Schwanger in Elternzeit/Beschäftigungsverbot. Berechnung.. Erfahrung gesucht

Huhu, also folgendes. Ich bin frisch schwanger und würde eigentlich im November wieder anfangen zu arbeiten. Bin grad noch in Wlternzeit bzw Resturlaub am abbauen ab 15.9.. da ich im medizinischen Bereich arbeite würde ich direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen.. wie bei meiner ersten Schwangerschaft.. aber wie läuft es dann jetzt? Würde ich wieder das Gehalt bekommen? Oder dann gar nichts, weil ich ja halt nicht anfangen kann zu arbeiten. Hat jemand Erfahrungen? Noch habe ich meinen Arbeitgeber nicht informiert.

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Hey du. Zum einen bekommt man seit diesem Jahr nicht automatisch ein BV, nur weil man im medizinischen Bereich arbeitet.

Das Gesetz wurde verschärft. Und wenn du wieder eines bekommen solltest, dann bekommst du das an "Gehalt" was vereinbart wurde. Also hast du quasi vereinbart vollzeit wieder zu kommen, dann zählt dein normaler Vertrag. Willst du in Teilzeit wieder anfangen, dann bekommst du auch nur das Gehalt, was dir dann zustünde.

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Bei uns ist es noch fest. Eine andere Kollegin ist im Februar schwanger geworden und musste nach wie vor direkt raus..
ah ok. Dann bekomme ich für meine 50% das Gehalt wahrscheinlich.

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Wenn das bei euch so ist und du unbedingt zuhause bleiben willst, dann ist das ja gut.

Aber es wird dann wohl so sein, dass du nur 50% Gehalt bekommst.

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Entgeld im BV richtet sich nach den letzten drei Monaten vor Eintreten der Schwangerschaft. Wenn Elternzeit bzw. BV bestanden hat dann die letzten drei Monate in denen du regulär gearbeitet hast und nicht nach dem neuen vereinbarten Gehalt, so meine Information.
Halt uns mal auf dem Laufenden wie es sich nun berechnet! Alles gute!

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Ja theoretisch ja, aber meines Wissens nach gilt das eben nicht, wenn schon ein neuer Vertrag unterschrieben wurde, wie hier der Fall.

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Unterschrieben ist der noch nicht🙈 warte noch drauf. Ist nur mündlich geregelt, weil ich jetzt zu Ende der Elternzeit erst noch Resturlaub abbaue.

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Hey!

Bei mir war es so, dass ich zum Ende der Elternzeit schwanger wurde. Den neuen Teilzeitvertrag hatte ich noch nicht unterschrieben. Mein Arbeitgeber hat mich direkt von der Elternzeit ins BV geschickt. Ich bekomme das Entgeld aus dem Laufenden Vertrag: dies ist der alte Vollzeitvertrag.

Alles Gute!

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Hmmm okay. Den neuen Vetrag habe ich auch noch nicht unterschrieben.. haben es nur mündlich erstmal gemacht dass ich halt nicht auf die volle Stelle zurück gehe wegen meinem Sohn. Warte halt noch auf den neuen Arbeitsvertrag und hab jetzt direkt nach der Elternzeit mit Resturlaub begonnen. Bin jetzt halt am überlegen wann ich es verkünde mit der erneuten ss.

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Also bist du auch nicht mehr arbeiten gegangen sondern hast die ss vorher noch verkündet?

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Du bekommst ab dem Zeitpunkt Gehalt, an dem du auch arbeiten würdest. Das BV hat nichts mit dem Entgeld zutun, das muss dir gezahlt werden, bekommt der AG ja auch erstattet. Und das Gesetz wurde nicht verschärft, es wurde geändert weil es einfach veraltet war. Wer zb vor fünf Jahren eins aus betrieblichen Gründen bekommen hat, wird es auch heute noch, sofern der AG keine Alternative zum alten Arbeitsplatz unter Einhaltung des MuSchG bieten kann.
Siehe hier: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutzgesetz-chef-ich-bin-schwanger/150/3098/293339


Habe auch momentan die Situation ein BV in Elternzeit bekommen zu haben und habe ab Oktober wieder mein volles Gehalt, da dann die EZ ausläuft.

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Aber die TE hat ja schon einen neuen Vertrag, nur noch nicht unterschrieben. Das ist was anderes.

Und es würde sehr wohl verschärft, da mehr Kontrollen stattfinden und ein individuelles BV bis auf 2 oder 3 Punkte ausgeschlossen wurde.

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Woher stammen deine Infos? Ein individuelles BV hat aber nichts mit dem generellen durch den AG zu tun. Ich arbeite in der Personalabteilung und hatte jetzt bereits drei Schwangerschaften in unserem Betrieb. Es ist wie immer: Gefährdungsbeurteilung (diesmal nur für jede Schwangere neu, statt Abteilung) Prüfung ob ein Arbeitsplatz geschaffen werden kann der nicht die Gefahren birgt wie vorher (zb aggressive Klienten), wenn keine Möglichkeit besteht Mutter und Baby zu schützen :BV

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