Gerichtsverhandlung in der Schwangerschaft

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin aktuell in der 7.SSW. Innerhalb eines Jahres hatte ich 3 FG. :(
In der 7., 5. und zuletzt in der 9. SSW.

Nun habe ich vor einiger Zeit gegen meinen Arbeitgeber geklagt, da er mich gekündigt hat und seit dem versuchen er und seine Familie mich übelst fertig zu machen. Ich könnte nur heulen wenn ich daran denke!

Da ich aber einen Anwalt habe, muss ich zum Glück nicht direkt mit ihm reden, bin auch wegen meiner Psyche krank geschrieben. Aber jetzt möchte das Arbeitsgericht, dass ich in 2 Wochen zur Güterverhandlung persönlich erscheine. Allein der Gedanke daran ist Stress pur für mich. ;(
Mein Arbeitgeber wird ja auch da sein und ich habe solche Angst vor ihm!
Meint ihr es besteht die Möglichkeit, dass mich meine FA verhandlungsunfähig schreibt?
Ich habe solche Angst diesen Menschen wieder zu begegnen...

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Hallo,

dein Anwalt sollte das wissen und dir auch sagen können, ob es negative Auswirkungen für dich haben könnte.

LG

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Red mit deinem Anwalt. Ich habe mal bei einem gearbeitet. Vielleicht ist es unter diesen Umständen möglich dass der Richter dich vorher oder gesondert befragt, sodass du am Termin nur von deinem Anwalt vertreten werden kannst und der Situation nicht ausgesetzt wirst.

Lg

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Hallöchen
Ich hatte vor der Schwangerschaft mit meinem Sohn einen Autounfall und da Aussage gegen Aussage stand musste es bis vors Gericht gehen... Leider war die Verhandlung für einen unmöglichen Zeitpunkt angesetzt (ET war der 30.12. und die wollten mich Anfang Januar vor Gericht sehen)... Mein Anwalt konnte die Verhandlung alleine durch meine Vollmacht bestreiten, allerdings habe ich dadurch weniger Vergütung bekommen, da meine persönliche Aussage gefehlt hat...
Rede mit deinem Anwalt...
Ich drück dir die Daumen...

Alles liebe

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Das ist gar kein Problem.

Auch wenn persönliches Erscheinen angeordnet ist, hat es keine negativen Folgen, wenn du deinem Anwalt eine Vollmacht ausstellst, wonach er zur Aufklärung des Sachverhalts, zur Abgabe von Erklärungen und zum Vergleichsabschluss ermächtigt ist.

Im Gütetermin kann sowieso nichts passieren, einen Vergleich kann er widerruflich abschließen und dann in Ruhe mit dir besprechen. "Ernst" wird es dann erst im viel später stattfindenden Kammertermin, aber die überwiegende Zahl der Verfahren endet im Gütetermin mit einem Vergleich.

Alles Gute!