Gehalt zurück zahlen, wenn das baby vor dem ET kommt?

Hallo ihr lieben,
Ein gedanke, der mich zur zeit beschäftigt:


Der AG zahlt wie man das so kennt- das gehalt bis 6 wochen vor dem errrechneten ET.
Dann übernimmt ja die KK, dass sogenannte Mutterschaftsgeld.

Was passiert, wenn das baby früher kommt, muss man das geld für die zu viel gezahlten tage zurück erstatten?

Vielen dank für eure antworten

Lg sheila 💗👶

Bearbeitet von MamaSheila
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Wenn das Baby früher kommt, werden die Tage, die zu den 6 Wochen fehlen an die 8 Wochen nach der geburt drangehangen.

Also nein, du musst nichts nachzahlen. Man ist immer mindestens 14 Wochen in den Mutterschutzleistungen. Wenn das Baby später kommt entsprechend noch länger, da auch dann sich das einfach nach hinten schiebt.
Die KK bezahlt nur einen teilbetrag, dein AG stockt auf dein Gehalt auf. Das liest sich in deinem Beitrag nicht so als wäre dir das bewusst. Du bekommst also von der KK Geld UND von deinem AG bis 8 Wochen + x Tage nach der geburt und dann erst elterngeld.

Dein AG zahlt übrigens vermutlich eh nicht den Betrag einmal sondern so wie sonst auch monatlich bei der normalen Abrechnung.

Bearbeitet von EtoileFilante
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Vielen lieben dank für deine antwort.
Du hast ja richtig ahnung😀
Ich muss es tatsächlich 2 mal lesen um es ganz genau zu verstehen.
Aber habe herausgelesen, dass man nichts zurück zahlen muss. Das ist beruhigend.

Vielen dank
Lg sheila 👶💗

2

Die Krankenkasse leistet auf Antrag die Zahlung von Mutterschaftsgeld, das sind 13 Euro täglich für den Zeitarum von 6 Wochen vor errechneten Termin und acht nach errechneten Termin. Bei Übertragung bis acht Wochen nach tatsächlichem Termin. Bei Frühchen und Mehrlingen länger. Dein Arbeitgeber muss den Betrag aufstocken, sodass du unterm Strich dein ursprüngliches Netto hast.

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Vielen dank für deine antwort.
Ihr konntet mur weiterhelfen.
Jetzt verstehe ich es etwas besser.

Lg sheila 👶💗

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Gaaaaaaanz theoretisch müsste man in der Tag gezahlt zurück zahlen.
Aber das ist wirklich selten.
Meist wird ja das Gehalt so um den 20. rum vom System berechnet und dann Ende des Monats überwiesen.

Angenommen du hast ab Anfang August Mutterschutz, aber dein Baby kommt VOR Mutterschutzbeginn schon Ende Juli.

Dann hat dir der AG für juli volles Geld überwiesen/angewiesen. Aber ab der Geburt müsste er nur den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der KK zahlen. Also weniger als Gehalt. Aber das wird dann einfach in den folgenden Mutterschutzmonaten verrechne
Aber das ist wirklich selten!

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Super verständlich erklärt an deinem beispiel mit der geburt.
Jetzt verstehe ich es sogar 🤣👍


Bin gespannt, wann dass erste mutterschaftsgeld drauf ist.

Lg sheila 💗👶