Arbeitsvertrag läuft während des Mutterschutz aus

Guten Morgen Mädels :-D

mich beschäftigt gerade folgendes Thema:

Ich habe leider nur einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser läuft 2 Tage nach dem ich in den offiziellen Mutterschutz gehe aus. Soweit ich bis jetzt informiert bin, bekomme ich dann mein Mutterschutzgeld in Höhe von Krankengeld, richtig?

Ich möchte nach dem Mutterschutz gern 1-1 1/2 Jahre mit meinem kleinen Wurm zu Hause bleiben. Kann ich dann ganz "normal" Elterngeld für 1 Jahr beantragen oder muss ich hier noch auf irgendetwas achten bzgl. Krankenversicherung o.ä., mich an anderer Stelle melden oder so?

Ich würde mich freuen wenn ich von euch den ein oder anderen Tipp bekäme #danke!

LG #winke

Madefe mit Sohnemann (14 Jahre) an der Hand, 1 #Stern und nun glücklich in der 20. ssw

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Ist bei mir auch so! Bis Ende August bekomme ich Mutterschaftsgeld und aufstockend den Rest Lohn und dann nur noch Mutterschaftsgeld und im Anschluss Elterngeld. Du bist über die Krankenversicherung versichert aber sobald dein Mutterschaftsgeld ausläuft musst du zum Amt! So wurde es mir gesagt.

Lg sweetcakes mit Babymaus 36+3<3

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Du bist über das Elterngeld versichert, deshalb ist es für dich eventuell interessant Elterngeld Plus zu beantragen, da du ja eh länger als ein Jahr zu Hause bleiben möchtest:-)

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Ok, soweit ich das jetzt verstanden habe miss ich nach dem Mutterschutz zum Arbeitsamt richtig #kratz?

Ja, was das Elterngeld angeht müssen wir nun mal zu sehen, dass wir einen Termin bei einer Betragungsstelle bekommen um abzuwägen, wie es für uns nun am Besten ist.

#winke

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Guten Morgen

Bist du verheiratet? Dann kannst du über deinen Mann familienversichert sein. Ruf doch mal bei der KK an.

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Ich kann dir leider nur berichten, wie es bei mir vor 7 Jahren war. Ich weiß nicht, ob es da in der Zwischenzeit Änderungen gab.

Ich bin im Januar 2010 in Mutterschutz, Ende Februar lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus und Anfang März kam meine Tochter. Bis zum Auslauf des Arbeitsvertrages bekam ich während des Mutterschutzes ganz normal Mutterschaftsgeld in voller Höhe (also dem Nettoverdienst entsprechend) von Krankenkasse und Arbeitgeber. Die restlichen Tage bis zur Geburt und die 8 Wochen nach der Geburt bekam ich Mutterschaftsgeld in voller Höhe (also genau wie die 6 Wochen vor der Geburt) nur von der KK. Da die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld die Monate Januar bis Dezember des Vorjahres (2009) waren, in denen ich durch meinen befristeten Vertrag ja voll beschäftigt war, erhielt ich ganz normal Elterngeld. Ich hatte für 1 Jahr Elternzeit mit vollem Elterngeld. 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich beim Amt gemeldet und musste dann Bewerbungen schreiben.

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Das Gesetz hat auch damals schon besagt, dass bei einem Auslaufen (nicht bei einer zulässigen Beendigung) du nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhältst.

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Huhu :-)

Ich habe die gleiche Situation - bin jetzt in der 36ssw.

Ich bekomme das MuSchaftsgeld bis zum Auslauf vom Vertrag in voller Höhe, danach von der KK in Höhe vom Krankengeld.

Elterngeld habe ich für ein Jahr beantragt, da die Barmer für ein Jahr kostenfrei die Versicherung laufen lässt.

Ich war beim Amt- hier muss man nicht hin, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht! Man kann denen gerne Bescheid geben, damit die einen in Ruhe lassen bzgl. Termine und Vorstellungsgesprächen!

Alles liebe und eine wundervolle Kugelzeit

Alexandra mit Zwergnase 36ssw

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Danke für deine Antwort, so hatte ich das auch schon einmal irgendwie gehört.

Ich wüsch dir auch noch eine schöne Restschwangerschaft und eine tolle Geburt :#winke

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"Ich habe leider nur einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser läuft 2 Tage nach dem ich in den offiziellen Mutterschutz gehe aus. Soweit ich bis jetzt informiert bin, bekomme ich dann mein Mutterschutzgeld in Höhe von Krankengeld, richtig"
KOrrekt.

"Ich möchte nach dem Mutterschutz gern 1-1 1/2 Jahre mit meinem kleinen Wurm zu Hause bleiben. Kann ich dann ganz "normal" Elterngeld für 1 Jahr beantragen oder muss ich hier noch auf irgendetwas achten bzgl. Krankenversicherung o.ä., mich an anderer Stelle melden oder so?"
Wenn du nicht die ganze Zeit Elterngeld erhältst, musst du gucken, wie du dich danach krankenversicherst.