Frage zum Mutterschaftsgeld und Elternzeit

Hallo ihr lieben,

Ich habe mal eben zwei Fragen.

1. Ich habe vor einigen Wochen schon den Antrag bei der KK eingereicht, wegen des Mutterschaftsgeldes. Habe zwischenzeitlich bei der KK nachgefragt, da hieß es, sie hätten meinen Arbeitgeber schon zwei mal aufgefordert die Verdienstbescheinigung zu schicken, aber nichts ist bisher passiert. Ich soll noch warten.

Was ist, wenn von meinem Arbeitgeber da auch weiterhin nichts kommt? Sind zwar noch 3 Wochen, aber ich habe nicht das beste Verhältnis zu meiner Chefin. Sie war auch sehr sauer, als ich ihr erzählte, dass ich schwanger sei. Und als ich dann ein Beschäftigungsvebot bekam, wegen wochenlangen Blutungen zwischenzeitlich, war das Verhältnis zwischen uns ganz hinüber.

2. Ich hatte meinem Arbeitgeber, also meiner Chefin, zeitgleich ein Schreiben geschickt, wo ich ihr schon mal die Elternzeit mitgeteilt habe. Ich habe auch eine Bestätigung dieser Elternzeit von ihr angefordert, jedoch kam bisher auch darauf nichts zurück.

Wollte mich dann mal informieren, warum das alles so lange dauert und habe angerufen, aber im Büro sagte man mir, sie sei nicht da und zurück gerufen hat sie mich auch niemals.

Brauche ich diese Bestätigung? Für den Elterngeld Antrag oder so? Oder reicht es, wenn ich ihr die Elternzeit schriftlich mitgeteilt habe?

Es sind zwar noch ein paar Wochen aber trotzdem nervt mich das total. Das lässt mir irgendwie keine Ruhe, man will ja auch irgendwann alles erledigt und nicht noch was im Hinterkopf haben.

Danke und liebe Grüße 😊

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Das Problem mit dem Arbeitgeber und Krankenkasse hatte ich auch. Wir haben es dann im Endeffekt so gelöst,dass ich meine Gehaltsabrechnungen des letzten Jahres selbst an die kk geschickt habe, anhand dessen konnten sie es berechnen.

Bezüglich der Elternzeit die kann dein AG ja erst bestätigen wenn er die genauen Daten hat und die bekommt er ja erst, wenn das Kind tatsächlich geboren ist. Deshalb stellt man den Antrag ja normalerweise erst in der Woche nach der Geburt, vorher ist es ja nur nett,schimmel zu wissen dass du generell in ez möchtest, muss aber noch nicht bestätigt werden.

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Danke für deine Antwort 😚
Gut, wenn ich dann die Elternzeit erneut beantrage nach der Geburt, muss sie die denn dann Bestätigungen oder nicht? Brauche ich diese Bestätigung irgendwo für oder reicht es, wenn ich ihr den Antrag schicke und sie quasi nicht drauf reagiert?

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Du beantragst die Elternzeit nicht, sondern du meldest sie lediglich an. Also brauchst du auch keine Bestätigung vom AG. Viele bestätigen es aber dennoch, damit für beide Seiten die genauen Daten der Elternzeit schriftlich festgehalten sind. Notwendig ist das aber nicht. Du gibst ja an, dass du im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum x.x. In Elternzeit gehst.

Wichtig ist nur, dass du die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn anmeldest. Also idr spätestens eine Woche nach der Geburt.

Und - wie meine Vorschreiberin schon sagte - es geht eine verbindliche Anmeldung erst nach der Geburt, weil man den tatsächlichen Geburtstag benötigt.

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hallo,

wenigstens geht es nicht nur mir so.

Ich hab auch mutterschaftsgeldantrag rechtzeitig eingereicht.
Hab dann mal angerufen, verdienstbescheinigung noch nicht da.
Ich soll auch noch warten.
Aber ich seh jetzt schon kommen dass ich hinterher telefonieren muss.
Mich wundert es, denn ich hab eigentlich ein gutes Verhältnis zu meiner Chefin. Und sie war bis jetzt immer zuverlässig. Hat auch immer rechtzeitig das gehalt während des Beschäftigungsverbots überwiesen.
🤷‍♀️
Mein Mutterschutz beginnt am 11.02 und die AOK meint das wäre noch nicht außergewöhnlich. Viele AG erledigen mit Beginn der Mutterschutz erst die Verdienstbescheinigung. Es nervt auf alle Fälle.

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Also eine Bestätigung der Elternzeit von deinem Arbeitgeber braucht du für das Elterngeld nicht, zumal du die Elternzeit sowieso nochmal nach der Geburt einreichen musst.

Und wie schon gesagt wurde, würde ich jetzt noch 1-2 Wochen warten und dann mit der KK sprechen, wie ihr das lösen könnt mit dem Mutterschaftsgeld :)

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Ich würde einfach nochmal auf deiner Arbeit anrufen und denen sagen, dass der KK die Bescheinigungen noch fehlen, allerdings würde ich warten bis du im Mutterschutz bist, da sie ja noch Zeit haben.

Mein AG hatte es tatsächlich einfach vergessen und ich bin stutzig geworden, nachdem ich schon 4 Wochen im Mutterschutz war und noch kein Geld von der KK erhalten habe. Kurz nachgefragt und telefoniert und die Sache war innerhalb 3 Tagen erledigt.

Und egal wie sauer deine Chefin ist: ruf an, mach Druck ( wenn bis zum Muschu nichts kommt) da es dir zu steht, da kann sie noch so sauer sein.

Ich verstehe sowieso nicht warum Chefs angefressen sind wenn deren Mitarbeiterinnen schwanger sind. Wer Frauen im gebärfähigen Alter einstellt muss damit rechnen🤷‍♀️

LG

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Du brauchst definitiv die Bestätogung über die Dauer der Elternzeit vom Arbeitgeber für die Beantragung vom Elterngeld. Der Arbeitgeber ist hierzu verpflichtet, es gibt einen entsprechenden Paragraphen im Gesetz dazu.
Aber logischerweise kann er diese erst nach der Geburt ausstellen. Der Zeitraum in der Bestätigung muss nämlich mit Datum bezüglich Beginn und sende genannt werden und das geht erst wenn man den genauen Geburtstag des Kindes kennt.

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Das ist nicht richtig, für die Beantragung des Elterngeldes braucht man keine Bestätigung des AG über die Elternzeit. Denn du kannst das Elterngeld z.B. für ein Jahr beantragen, gehst aber drei Jahre in Elternzeit. Für das Elterngeld sind nur die Verdienstnachweise von vor dem Mutterschutz wichtig.

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Das ist falsch. Mittlerweile ist das so mit der Bestätigung der Elternzeit.

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Wegen des Mutterschaftsgeldes:

Schreiben mit Fristsetzung an den AG.

Wegen der Elternzeit:

Diese kannst du eh erst verbindlich nach der Geburt anmelden, in der Regel innerhalb der ersten Woche muss dieses Schreiben beim AG sein(7 Wochen vor Beginn, das heißt 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes).

Vor der Geburt kennst du die Daten ja nicht. Dafür hast du also noch etwas Zeit.

Vorab würde ich aber mit der Elterngeldstelle telefonieren, ob du die Bestätigung der Elternzeit benötigst vom AG und auch ob du die AG-Bescheinigung benötigst für den Elterngeldantrag und wie man es sonst lösen könnte.