Generelles Beschäftigungsverbot und Chefin zahlt nicht

Hey alle zusammen... ich kann mir vorstellen, dass ihr das Thema BV leid seid. Aber es lässt mir einfach keine Ruhe. Meine Chefin hat nun nach langem hin und her ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, nachdem mein Arzt seine Zweifel bzgl der Arbeitsbedingungen zum Ausdruck brachte. Nun ja ich habe eine sehr schwierige Chefin, die sich gerne manchmal quer stellt. Nun ist meine größte Befürchtung eingetroffen und zwar hat sie mir mein Gehalt noch nicht ausgezahlt. Ok es ist noch nicht der 1., aber ich habe von meinen Kolleginnen mitbekommen, dass sie allesamt ihr Lohn erhalten haben. Ich habe ihr direkt eine Mail geschrieben. Bislang kam noch keine Antwort. Ich bin innerlich solangsam am zweifeln und mache mir einen Riesen Stress, da am Montag einige Lastschriften fällig sind. Das Geld, welches ich noch auf Konto hatte ist schon für einige Lastschriften abgebucht worden.

Meine Frage wäre nun: darf die Arbeitgeberin erst auf das Geld von der Krankenkasse (U2) warten und dann erst an mich auszahlen? Das könnte doch eventuell etwas dauern.

Ich verstehe einfach nicht, warum sie das macht. Dabei weiß sie doch ganz genau, dass sie sich nicht davor drücken kann :-(

Sorry für den langen Text, aber das musste mal jetzt raus. Kann einfach nicht schlafen.

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Guten Morgen,

Nein, darf sie nicht. Schau in den Arbeitsvertrag wann dein Gehalt fällig ist. Wenn es nicht rechtzeitig da ist, geh zum zuständigen Arbeitsgericht. Du kannst bei der rechtsantragsstelle auch ohne Anwalt eine Klage erheben. Nimm dazu den Vertrag und deine Lohnabrechnung mit.

Liebe Grüße und viel Erfolg

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Ja also im Vertrag steht, dass mein Gehalt zum Ende des Monats gezahlt wird. Was kostet das beim Arbeitsgericht, weißt du das zufällig? Ich hoffe ja, dass es nicht soweit kommt. Aber wenn ich keine andere Wahl habe, dann werde ich das machen.

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Ich würde, falls sie nicht antwortet auf deine Mail, am Montag dort persönlich erscheinen und sie ansprechen. Je nach Ausgang des Gesprächs bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden sowie bei der Krankenkasse!

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Am Montag sollte ich sowieso nochmal ins Büro, weil ich einige Sachen abgeben muss. Dann werde ich natürlich auch mit ihr über das Thema sprechen. Habe nur Angst, dass die Situation ausartet. Komme ja momentan überhaupt nicht auf solche Stress Situationen klar.

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Also das darf Sie definitiv nicht. Sie muss dir deinen Lohn weiterzahlen auch wenn du nicht mehr Arbeiten darfst. Sie hat aber auch überhaupt keine Nachteile deswegen weil Sie sich das Geld wieder zurück holen kann. Ich würde Montag nochmal anrufen und wenn Sie sich quer stellt dann musst du leider zum Anwalt oder zum Arbeitsgericht. Wenn das Auftreten sollte wird das Verhältnis wahrscheinlich sehr schwer werden und ob du da nach der Elternzeit noch arbeiten magst musst du dann selbst entscheiden.

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Werde Montag dort sein und mal schauen wie das ganze endet. Ich habe sowieso nicht vor nochmal zurück zu kehren, weil die Chefin mehr als katastrophal ist. Sie macht einen verrückt mit ihrer unnormalen Art und weise.

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Hast Du das BV von Deiner Chefin schriftlich bekommen?
Wie ist das denn zustande gekommen, wenn es auf der Einschätzung Deines Arztes basiert? Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung, die ergeben hat, dass keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigt besteht?

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Nimm dir am Montag eine Begleitung mit... geh nicht alleine zu deiner Chefin.

Alles Gute für dich

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Eine Kollegin von mir wird auch im Büro sein. Drückt mir die Daumen. Habe jetzt schon herzrasen, wenn ich daran denke. Ganz schlimm. Danke und Lg

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Die Kosten beim Arbeitsgericht sind gering. Den genauen Betrag kann ich dir sagen, wenn du mir sagst wie hoch dein Bruttogehalt ist.

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