Zeitgleiche Schwangerschaft

Hallo ihr lieben,

ich bin aktuell in der 8. Woche schwanger und noch bis Mitte April in der Probezeit. Heute hat mir meine Kollegin weinend mitteilt, dass sie schwanger ist (sie wusste bis dahin nicht dass ich schwanger bin) Problem ist, dass es nur uns beide in der Abteilung gibt und auch nur wir beiden Rechnungen erstellen. Wir haben knappe 2 Wochen zueinander unterschied. Ich hab jetzt natürlich auch etwas Sorge, dass der Chef mich daher entlässt, weil der Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Wir haben insgesamt 133 Leute hier vor ort, allerdings sind dafür gut 1/3 in einem ganz anderen Bereich tätig und können uns nicht ersetzen. Weiß jemand, wie hier die rechtliche Lage ist? 😥 Kann er mich da einfach so kündigen?

Alles liebe,

Fee

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Wenn du schwanger bist, hast du besonderen Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. Also nein, er kann dich nicht einfach kündigen.
Ich verstehe aber auch das Problem nicht. Ihr müsst/könnt ja beide nicht viele Monate arbeiten bis zum Mutterschutz, dh es ist genügend Zeit, einen Ersatz für eure Elternzeit zu finden und diese Person anzulernen. Rechnungen erstellen ist ja nun wirklich kein Hexenwerk.... Gib halt deine Schwangerschaft bald bekannt, damit dein Chef genügend Zeit hat, jemanden zu finden!

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Hallo Fee,
Sobald er von deiner Schwangerschaft weiß greift das MuSchG. Somit ist die Kündigung unzulässig während der Schwangerschaft und bis zum Ende der schutzfrist nach der Entbindung.

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Achtung, Probezeit bleibt Probezeit, auch trotz Schwangerschaft. Du kannst auch trotz Schwangerschaft ohne Gründe in der Probezeit gekündigt werden. Deshalb würde ich auf keinen Fall vor Ablauf der Probezeit etwas über die Schwangerschaft verraten. Es ist nunmal wie es unter und Deshalb brauchst du kein schlechtes Gewissen zu haben. Jetzt ist es erstmal wichtig deinen Job und später dann möglichst hohes Elterngeld zu sichern. Wirst du jetzt gekündigt und findest vor der Entbindung keinen neuen Job wirst du kaum mehr als den Mindestsatz Elterngeld bekommen.

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Das ist absolut nicht korrekt!! Das Mutterschutzgesetz gilt auch in der Probezeit und zwar bis zu 4 Monate nach Entbindung.

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Falsch. Siehe Screenshot

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Er kann Dich während der Schwangerschaft nicht kündigen, egal ob Du in der Probezeit bist oder nicht.
Du hast sogar nach einer Kündigung noch 14 Tage Zeit Deinen Ag über die Schwangerschaft zu informieren, dann ist die Kündigung auch unwirksam.

Solltest du allerdings einen befristeten Vertrag haben, kann und darf der AG den einfach auslaufen lassen und muss ihn nicht verlängern oder entfrisfen

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hol dir eine bescheinigung und sag ihm sobald wie möglich, dass du schwanger bist. du hast dann einen besonderen schutz. außerdem habt ihr beide ja noch viele wochen zeit, wen neues einzuarbeiten. mach dir nicht so einen kopf, dein baby und du seid jetzt das wichtigste :-)

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Liebe Fee, ich schließe mich den anderen an: Du musst dir keine Sorgen machen, er darf schlich und ergreifend nicht kündigen. Wichtig ist, dass er WEI?, dass du schwanger bist. Du musst es immer also möglichst bald sagen.

Und jetzt das Allerwichtigste: Alleswir gut, hauptsache ein Stress und keine Aufregung. Das Gesetz ist auf Deiner Seite. Deutschlan ist schon echt seehr gut aufgestellt!

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Zum Einen würde ich mir betreffend Kündigung keine Sorgen machen. Wenn du dir mal die aktuelle Rechtslage ansiehst und durchliest, wird dir bewusst werden, dass du auch in der Probezeit unter Kündigungsschutz stehst. Zum Anderen würde ich mir auch keine Sorgen machen um die Firma bzw. die Abteilung? Es ist ja nicht dein Problem und dein AG hat genügend Zeit euch beide zu ersetzen. Dich darum zu sorgen ist nicht deine Aufgabe und kann dir sowas von egal sein. Du kannst ja nichts für deine Schwangerschaft und noch weniger für die deiner Kollegin? Das wär mir ehrlich gesagt sowas von egal, ich arbeite bis zum Mutterschutz, erledige meine Aufgaben und Pflichten bis dahin und fertig, mehr kannst du nicht machen.

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Hallo,
also einer Freundin wurde auch während der Probezeit gekündigt, obwohl oder weil sie schwanger war...
Sie ist aber nicht dagegen vorgegangen, falls es überhaupt eine Möglichkeit gegeben hätte.

LG