Wie wirkt sich krank sein auf das Elterngeld aus?

Hallo liebe Mama's,

Ich wollte mal von den erfahrenen wissen wie es sich auswirkt wenn ich jetzt länger als sechs Wochen krank geschrieben bin (Schwangerschaftsbedingt). Da würde ich ja ins Krankengeld rutschen, wie sind dann die Auswirkungen aufs Elterngeld?

Bin aktuell Ende 24. Woche und schon zwei Wochen wegen Ischias und Rücken zu hause und es wird nicht besser, da ich in der ambulanten Pflege arbeite, Wechsel zwischen Büro und Außendienst, ist es mir Grad nicht möglich zu arbeiten da ich vor Schmerzen nicht weiß wie ich tun soll, will Montag mit meiner Chefin reden ob sie mich ins Bv schicken kann aber wenn nicht (hat beim ersten Kind auch doof getan) muss ich mich weiter krank schreiben lassen, deshalb meine frage
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen, danke

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Hat keine Auswirkung auf die Höhe des EG. Die schwangerschaftsbedingten Monate wo du krankengeld bekommen hast werden ausgeklammert. Und dafür verschiebt sich die Berechnung um die entsprechende Zeit zurück wo du normal verdient hast.

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Aha also wenn ich dich richtig verstanden habe würde ich dann nicht die Lohn zettel der letzten zwölf Monate einreichen sondern z b die der letzten vierzehn wenn ich jetzt länger krank bin, weil immer alle davon reden das ich da total miese mache wenn ich länger krank bin,

Danke für deine Antwort

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Wenn du ins Krankengeld fällst bist du ja schon für die Zeit des Bezugs angemeiert genug.
Das wurde gott sei dank irgendwann mal geändert, dass man dadurch dann nicht noch den Nachteil beim EG hat.
Ich habe selbst auch den Mai und anteilig Juni Krankengeld bekommen dann bin ich erst ins BV gekommen durch den Betriebsarzt.

Ich hab mich dann erstmal aus Angst informiert wegen dem KG und EG und dadurch weiss ich das auch so genau grad. Brauchst dir also dahin gehend keine Gedanken machen. :)

Lg

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Soweit ich das weiß:

- 6 Wochen krank - zahlt der AG - zählt zum (steuerpflichtigen) Lohn => wird auf EG angerechnet
- Krankengeld nach den oben genannten 6 Wochen: nicht steuerpflichtig => wird nicht (!) aufs EG angerechnet
- Berufsverbot (egal ob allgemeines oder spezielles): dann wird der normale Lohn weiter bezgalt => wird aufs EG angerechnet

LG
Feli

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Das die Monate entsprechend zurückgerechnet werden gilt nur bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung. Hab ich in einem EG Ratgeber gelese .