Was tun wenn der KV gegen betreuten Umgang ist

Morgen zusammen,

habe ja in den letzten Tage schon öfters gepostet das ich mit dem Kindsvater Probleme habe.

Er hat jetzt beim Gericht einen Antrag auf Umgangsrecht mit seinem Sohn jedes zweite Wochenende gestellt von Sa. 10 bis So 18 h gestellt.

Das Problem ist er hat den Antrag auf Lügen aufgebaut. So sagt er das unsere Trennung bereits im April 2005 erfolgte, Fynn ist aber erst im Mai 06 geboren, weiter behauptet er das ich ihm das Kind vorenthalte, ich mich an Terminabsprachen nicht halte usw.

Die Realität sieht leider etwas anders aus. Ihm war das Kind bis jetzt ziemlich egal. Er hat den Kleinen bis jetzt noch nie gesehen, hat die Termine von sich aus abgesagt, Briefe vom Jugendamt ignorriert, die Vaterschaft erst nach nachdem ich die Beistandschaft beantragt habe, bestritten, behauptet er wäre nicht unterhaltspflichtig usw.

Aber auf der anderen Seite sagt er er ist der Vater, er dürfe seinen Sohn jederzeit sehen, auch über Nacht und ich habe überhaupt kein Mitspracherecht. Ich hab das alleinige Sorgerecht

Die Gespräche übers Jugendamt sind leider gescheidert, ein normales Gespräch zwischen uns ist überhaupt nicht möglich.

Trotz allem möchte ich das er sein Sohn kennenlernt, aber erstmal im betreuten Umgang, damit Fynn sich langsam an sein Vater gewöhnen kann. Aber das lehnt der KV absulut ab. Und alleine geben tue ich ihm das Kind nicht mit, Fynn wäre mit seinen 14 Monaten damit total überfordert. Die Anwälte sind jetzt eingeschaltet. Ich wollte es nicht soweit kommen lassen, da es jetzt schon auf dem Rücken von Fynn geht.

Was soll ich den jetzt bloß machen, da der Vater gegen betreuten Umgang ist?

Julia

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was sagt denn das jugendamt dazu?

ich meinem, wenn die die sachlage sehen, dann werden sich die wohl auch "pro betreuter umgang" äußern?

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Das Jugendamt meinte 3xmal bei sich und dann könnte jemand dabei sein, z.B. meine Mutter.

Aber mittlerweile habe ich arge Probleme mit der guten Dame vom Jugendamt. Sie meinte ich habe die Pflicht ihm das Kind zu geben und er hat alle Rechte.

Hier geht es doch gar nicht mehr um unseren Sohn, sondern das ist mittlerweile ein reines Machtspiel.

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Genau, du treibst Machtspielchen auf Kosten des Kindes. Sehr traurig.

Warum betreuten Umgang? Glaubst du im Ernst, er wird dem Kind schaden zufügen? Nein, dir geht es allein um deine Machtposition.

Er will das Kind sehen, freu dich doch mal darüber. Klar kann er ihn nicht gleich ein ganzes Wochenende mitnehmen, die beiden müssen sich erst kennen lernen. Aber wie sollen sie eine Beziehung aufbauen, wenn ständig jemand daneben steht? Was hilft es, wenn dein Sohn nicht nur den (noch) fremden Vater sieht, sondern daneben noch eine ihm völlig fremde Frau vom Jugendamt? Nichts!

Denk mal an deinen Sohn, das beste für ihn ist ein guter Kontakt zum Vater, egal was du für Gefühle hast. Es wird schwierig am Anfang und verwirrend für deinen Sohn, er kennt seinen Vater schließlich nicht, aber mit deiner Unterstützung wird es gehen. Du musst ihn nur loslassen und nicht bei jedem Weinen (das kommt ganz sicher!) den Kontakt wieder abbrechen, der Vater muss alleine mit ihm sein, sonst können sie keinen Kontakt aufbauen.

Zum Schluß, die Dame vom JA hat recht, selbstverständlich musst du dem Vater das Kind mitgeben! Warum auch nicht? Wieso denken so viele Mütter, sie hätte alle Rechte am Kind, der Vater aber nicht?

lg

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Auweia, das ist der Machtkampf hoch 10 angesagt.;-) Was hat das alleinige Sorgerecht mit dem Umgangsrecht zu tun?
Wenn sich ein Vater so verhält wie Du beschrieben, muss vieles vorher geschehen sein. Schade wenn Eltern sich über Anwäte austauschen und IHRE rechte einfordern wollen.

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Ich hatte nie ein Problem das er sein Sohn sehen kann, ich bin ja auch traurig das es soweit kommen mußte, als ich das letzte mal versucht habe mit ihm zu reden, bekam ich kurz darauf ein Brief von seinem Anwalt, das ich ihn bitte nicht beleidigen soll, sonst müsse er Strafanzeige gegen mich stellen.

Ich wollte nur wissen wie er es jetzt mit dem Besuchsrecht bei Fynn halten will.

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Wenn ein Anwalt solche Briefe schreibt, liegt noch viel mehr im argen.
Von beiden Seiten keine Komunikationsmöglichkeit (Verweigerung).
ER hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind, das ist nun einmal Fakt. Das Problem dabei ist, daß Du dich auf keinen Kompromiss einlassen kannst, oder sehe ich das falsch?
Die normale Regelung ( nicht gesetzlich) alle 2 Wochen.

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wenn der kv gegen betreuten umgang ist sieht er das kind eben nicht.

mehr ist daz unicht zu sagen in deiner konstellation.

sol er klagen dann wird es ihm ein richter schon klarmachen.