Antrag Elternzeit, ich steh auf dem Schlauch

Hallo,

ich wollte gerade den korrigierten Antrag aufsetzen, in dem dann das richtige Geburtsdatum drin steht, damit mein AG weiß, wann die Elternzeit jetzt wirklich beginnt. Ich hab die Elternzeit schon vorab mit dem voraussichtlichen ET angemeldet, aber das Geburtsdatum wird ja sehr wahrscheinlich abweichen. Mein Mann müsste dann nur noch die Lücken ausfüllen und los schicken, wenn ich im KH bin.
Ich dachte immer, die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt. Jetzt les ich aber, dass die erst nach Ablauf der 8 wöchigen Mutterschutzfrist beginnt. Was ist denn jetzt richtig? Die endet aber doch immer 1 Tag vor dem Geburtstag des Kindes. Wenn die Elternzeit erst nach der 8 wöchigen Mutterschutzfrist beginnt und einen Tag vor dem Geburtstag des Kindes endet, wären das doch dann zum Beispiel keine 2 ganzen Jahre
Ich finde den Antrag von meiner Tochter leider nicht mehr 🙈. Wie muss ich das jetzt richtig schreiben?

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Die Elternzeit beginnt 8 Wochen nach Geburt. Zwischen Geburt und EZ liegt der Mutterschutz

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Und die EZ endet mit Ablauf des XX Lebensjahres

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Also dann ist das doch richtig so. Ich danke dir. Dann weiß ich jetzt, wie ich es schreiben muss.

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Aber die Mutterschutzmonate nach der Geburt werden auf die Elternzeit angerechnet. Ich bin alleinstehend und habe deswegen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld und die gehen ab Geburt los.

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Dann zählen die praktisch trotzdem schon mit? Jetzt bin ich doch wieder verwirrt.
Mein ET ist der 23.08. sagen wir mal, mein Sohn wird das geboren, schreib ich als Beginn dann der 23.08. rein oder das Datum 8 Wochen später?

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Ich muss jetzt auch nochmal nachlesen, schlimm, dass das alles so kompliziert ist! Also der Mutterschutz wird mit angerechnet. Das heißt, wenn du 12 Monate Elternzeit nehmen willst, bestehen die aus 2 Monate Mutterschutz und 10 Monate Elternzeit. Demnach würde die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnen. Im
Netz finde ich dazu:

„Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz.“

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Viele AN unserer Mandanten geben die Lebensmonate an..
„ich nehme Elternzeit für folgende Lebensmonate: xx-xx“
Ist für mich zwar immer blöd, das dann nach zu rechnen, aber so reicht ein Antrag aus.

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Die schreiben einfach nur, wieviele Monate sie nehmen wollen? Ich wollte das alles ganz genau mit Beginn und Endedatum angeben.

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Hallo,

Ich kann dir nur von mir berichten (Österreich) ich musste den Tag der geburt angeben. Das wird dann automatisch berechnet

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Ich dachte auch, dass das bei meiner Tochter so war, aber jetzt les ich was von nach dem Mutterschutz. Das stimmt scheinbar jetzt.

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Ich muss gucken ob ich den Antrag noch habe. Aber ich Bild mir ein das da in klammer stand "Tag der geburt" und die AK hatte ich auch gefragt. Moment ich schau mal. Nicht das ich nun Blödsinn rede

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Unsere Personalabteilung hat es mir so erklärt:

Beispiel Geburtstermin 1.10.:
Formulierung 1: 12 Monate Elternzeit ab Geburt: Arbeitsbeginn 1.10. Folgejahr
Formulierung 2: 12 Monate Elternzeit ab Mutterschutz: Arbeitsbeginn 1.12. Folgejahr

Bei Version 1 hast du noch 24 Monate Elternzeit übrig
Bei Version 2 hast du noch 22 Monate Elternzeit übrig

Mutterschutz zählt in die Elternzeit mit rein. Es kommt wohl auf die Formulierung an und was am Ende dann eben an Monaten noch übrig bleibt.

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Bei Version 1 hast du tatsächlich 12 Monate, bei Version 2 tatsächlich 14 Monate deiner Elternzeit verbraucht.

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Dass man sich das aussuchen kann, wusste ich jetzt auch nicht.

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Ich finde das auch total kompliziert weil überall steht, dass die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt. Aber wenn du bei deinem.AG Elternzeit einreichst, wird der Mutterschutz angerechnet also ja wenn dein Kind z.b am 26.07.21 geboren wird dann endet die Elternzeit immer ein Tag vor dem.Geburtstag also am 25.07.22
Genau genommen sind das dann bei z.b einem.Jahr EZ, 10 Monate EZ und 2 Monate Mutterschutz.

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Aber trotzdem gehören die 2 Monate Mutterschutz zu der Elternzeit, weshalb von der Gesamtsumme 36 Monate 12 Monate abgezogen werden und nicht 10. so hat es mir unser Personaler erklärt.

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Ja ich weiß das trotzdem 12 Monate abgezogen werden. Aber du bekommst 2 Monate Mutterschutzgeld und dann 10 Monate EZ Geld. Oder Elterngeldplus bei 24 Monaten.
Nur mir war zb am Anfang unklar das die 12 Monate EZ nicht erst ab dem Mutterschutz beginnen. Somit wären es ja 14 Monate gewesen. Da ja über all steht die EZ beginnt nach dem Mutterschutz.....

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Ja, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und ja, sie endet bei ganzen Jahren immer am Tag vorm Geburtstag des Kindes! Die Länge des Mutterschutzes wird nämlich miteinberechnet.

Nachlesen kannst du alles im entsprechenden Gesetz.

Hat auch rein garnichts mit Elterngeld oder Mutterschaftsgeld zu tun.

Elternzeit wird nur angemeldet und nicht beantragt.

Schreib doch einfach:…“ hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind xy an im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum x.x.xx.“…

Das Enddatum ist ja frei wählbar, dein Mann kann dort dann den Tag vorm 2. Geburtstag eintragen.

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Danke dir.
Dass das mit dem Elterngeld und Mutterschaftsgeld nichts zu tun hat, weiß ich schon 🙂.

Super, so werde ich das Schreiben. Dann ist alles klar.

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Huhu...Elternzeit für ein Jahr weiß ich das es genau bis zum ersten Geburtstag geht. Musste nämlich am ersten Geburtstag wieder Arbeiten. Die acht Wochen danach fallen mit rein. Man hat also theoretisch nur 10 Monate Elternzeit.....hoffe das hilft

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Ja, das hilft mir weiter. Vielen Dank. Ich schreib jetzt einfach, wann mein Kind geboren ist und dass ich bis einen Tag vor dem Geburtstag nehmen werde. Dann müsste es ja klar sein.