Mutterschutz verschieben?

Hallo Mädels. Ich weiß nicht genau in welchem Forum ich richtig bin. Ich versuche es mal hier.

Mitte Mai würde mein Mutterschutz beginnen.
Allerdings möchte ich vorher noch ein Projekt zu Ende bringen. Das wird bis Ende Mai dauern.
Kennt sich jemand damit aus den Mutterschutz zu verkürzen?
Wie muss ich das bei meinem Arbeitgeber formulieren?
Ein persönliches Gespräch wird bei über 3000 Beschäftigten eher schwierig 😉

Danke für eure Erfahrungen

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Das kommt auf deinen Arbeitgeber an. Du darfst die 6 Wochen vor der Geburt verkürzen, wenn du das ausdrücklich möchtest. Mein Arbeitgeber lässt das aber zum Beispiel nicht zu. Ich kann mich auf den Kopf stellen, ich muss die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt einhalten...
Die 8 Wochen nach der Geburt ist klar, dass ist ja auch gesetzlich so verankert 😉

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Aber soweit ich es ergooglt habe kannst du das selbst bestimmen. Da muss der Arbeitgeber nicht zustimmen.

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Mein Arbeitgeber ist da extrem. Ich möchte auch keinen Ärger mit denen 😅 die sind immer sehr auf das wohl des Mitarbeiters bedacht. Sie schicken dich auch sofort nach Hause wenn du ein wenig kränkeln tust. Und stellen regelmäßig frisches Obst ins Büro, jeden Tag hast du eine große Flasche Wasser auf dem Tisch stehen und ganz genau schauen sie auf die Pausen, die müssen eingehalten werden. Genauso die Zeit zwischen den Schichten und die Anzahl der Tage, die man hintereinander arbeitet. Ich will mich nicht beschweren, ich habe einen wirklich großartigen Arbeitgeber. Deshalb belasse ich es dabei. Ich gehe wie vorgeschrieben Anfang August in den Mutterschutz 😉

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Wenn dein AG nix dagegen hat kannst du natürlich weiter arbeiten. Sogar bis das Kind kommt. Aber um ein Gespräch mit dem Personal kommst du nicht drumrum. Der Muschu ist ja zu deinem
Schutz. Wenn es dir aber gut geht, kein Problem.

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Muss er dem denn zustimmen? Ich habe es so verstanden das ich einfach einen formlosen Antrag stelle bzw kurz schriftlich mitteile das ich bis zur Woche x weiter arbeite. Dies kann jederzeit von mir widerrufen werden.
Ich habe jetzt nirgends gelesen das der AG zustimmen müsste.

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Nee ich glaube er muss nicht zustimmen aber ich weiß es nicht genau. Ihm entstehen ja keine Kosten. Strafbar macht er sich nur wenn er dich in den 8 Wochen nach Entbindung beschäftigt.

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Du kannst auf die Schutzfrist vor der Geburt verzichten und weiterarbeiten. Aber verschieben kannst du nichts. Die nachgeburtliche Schutzfrist muss eingehalten werden.