurück?
Berechnungsgrundlage sind wie immer die letzten 12 Monate und Elterngeld & Elternzeit sind 2 paar Schuhe.

Beim Elterngeld musst du unterscheiden zwischen Bezugszeitraum und Auszahlungszeitraum! Für die Berechnung deines nächsten EG ist der Bezugszeitraum entscheidend und NICHT der von dir selbst gewählte Auszahlungszeitraum.

Das VOLLE EG, (somit die Berechnungsgrundlage des Gehaltes von vor der ersten Entbindung)bekommst du nur wenn deine Entbindungen MAXIMAL 15Monate auseinander liegen. Das kommt daher, das zur Berechnung des neuen EG die Bezugsmonate und die gesetzlichen Mutterschaftsfristen ausgeklammert werden.(12 Monate EG Bezugszeitraum + 14 Wochen Mutterschaftsgeld= 15 Monate)

Du solltest dich dringend nochmal genau schlau machen mit deinen Daten und nicht automatisch davon ausgehen, dass du wieder das volle EG wieder bekommst, nur weil du noch in Elternzeit bist.

Liebe Grüße von Indie mit Amelie 13 Monate und Bauchzwerg 28.SSW

(Bei uns sind es 16Monate Abstand zwischen den Ebtbindungen und ich bekomme nicht wieder das volle EG ;-) )

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Beim Elterngeld Plus werden sogar 14 Monate ausgeklammert zusätzlich zu den Monaten mit Mutterschutzfrist. :-)

Hattest du Basiselterngeld sind es 14 Monate inkl. Mutterschutz, die deine Kinder auseinander liegen dürfen.

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Es geht ja nicht um das Elterngeld, sondern um die Zahlungen im Mutterschutz!

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Aaaah Nachtrag:

Falls deine Frage dem Mutterschaftsgeld galt, ist es tatsächlich so, dass du aktiv deine EZ kündigen musst und dann das Mutterschaftsgeld in Höhe deines Gehaltes von vor der letzten Schwangerschaft ausgezahlt wird, da dies dein gültiger Arbeitsvertrag ist #herzlich