Urlaub/Krankenschein

Hallo!
Ich bin krankgeschrieben und habe demnächst eine Woche Urlaub der schon eingereicht und genehmigt ist.
Geht es, dass ich bis einschließlich Freitag 22.9. krank bin und von Samstag 23.9. bis die Woche drauf Sonntag 1.10. den Urlaub nehme und mich am Montag 2.10. wieder krankschreiben lasse? Diese Urlaubstage zählen ja dann eigentlich nicht als Krankheitstage richtig?
Hintergrund ist, dass ich sonst über die sechs Wochen kommen würde.

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Ja geht , beachte aber das es dann eine andere Diagnose sein muss,

Irgendwann hatte meine Freundin das mal ;) .
Frag aber noch mal nach

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Wenn ich vor dem Urlaub wegen Diagnose a krankgeschrieben bin und nach dem Urlaub noch mal wegen Diagnose a dann würde ich, wenn man das alles zusammenrechnet nicht über die sechs Wochen kommen.
Aber wenn man die Wochen vor dem Urlaub + Urlaubstage + Wochen nach dem Urlaub zusammenaddiert, dann würde ich über diese sechs Wochen kommen, das heißt genau diese eine Woche Urlaub würde mir den Arsch retten dass ich nicht ins Krankengeld falle.
Die Frage ist jetzt einfach, wenn ich nach dem Urlaub wegen derselben Diagnose krankgeschrieben werde, ob die Krankenkasse einfach diese Urlaubswoche auch als Krankentage ansieht. Es ist nämlich so, wenn man bis einschließlich Freitag wegen Diagnose a krankgeschrieben ist und am Montag auch wieder wegen Diagnose a, dann zählt das Wochenende auch dazu, obwohl diese beiden Tage nicht auf der AU stehen.

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Wenn Krankheit a vor dem Urlaub x Wochen sind und selbe Krankheit nach dem Urlaub wieder, werden die Wochen zusammen gezählt (gilt übrigens für das gesamte Kalenderjahr). Bei anderer Krankheit wird neu gezählt.

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Das würde nur funktionieren, wenn du nach dem Urlaub eine neue Erkrankung hast.
Solltest du die gleiche Diagnose erhalten, zählt es einfach weiter und du erreichst halt nach dem Urlaub die 6.Woche.

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Das heißt also diese ganze Woche Urlaub rechnet die Krankenkasse einfach auch als krank, was wäre denn wenn ich eine Woche arbeiten würde und dann am Montag wieder wegen derselben Sache krank wäre, dann würde diese eine Arbeitswoche doch nicht dazu gerechnet werden. Also doch nur die Wochen vor dem Urlaub + die Wochen nach dem Urlaub und wenn ich dann genau bei 6 Wochen bin habe ich Glück oder kommt diese Urlaubswoche dazu und ich bin bei 7 Wochen?

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Nein die Woche rechnen die nicht mit aber danach weiter ! Wenn es der selbe Grund ist !

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Die Woche Urlaub zählt nicht mit wenn du da gar nicht erst zum Arzt gehst.
Weiß ja weder Arzt noch KK ob du arbeiten warst oder Urlaub hattest. Könnte ja auch sein dass du da eine Woche arbeiten warst und dann ist Diagnose a doch wieder schlimmer und du fällst deshalb wieder aus.
Weiß ja nur dein AG dass du Urlaub hattest.

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Dann lass dich doch einfach die Woche nach deinem Urlaub auf Diagnose B krank schreiben. Wenn du nur noch eine Woche nach den Urlaub benötigst, dann sag ne andere Krankheit. Dann steht sicher auch nicht Folgebescheinigung auf dem Krankenschein, sondern neue Diagnose. Manche Ärzte lassen auch mit sich reden, wenn man die Situation erklärt.

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Das Problem ist das irgendwie alles Schwangerschaftsbedingt ist auch Übelkeit oder Kreislauf oder vorzeitige Wehen oder Rückenschmerzen und alles wird dann am Ende trotzdem addiert

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Aber wenn du nach deinem Urlaub nur noch eine Woche brauchst, und dann eh in den Mutterschutz gehst. Dann bekommst im Höchstfall eine Woche Krankengeld. Mutterschutzgeld bekommst du dann wieder voll (also soviel wie dein Gehalt), weil es schwangerschaftsbedingte Krankheiten waren. Hört sich jetzt zwar blöd an, aber dann geh zum die Woche nach Urlaub zum Arzt und sag ihm was von Magen Darm (was ja dann nicht SSbedingt wäre) oder Sehnenscheidenentzündung oder so.

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Hattest du nicht erst vor 2 tagen ein BV?

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Mir geht es richtig schlecht aber die Ärzte geben einem einfach kein Beschäftigungsverbot aber Krankschreibung ist immer möglich blöd nur dass ich dann eben ins Krankengeld falle ich wollte ein Beschäftigungsverbot haben aber ich bekomme einfach keins egal wie dreckig ist mir geht. Das habe ich jetzt so hingenommen deswegen rechne ich mir gerade alles aus und versuche das mit dem Urlaub damit ich nicht ins Krankengeld falle ich bin ja auch nicht Krösus

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Entschuldige dass ich das jetzt so schreibe:

Dir geht es so schlecht, dass du krankgeschrieben bist und du machst dir seit Tagen so einen Heckmeck wegen EINER Woche Krankengeld?!

Wenn das deine einzige Sorge ist kann es dir so schlecht garnicht gehen.

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Also vor 2 Jahren in meiner ersten ss waren urlaubstage urlaubstage... Deine Rechnung geht auch auf...
Also,du bist wegen Grund a 2 Wochen krankgeschrieben, hast dann 3 Wochen Urlaub und bist dann nochmal 4 Wochen wegen Grund a krankgeschrieben, dann bekommst du deine 6 Wochen krank wegen Grund a voll, hast aber 9 Wochen geschafft, da du ja 3 Wochen Urlaub hattest und Urlaub ist nunmal Urlaub.und ganz im Ernst, keine KK zahlt deinen Urlaub. Die sind ja froh wenn du Urlaub hast und kein Geld von denen haben willst 😉 Genauso habe ich es auch gemacht um nicht ins Krankengeld zu rutschen.

Liebe Grüße und alles Gute

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Hey du und wie hast du das bei deinem Arbeitgeber begründet dass du krank bist dann Urlaub und wieder krank wirkte das nicht komisch auf die?

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Na die sind doch auch froh wenn du den Urlaub nimmst und nicht ausgezahlt bekommen musst oder sie ihn dir später nochmal geben müssen. Außerdem kann das meinen Arbeitgeber ja auch völlig egal sein...
Damit möchte ich sagen, dass ich keine Probleme hatte...

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Hallo Wunder!
KG-Berechnung und Fristen Berechnung ist zwar schon ein paar Jahre her bei mir. Aber vom Grundsatz kann ich dir sicher helfen.
Also die Wochenenden während einer laufenden Au werden mitgezählt, da man die Au immer am folgenden Werktag nach Ablauf der Au verlängern lassen muss. Also auf dem Montag wenn der Arzt bis Freitag krank schreibt. Das Wochenende zählt ebenfalls zu den 6 Wochen (42 Kalendertagen).
Sprich, wenn du dich am 22.9. "gesund schreiben" lässt, also ein Häckchen bei Ende der Au oder so ähnlich (habe grade leider keine Au im Schlafzimmer :-D) dann gilt diese zunächst als beendet.
Dann gehst du eine Woche in den Urlaub sofern den AG dich lässt. meines Wissens nach muss man einen Tag arbeiten um den in Anspruch nehmen zu können oder?
Nach dem Urlaub lässt du dir eine erneute Au ausstellen, als erstbescheinigung. Weil die Symptome wieder auftreten. Und dann ist schon Mutterschutz.

Wünsche dir alles gute!

Lg Brina mit Mats an der Hand (15 Monate) und Krümel im Bauch (14+6)