Sport-Vertrag kündigen

Guten Abend!
Hat jemand Erfahrung damit einen Vertrag mit dem Sportverein vorzeitig wegen Schwangerschaft zu kündigen.
Ich bin seit März in einer Tanzschule. Das Tanzen dort wird allerddings hochleistungsmäßig betrieben und ich kann konditionell jetzt nicht mehr mithalten. Ich weiß erst seit April das ich schwanger bin und würde jetzt gerne wieder kündigen. Geht das viell mit einem Attest vom Arzt?

Danke für die Antworten!!!


christina

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Hallo,

ich war damals zu der Zeit als ich schwanger war in einem Fitnessstudio. Bis zum 6 Monat habe ich noch mitgemacht, danach konnte ich den Vertrag ruhen lassen und einsteigen wann ich wieder wollte.

Ich glaube aber das wenn du eine Bescheinigung vom Arzt hast oder den Leuten es schilderst bzw. deinen Mutterpass präsentierst, sie dich auch aus dem Vertrag rauslassen.

Gruß

Martina

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Hallo Christina,

bei mir war es zwar auch das Fitness-Studio, aber ich habe es nicht ruhen gelassen sondern ganz aufgehört. Da mußte ich einfach eine Kopie vom Mutterpass zeigen bzw. abgeben und schon war alles geritzt. Ich war innerhalb von 1 Monat, quasi Monatsende aus dem Vertrag draussen. Das müssen die so machen.

Diesmal wird es der Schwimmverein sein, denn ich schaff das alles so nimmer.

Grüsse,

Steffi (17+4)

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Hallo Christina,

ich leite eine recht große Fitness Anlage und kann dir versichern dass du als Schwangere das Recht zur fristlosen Kündigung hast.

Alles Gute


Alexandra & 25ssw

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Mein Fitnessstudio "gewährt" mir eine kleine Pause von wenigen Wochen (ich glaube 2-4) zur Geburt, das heißt auch Zahlungspause. Danach wird wieder fleißig abgebucht und die Wochen, die ich "verloren" habe, werden hinten dran gesetzt. Kündigen kann ich vorzeitig nicht, nur wenn ich über 100 km weit weg ziehen würde. Wenn wir nach Hamburg ziehen würden(70 km), könnte ich nicht kündigen. :-(

Ich wünsche dir, dass deine Tanzschule da "besser" ist.

LG,
pebles (21. SSW)

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Hallo Christina,

ich bin damit problemlos aus meinem Vertrag rausgekommen:

Amtsgericht Mühldorf am Inn (Urt. v. 12.10.2004 - 1 C 832/04)

Das Urteil lautet wie folgt:

Wird eine Frau schwanger, kann sie ihre Mitgliedschaft im Fitness-Studio fristlos kündigen. Das hat das Amtsgericht Mühldorf am Inn entschieden.

In dem Fall hatte die Frau einen Vertrag mit dem Betreiber eines Fitness-Studios abgeschlossen. Die Mitgliedsgebühren zog der Studio-Betreiber für ein halbes Jahr im Voraus vom Konto der Frau ein. Kurze Zeit später wurde die Frau schwanger. Im sechsten Monat ihrer Schwangerschaft konnte sie das Studio nicht mehr nutzen. Sie kündigte den Vertrag zur Mitte des Jahres fristlos. Doch der Studio-Betreiber erkannte die Kündigung nicht an und zog weiter die Gebühren für das folgende Halbjahr ein. Die Begründung: Als Schwangere habe sie laut Vertrag lediglich das Recht, den Vertrag auszusetzen, argumentierte der Studio-Betreiber.

Das sah das Gericht anders und verurteilte den Betreiber, das Geld an die Frau zurückzuerstatten (Urt. v. 12.10.2004 - 1 C 832/04). Die Schwangerschaft sei ein wichtiger Grund, Verträge mit Sport- und Fitness-Studios fristlos zu kündigen, befand das Gericht. Ab einem bestimmten Zeitpunkt sei es einer Schwangeren körperlich nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich, das Trainingsangebot zu nutzen. Zudem könne eine junge Mutter nicht dazu gezwungen werden, in unabsehbarer Zeit nach der Entbindung den Fitnessvertrag weiterzuführen: Schließlich verändere die Geburt eines Kindes ihre Lebensgestaltung grundlegend.

LG michelangela (#baby 20+4)