Welches Gehalt bei BV bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo,

Vielleicht kennt sich jemand von euch aus :-)

Welches Gehalt wird im Beschäftigungsverbot einer erneuten Schwangerschaft gezahlt, wenn man eigentlich vorhatte wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu gehen? Hier die Fakten:

•Das Elterngeld wurde im ersten Jahr komplett ausgezahlt
•Es wurden zwei Jahre Elternzeit beantragt

•Teilzeit in Elternzeit wurde dem Arbeitgeber bereits vor einigen Monaten angekündigt (Mail/Telefon)
•Zwischen Elterngeldzahlungen und dem Gehalt für TZ in EZ liegt allerdings eine "zahlungsfreie" Zeit von 4 Monaten.
•Vollzeitvertrag vor Elternzeit.

Gibt es in dem Fall:
a.) Nix, weil die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft kein Gehalt/ kein Elterngeld gezahlt wurde? (Wäre aber dann ja eigentlich eine "Benachteiligung", weil ohne SS würde man ja arbeiten gehen, oder?)
b.) Es gibt das normale Vollzeitgehalt wie vor der 1. SS, weil Monate ohne Gehalt/Elterngeld ausgeklammert werden?
c.) Es gibt das Teilzeitgehalt, weil bereits das Arbeiten angekündigt wurde?
d.) Eure Meinung? :-)

Lieben Dank!

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Hallo,

ich denke, es kommt auf deinen Vertrag an, eine Ankündigung, dass du wieder arbeiten willst, reicht meiner Meinung nach nicht aus, du musst auch wirklich schon arbeiten gegangen sein (oder einen festen Starttermin gehabt haben).

Bei mir war in der letzten Schwangerschaft so, dass ich auch ein teilweises BV bekommen habe, aber ich hatte schon wieder angefangen zu arbeiten (Teilzeit in Elternzeit), gezahlt wurde der Verdienstausfall, sprich mein Teilzeitgehalt.

Ich hatte immer einer schriftliche Vereinbarung mit meinem AG, wenn ich in Elternzeit gearbeitet habe, mit Beginn, Stundenzahl/Gehalt usw. drin, war also klar, wann ich wieder anfange. Hast du sowas nicht? Was sagt denn dein AG zur Ankündigung? Hast du was schriftliches?

LG

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Was mir gerade einfällt, evtl. würde es in deinem Fall Sinn machen, die Elternzeit zu kündigen...

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Also ich würde sagen es gibt garkein Teilzeitlohn weil du nie gearbeitet hast. Ist halt die Frage weil du ja garnicht kündbar bist und wenn der Vertrag schon unterschrieben ist dann Joa.... dann wirst du wohl den Lohn bekommen.

Elterngeld gibt es dann wohl nur diesen mindestsatz denke ich

Aber mal sehen bin kein Experte

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Elterngeld würde ich sagen,d ass sie schon mehr bekommt, da ja zum einen Zeiten in Elternzeit mit Elterngeld ausgeklammert werden und ich meine auch die Zeiten, in denen sie in einem BV ist (bin aber auch kein Profi), kann also sein, dass sie bis auf die 4 Monate tatsächlich das Gehalt von vor der ersten SS angerechnet bekommt.

Aber ging ihr jetzt glaub ich nur um die Zeit des BV, richtig?

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Also bei mir wird die BV-Zeit nicht ausgeklammert... warum auch? Man bekommt ja das weiter, was man durchschnittlich in den 3 Monaten davor verdient hat. Ich denke auch, dass sie dann leider Pech gehabt hat...bin aber auch kein Experte

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Ich denke du bist hier im falschen Forum,...das gehört wohl eher zu Job/Finanzen.

Ist auch ehrlich gesagt schwer zu beantworten, weil wir alle keine Spezialisten sind. Am besten du eröffnest in dem Forumteil nochmal einen Threat.

LG #winke

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Ich würde sagen, die Variante c), falls dein Rückkehr schon fest eingeplant war.
Bekommst du denn individuelles BV vom Frauenarzt oder vom Arbeitgeber?

Arbeitgeber kann ja eins erst aussprechen, wenn du am ersten Tag zurückkommst, d.h. wenn dein Vertrag für Teilzeit in Elternzeit schon unterschrieben ist.

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Wenn du dein Teilzeit in Elternzeit schriftlich hast, bekommst du dieses Gehalt.

Wenn du es nicht schriftlich hast, würde ich jetzt die Elternzeit beenden, dann bekommst du volles Gehalt. (Auf die "Gefahr " hin, dass dein AG dir für diese SS einen MuSch gerechten Platz bieten kann, und du auch wirklich Vollzeit arbeiten musst, bis zum nächsten Muschu).

Auch bei Teilzeit in Elternzeit: wenn die Elternzeit von Kind 1 noch läuft, diese zum Mutterschutzbeginn von Kind 2 beenden. Du erhältst dann während des Mutterschutzes vollen Lohn.

Es kommt halt jetzt darauf an, wie sicher dein Teilzeit in Elternzeit bereits ist.

Die 4 Monate ohne Gehalt werden natürlich nicht für die Elterngeldberechnung ausgeklammert.