Wieviel Urlaubsanspruch?

Hallo ihr Lieben,

ihr müßt mir mal kurz helfen, ich habe regulär 3 Urlaubstage pro Monat und werde höchstwahrscheinlich bis zum 30.11.07 im mutterschutz sein.
Habe ich somit 11 x 3 Ut = 33 UT?

oder nur bis zum 12.8. zum Beginn des Mutterschutzes?

Ich finde nichts im Mutterschutzgesetz :-(

Weiß da einer Bescheid?

LG

Claudia

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mhhh,
das ist eine Gute Frage.
Ich kann dazu nur sagen,
dass ich am 1.11 vorrausschtlich Entbimdungstermin habe,
somit ich bis Ende des Jahres in Mutterschutz bin und auch die Zeit im Mutterschutz auf den Urlaub angerechnet wird.
Sprich ich habe 27 Tage Urlaub in diesem Jahr und da ich bis Ende des Jahres weg bin, muss ich vorm Mutterschutz alles nehmen, vorallem da ja auich niemand (net mal ich selber) weiß ob oder wenn wann ich dann wieder komme.

LG
Anni und Würmchen 16+3

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Hallo

Rechtlich steht dir Urlaub bis zum ende des Muschu zu,den bis dahin stehst du auch offiziell in einem A-verhältnis.Mußt mal mit deinem AG absprechen ob du deinen ganzen Urlaub vorher nehmen kannst,oder ob der dir ausbezahlt werden kann-bzw muß,falls er nicht genommen werden kann.

Andrea+#ei31SSW

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Also bei mir geht fängt der Mutterschutz im Juli an und geht bis November und ich habe mir jetzt von einer Anwältin erklären lassen, dass man Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hat. Wenn dieser Mutterschutz in die 2. Hälfte des Jahres fällt, hat man sogar Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub.

Also ich darf meinen Jahresurlaub von 28 Tagen nehmen.

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Hallo Claudia,

bei meiner anderen 2 Geburten wurde es immer so gerechnet, daß ich bis zum Ende Mutterschutz den Urlaubsanspruch hatte. Also egal ob es am 01.11 oder 30.11 geendet hat, galt dann immer der Urlaub einschließlich November.
Wobei ich sagen muß, mein Arbeitgeber ist sehr nett und beim ersten Kind ging der Mutterschutz bis Ende Oktober. Dann hab ich meinen Resturlaub genommen, der ging das bis in den November, sodaß mir dann nochmal die Tage für den November zustanden ;-)

Grüsse,

Steffi (20+0 Maximilian), Katharina (2,5 Jahre) und Maria (1 Jahr)

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Hallo,

der Anspruch auf Deinen Urlaub geht bis Ende des Mutterschutzes. Bei mir liegt das Ende nach dem MET (4.11.) genau auf dem 30.12., somit habe ich vollen Urlaubsanspruch.

Laut Mutterschutzgesetz S. 26:
Erholungsurlaub: Fehlzeiten auf Grund mutterschutzrechtlicher Beschäftgiungsverbote u der Mutterschutzfristen gelten als Beschäftigungszeiten.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Sollte man auf Grund eines Beschäftigungsverbotes oder eines Krankenscheins seinen Urlaub nicht nehmen können, muss der Urlaub bis zum Ende der Elternzeit stehen bleiben und kann dann noch genommen werden.
Der Urlaub darf nicht verfallen oder gestrichen/gekürzt werden.

Liebe Grüße

Bianca + #ei Frechdachs 17.SSW

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Du musst den Urlaub auch nicht unbedingt noch vor Beginn des Mutterschutzes komplett nehmen. Er verfällt dir nicht und du musst ihn dir auch nicht auszahlen lassen. Wenn du aus der Elternzeit zurückkommst, kannst du deinen Urlaub aus der Zeit vor dem Mutterschutz noch bis zum Ende des auf die Elternzeit folgenden Kalenderjahres nehmen. Erst danach verfällt er. Zum Beispiel: Geburt 2007, Elternzeit von 2007 bis 2009, alter Urlaub verfällt erst mit Beginn des Jahres 2011. Kannst du auch alles im neuen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nachlesen.

Vorausgesetzt, dein Arbeitsverhältnis dauert auch solange an, bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann man sich den Urlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses auszahlen lassen, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch in Mutterschutz oder Elternzeit ist.

Gruß Nadine