Betriebliches BV, Verrechnung Elterngeld

Hallo,

kennt sich jemand aus oder arbeitet vllt in dem Bereich?

Ich bin seit Anfang der SS im betrieblichem BV, meine Frage, beim Elterngeld werden die letzten 12 Monate zur Berrechnung genommen? Auch bei mir oder zählt da die Zeit vor der SS?

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Hey,

Bin auch seit Anfang an im BV.

Vom Gehalt her gibt es aber keinen Unterschied also müsste es ja auch egal sein mit welchem Zeitraum das ausgerechnet wird?!

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Ich habe im Inet gelesen das die Zeit vor dem Beschäftigungsverbot angerechnet wird, bin mir aber unsicher. Und das wäre schon ein Unterschied bei mir weil ich da noch Vollzeit gearbeitet habe.

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Aber im BV bekommst du doch das Gleiche wie vorher? Ich sehe den Unterschied jetzt auch nicht.

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Hallo,

Ich meine gelesen zu haben, dass die Monate vor der Schwangerschaft berechnet werden. Es sei denn, man wünscht die 12 Monate vor der Geburt.
Das Gehalt für das BV ist der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem BV.
Für mich wäre es besser, wenn das Elterngeld vom "BV-Gehalt" berechnet wird, da ich vor kurzem erst eine Gehaltserhöhung bekommen habe und auch mein Arbeitsumfang sich erhöht hat. Das wird mir beim BV berücksichtigt aber nicht bei der Berechnung vor dem BV. Ich hoffe es war verständlich formuliert.

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Ja danke, darum ging es mir nämlich 😁
Das habe ich eben auch gelesen.

Mein Gehalt war vor der SS deutlich höher als die 12 Monate vor der Geburt.
Weisst du wie ich das meine?
Aber was wird da zugrunde gelegt? Also kann ich mir das aussuchen?

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Nein, es werden IMMER, egal ob BV oder nicht, die letzten 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes genommen.

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Hallo ,
Ich hatte von anfang ein BV bekommen von der Firma . Für EG habe ich die Lohnabrechnungen 12 Monaten vor Geburt eingereicht .
Lg Alex

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Ich bin jetzt das vierte Mal schwanger und das vierte Mal im Beschäftigungsverbot. Du bekommst während des BV das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate, also im Normalfall ganz normal wie immer. Du darfst während des BV keine finanziellen Nachteile haben.
Für das Eltrngeld werden die 12 Monate vor der Geburt des Kindes genommen. Es können in Ausnahmefällen Monate ausgeschlossen werden, aber da wird dir die Elterngeldstelle mehr sagen können. Normal werden zur Berechnung 12 Monate vor Geburt genommen, egal ob BV oder nicht.

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Ihr Lieben, ich danke euch für die zahlreichen Antworten.

Vllt habe ich mich falsch ausgedrückt, das ist aber alles auch verwirrend 😁😅

Mir geht es darum ob ich auch die Zeit vor der SS einreichen kann! Denn dort habe ich viel mehr verdient.

Einige schreiben ja das sie es auch gelesen haben.

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Ein Anruf bei deiner Elterngeldstelle und du hast die Antwort. Würde ich machen.

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