Arbeitgeber Termin Kaiserschnitt mitteilen?

Hallo!
Ich bekomme einen geplanten Kaiserschnitt 14 Tage vor offiziellem ET.
Wir haben beschlossen diesen Termin geheim zu halten (bei einer natürlichen Geburt weiß man ja auch nicht wann es losgeht....)
Jetzt fragte mich mein Chef wann der Termin für den Kaiserschnitt wäre.
Bin ich verpflichtet ihm das mitzuteilen?
Mein Mann hat es seinem AG mitgeteilt,zur besseren Planung weil er ab Geburt direkt in Elternzeit geht.Aber bei mir ändert sich ja nichts.
Ich arbeite auf dem Dorf in einem Friseursalon.Auch wenn ich weiß dass mein Chef zur Verschwiegenheit verpflichtet ist weiß ich dass es trotzdem weitergetratscht werden würde,das will ich eben nicht.
Wer hat Erfahrung damit?

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Rechtlich kenne ich mich damit nicht aus. Würde aber eher auf Nein tippen. Wieso möchte er das denn wissen ??
Wenn es eine normale Geburt wäre, wüsste man den genauen Tag ja auch nicht.
Wenn es ihm um die Elternzeit geht, ist auch egal. Denn du hast ab Geburt 7 Wochen Zeit diese bei ihm anzugeben.
Lg

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Danke für deine Antwort!
Warum hat er nicht gesagt.Habe den Elternzeitantrag schon abgegeben und da einfach "ab Geburt " geschrieben.
Vielleicht war es auch einfach nur Neugier....

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Man meldet Elternzeit nicht „ab Geburt“ an! Bei einem fiesen AG hat das nämlich finanzielle Nachteile für dich.

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Wir hatten auch einen Termin ausgemacht für den Kaiserschnitt, ist dann aber trotzdem früher losgegangen.
Will sagen, Nein, du brauchst es nicht zu sagen. Ändert ja auch nichts. Sag Bescheid wenn das Baby da ist, dann wissen sie früh genug Bescheid ☺️

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Ja das werde ich auch so machen....

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Du bist sich eh 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem ursprünglich errechneten Termin im Mutterschutz. Da ändert sich auch 2 Wochen eher holen nix dran.
Also theoretisch biste dann 4 Wochen vorher und 10 Wochen nachher in Mutterschutz. Mehr muss er nicht wissen 😁

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Ja,ich denke auch das war einfach Neugier.Und genau dieses Getratsche will ich vermeiden.
Aufm Dorf ist das echt schlimm!

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Der Mutterschutz nach der Geburt bleibt aber bei 8 Wochen. Der wird nur bei Frühchen verlängert 😉

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Hallo,

bei uns wird es aufgrund der BEL auch ein geplanter Kaiserschnitt, den Termin legen wir am Freitag fest.

Ich bin Österreicherin und bei uns ist das so, dass sich der Mutterschutz nach einem Kaiserschnitt von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt erhöht. Es reicht aber theoretisch wenn man das dem Arbeitgeber nach der Geburt mitteilt. Leider kenn ich dazu die rechtliche Situation in Deutschland nicht.

LG und alles Gute!

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Hallo!
Das ist bei uns in Deutschland nicht so.
Man hat 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET Mutterschutz,wenn das Baby vorher kommt werden die restlichen Wochen einfach hinten dran gehängt.
Man hat also quasi immer 14 Wochen (ausser es ist ein Frühchen,dann hat man glaube ich 4 Wochen länger Mutterschutz)

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Ein paar mehr Ausnahmen gibt es noch. Aber Kaiserschnitt ist in Deutschland keine. Kommt das Kind z.B. nach ET bleibt es bei 8 Wochen nach der Geburt und somit verlängert sich der Mutterschutz um exakt die Tage, die das Kind später kommt.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/wie-lange-besteht-der-mutterschutz-vor-und-nach-der-geburt--125046

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Sag ihm doch einfach, der Kaiserschnitt wird mit Einsetzen der Wehen gemacht. Geht ihn doch nichts an. Dann haben halt die Wehen an deinem KS Termin eingesetzt, weiß ja keiner 😉

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Nein, das musst du nicht.

Aber:

Bitte bedenke, dass du trotzdem nochmal nach der Geburt die Anmeldung der Elternzeit zum AG schickst! Zeit hast du dafür bis spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes.

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Muss ich das nochmal extra schriftlich machen?
Habe den Antrag auf Elternzeit schon abgegeben "ab Geburt",darüber habe ich auch eine Bestätigung.
Wollte dann nach Entbindung einfach nur den Geburtstermin mitteilen (per Anruf oder WhatsApp).

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Nochmal schriftlich natürlich und mit der korrekten Formulierung.

„… im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xy. (Datum deiner Wahl)…“ Das Enddatum ist das wichtigste, das Beginndatum musst du nicht eintragen, denn deine Elternzeit beginnt ja erst nach dem Mutterschutz. Bei ganzen Jahren ist trotzdem der erste Arbeitstag immer der Geburtstag des Kindes.

Verbindlich anmelden kann man nämlich nur nach der Geburt.

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