Mutterschutzgesetz, Altenpflege, BV? Ängste, Gedanken... Langer Text

Hallo,

Ich bin zum ersten Mal Schwanger, nach 13 üz hat es geklappt. Habe am Freitag positiv getestet und am. Montag gleich beim FA angerufen, soll am Donnerstag bei 5 + 5 kommen.

Ich bin seit Montag krank geschrieben, weil mir andauernd schlecht und schwindelig ist.

Ich bin pflegefachkraft und arbeite in einem Pflegeheim. Habe meiner PDL gleich am Freitag Bescheid gegeben, die Reaktion war nicht prickelnd aber das war zu erwarten. Sie verlangte eine Bestätigung vom FA. Ich erklärte ihr, dass ich noch keinen Termin gemacht habe, es sei ja schließlich auch noch zu früh. Aber sie sagte, erst dann würde sie mich nach dem Mutterschutzgesetz behandeln (können) und mich schonen.
Stimmt das? Ich bin der Meinung, dass ab bekanntgabe der SS, sich der AG an das Mutterschutzgesetz halten muss.
In der Pflege ist das ja auch immer so ne Sache... Wenn man sich das mal alles durchliest, was es für Voraussetzungen gibt um den Arbeitsplatz schwangerengerecht zu gestalten. Das können Sie gar nicht einhalten. Aber dies scheint denen eh nicht so wichtig zu sein. "Das geht schon irgendwie" "das bekommen wir schon hin" und "du bist ja auch empfindlich" muss man sich da anhören...
Ich bin wirklich verletzt über diese Reaktionen und dieses Gefühl, dass mir als langjährige MA gegeben wird.
Eine Kollegin hat dieses Jahr 2 fehlgeburten gehabt, beide fingen während der Arbeit an, mit starken Krämpfen. Davor habe ich große Angst.
Ich bin sowieso ein sehr ängstlicher Mensch, ich habe bis vor ein paar Tagen noch Venlafaxin (angstlösend und Antidepressiva).

Jetzt frage ich mich, wie ich mich verhalten soll bzw wie es weiter geht. Davon mal abgesehen, dass ich so wie es mir im Moment geht eh nicht arbeiten könnte, würde ich gern ins Beschäftigungsverbot gehen. Ich hoffe das mir die FÄ eins ausstellen kann aufgrund der übelkeit und des Schwindels.
Kann sie mir eine Bescheinigung über die Schwangerschaft und/oder ein BV ausstellen auch wenn der Herzschlag bei 5+5 noch nicht zu sehen ist?
Danke fürs Lesen.

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Huhu
Ich arbeite mit autistischen Menschen und bin auch ganz frisch schwanger. 6+6 heute.
Ich habe mich die ersten zwei Wochen nach dem Test krank schreiben lassen, meine Teamleitung war aber informiert.
Hatte dann bei 5+5 meinen ersten Ultraschall und man hat eine Fruchthöle mit mini Würmchen gesehen. Die Bestätigung habe ich trotz des fehlenden Herzschlags sofort bekommen. Auf der steht dann der vermutliche Entbindungstermin und damit kann die Gefährdungsbeurteilung gemacht werden fürs Beschäftigungsverbot.
Kostet 5 Euro, die muss der Arbeitgeber aber erstatten.

Lg

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Okay, danke für deine Antwort.
Ich denke, dass sie die Beurteilung nicht richtig bzw ehrlich ausfüllt, damit man weiter arbeiten kann.

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Sie muss diese Beurteilung zusammen mit dir in einem Gespräch durchgehen. Dabei kannst du alles anmerken was dir einfällt. Am Ende unterschreibst du ja und die Unterschrift kannst du verweigern bei unrichtigen Angaben.
Sie braucht die Unterschrift aber, weil nur so das Geld von der KK zurückkommt. Im BV bekommt der Arbeitgeber das Geld für dich nämlich zurück. Lässt du dich krank schreiben müssen sie selbst für dich zahlen.
Und wenn die sich echt querstellt würde ich das auch machen. Der MAV Bescheid sagen und dann ab zum Hausarzt.
Die Bescheinigung ist aber definitiv nicht abhängig vom Herzschlag. Sobald man eine Fruchthöle sieht bekommst du die Bescheinigung auf Anfrage.

Lg

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Naja ist doch verständlich das sie eine Bescheinigung haben möchten. Sonst kann ja jeder ankommen und behauoten Schwanger zu sein.
Dafür gibt es ja die Bescheinigung vom FA. Die wird dir auch ausgestellt, wenn man noch kein Herzschlag sieht.

Der FA kann dir ein BV austellen wenn Gefahr für dich und oder Baby ausgeht. Heut zu Tage ist es meist AG Sache.
Aber vllt hast du Glück und einen tollen Fa der dies trotzdem ausstellt.

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Ich bin ja auch nicht der Meinung, dass sie die Bescheinigung nicht bekommen soll. Sondern darum, dass es noch etwas dauert bis sie die bekommt, ich aber möchte, dass sie sich an das Mutterschutzgesetz hält.

Ja, das denke ich nämlich auch, Also AG Sache... Aber ich glaube, dass sie sich daran nicht halten wird. Hat sie bei der Kollegin mit den 2 FG auch nicht.

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https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/arbeitgeberleitfaden-zum-mutterschutz/121860


Gib der PDL den link mal. Und ggf. Gehst du mal zur Einrichtungsleitung

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Danke für den link. Sehr interessant, das können sie bei uns gar nicht einhalten. Aber die werden das schon so drehen in der Gefahren Beurteilung, dass man als schwangere arbeiten muss.
Die Einrichtungsleiterin ist die beste Freundin der PDL. Da werd ich nicht weit kommen.

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Naja... es gibt ja noch das Gewerbeaufsichtsamt.
Wenn die für dich n bürojob haben. Passt es ja. Aber das gibt es halt nicht immer. Und jetzt während Corona ist das eh schwierig mit schwangeren.
Lass dich mal überraschen, was die für dich haben.
Habt ihr evtl. n Betriebsrat?
Oder noch n Geschäftsführer? Wenn das was die beschließen nicht ok ist, dann könntest du dich da ja hinwenden.

Du musst dir bloß vorher im klaren darüber sein, wenn du jetzt n Aufriss machst, ist es schwierig da später wieder zu arbeiten.
Allerdings gibt es ja viele offene Stellen. Wir suchen auch immer wieder. 😉

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Hallo😊 erstmal herzlichen Glückwunsch 🌷
Ich bin zwar nicht in der Pflege tätig,aber arbeite in einer Arztpraxis.
Ich kann dir sagen,aufgrund von Corona, so ist es zumindest in RLP und glaube einigen anderen Bundesländern auch, darfst du keinerlei Patienten Kontakt haben, bzw Publikumsverkehr und daran führt kein Weg vorbei! Nachdem wir die ss Bein Gewerbeaufsichtsamt meldet haben, haben die sich sofort mit uns in Verbindung gesetzt und eben gesagt es muss ein Arbeitsplatz her OHNE Patienten.

Wenn du dir unsicher bist frag beim Zuständigen Amt nach, die können die ganz genau sagen was du darfst und was nicht

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Dankeschön :)
Also, davon hab ich noch nichts gehört. Falls es so ist, halten sie sich nicht dran.
Die Kollegin MIT 2 FG hatte diese beide während Corona (März und jetzt im Juli) und musste ja trotzdem weiter arbeiten.

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Dann steht es dir jederzeit frei beim Aufsichtsamt Beschwerde einzulegen und die prüfen das umgehen! Die sind da sowas von schnell wenn’s um MuSchu geht.
Ruf doch einfach mal an und frag nach wie in deinem Bundesland was das angeht momentan die Lage wegen Corona ist und die sagen dir dann was zu machen ist.

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Hallo
Glückwunsch zur Schwangerschaft 🤰🏼💕

Also ich hab ab Herzschlag vom Arzt eine Bestätigung über die Schwangerschaft bekommen und die beim Arbeitgeber abgegeben ab da an hab ich vom Arbeitgeber ein BV erhalten
War davor krank geschrieben mit Chefin so abgesprochen da ich in einem Haus mit Menschen mit Behinderung arbeite und ich sowieso eine Risikoschwangerschaft habe....

Aber dein FA könnte dir auch ein Beschäftigungsverbot erteilen wenn er meint dies ist notwendig...

Wünsche dir eine schöne Schwangerschaft und alles gute 💕🍀

Liebe Grüße Melanie mit Krümel 32+0💖🍀

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Zu allererst herzlichen Glückwunsch :)

Ich kann deine Sorgen sehr gut nachvollziehen. Zu allererst würde ich das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen. Eventuell stellt dieser ja doch ein BV aus. Falls dem nicht so ist und der AG sich nicht an die gültigen Mutterschutzregeln hält, kannst du dich an den Betriebsarzt wenden und diesen um eine Gefahrenbeurteilung bitten. Im Übrigen zählt auch psychischer Stress zu einer besonderen Belastung und kann ein BV rechtfertigen.
Ich drücke dir die Daumen, dass du deine Schwangerschaft genießen und die Sorgen ganz bald über Board werfen kannst :)

Liebe Grüße

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Dankeschön :)
Nein, das glaube ich nicht. Die Kollegin die 2 FG hatte musste auch weiter arbeiten. Vor ca 2 Jahren war schon mal eine Kollegin schwanger, die musste sogar noch Spätschichten bis 22 Uhr machen, alleine auf einem Bereich mit dementen Bewohnern. Dann bekam sie Blutungen und ein BV vom Gyn.
Ich habe einfach Angst das mir das auch passiert, der Weg zu dieser SS war bis jetzt so beschwerlich, ich möchte es einfach nicht riskieren.
Psychischer Stress wäre ein Grund für ein BV? Ausgestellt vom Gyn?

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Du kannst dich weigern diese Aufgaben zu erledigen. Rechtlich bist du, meines Wissens nach, auf der sicheren Seite!
Ja du solltest (falls dein AG so agiert) mit deinem Frauenarzt darüber sprechen. Auch dieser kann dich ins BV schicken. Allerdings machen die meisten Gynäkologen das sehr ungern. Aber vielleicht hast du Glück mit deinem :)

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Ab mündlicher Mitteilung muss dein AG sich ans Mutterschutzgesetz halten!

Deine PDL hat ja mit Sicherheit einen Vorgesetzten.

Wende dich an diesen. Weise ihn auf die Pflichten hin.

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Hallo,

Ich bin selbst in der Altenpflege tätig als Fachkraft. Habe Anfang Februar prositiv getestet in meinem Urlaub, bin in der gleichen Woche noch zum FA und habe gesagt ich arbeite in der Altenpflege. Sie haben mir ein voläuges bv grgrnen mit einer Beschreibung. Die habe ich noch im urlaub im nebenjob auch pflege und haupjob abgegeben. Im nebenjob haben sie mir ohne Probleme alles gute gewünscht und musste nicht mejr kommen(gleicher Heimleiter wie haupjob), im hauptjob habe ich es abgegeben sie meineten was auch so ist sie müssen den Arbeitsplatz anpassen, das heißt keine pflege mehr ind nichts mit fikallien. Haben sie gemacht sollte atmungsaktives machen und die küche auf dem Wohnbereich bin auf dem geschützten bereich, man darf auch keinen essen anreichen. Sie haben es geändert bin dann damit zum Frauenarzt der meinte ich darf kein Essen anreichern, dann wieder in Betrieb sie haben es mir nicht geklaubt sie ruften beim Regierungspräsidium an die Bestätigten es sich nicht mit mundschutz und handschuhe. Dann musste ich zum Betriebsarzt der dagte es auch set her bin ich im bv und in der 33 ssw.

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Das mit dem essen eingeben, da sind such die wohl nicht einig. Due gewerbesaufsicht meinte nein, der Betriebsarzt ja.
Schwierig.
Es ist einfach nicht so leicht möglich in der Pflege schwanger weiterarbeiten.
Ist ja niemanden mit geholfen wenn jemand im Dienst ist, der fast keine Tätigkeit ganz durchführen kann. Und dann läuft man ja auch dem stellenschlüssel mit