Haftstrafe bei Nichtzahlung des Kindesunterhalts ?

Hallo !

könnt ihr mir sagen, wann es zu einer Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung des Unterhalts kommen kann ? Was ist dem vorausgegangen (ausser der ausbleibenden Zahlung) ?
Passiert dies häufig und ist es unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland ?

Wie ist eine Haftstrafe zu vermeiden?

Danke für eure Hilfe
sam2312

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http://www.vaeternotruf.de/kindesunterhalt-strafrecht.htm

Lies dich mal hier durch.
Ist eine ziemlich komplizierte Sache - wie bei allen REchtssachen...

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Also bevor es zu einer Haftstrafe kommt, hat man aber schon einige Briefe bekommen, oder ? Da liegt dann schon einiges im Argen.

Soweit sollte man es nicht erst kommen lassen.

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"Was ist dem vorausgegangen (ausser der ausbleibenden Zahlung) ?"

Vermutlich eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung...aber ob da sofort Haftstrafen verhängt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich denke nicht, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist...aber auch das kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen.

Vlt schilderst Du den Fall mal etwas genauer...hast ja kaum Hintergrundinfo's gegeben.

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Hallo,

ich kenne einen Fall, da wurde der Vater (4 Kinder, teilweise volljährig, aber in Ausbildung) im ersten Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Der Richter gab ihm noch mit auf dem Weg, dass er ihn nie wieder deswegen in seinem Gerichtssaal sehen möchte.
Es kam allerdings erneut zu einem Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Der Richter hätte ihn aufgrund der Aktenlage zu einer Haftstrafe OHNE Bewährung verurteilt - allerdings kam dann in der Verhandlung heraus, dass doch Gelder an zwei der vier Kinder gezahlt worden waren, so dass es bei der Verurteilung bei einer Haftstrafe MIT Bewährung (ich meine 2 Jahre, wenn ich mich richtig erinnere) blieb.

Es kommt sicher NICHT auf das Bundesland bei der Höhe der Haftsstrafe an - das zuständige Gesetz ist überall gleich - sondern auf das Wohlwollen des Richters.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Hallo.
Kann mir garnicht vorstellen das es sowas überhaupt gibt.
Wenn jemand arbeitslos ist KANN man den Unterhalt ja meist nicht zahlen und man wird aufgefordert nachzuweisen das man sich um Arbeit bemüht.
Im Fall das der Mann arbeitet kann man anhand des Unterhaltstitels in letzter Instanz Zwangsvollstreckungen in Form von Lohnpfändung vornehmen lassen welche direkt vom Arbeitgeber abgetreten werden müssen.
Hatte keine Ahnung das man dafür sogar ins Gefägnis kommen kann, denn diese Möglichkeit sehe ich garnicht, oder sah sie nicht.
Aber man lernt ja immer wieder dazu.
Lg

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er könnte z.b. sein einkommen mutwillig verringern. mit voller absicht nur einen job machen, bei dem er nur 1000 euro im monat verdient, obwohl er mehr verdienen könnte. oder sich auf alg II ausruhen und sich schlicht nicht bewerben. oder kündigen, um seiner unterhaltspficht zu entgehen. wenn ihm nachgeweisen werden kann, dass er verdienen könnte, wenn er wollte, kann er dafür ins gefängnis kommen. im extremfall. der KV ist verpflichtet, so viel zu verdienen, dass er das kind unterhalten kann. tut er das nicht, obwohl er es könnte, ist das strafbar.

oder eben wenn schlicht ein titel besteht, den er nicht hat ändern lassen. dann ist es ebenso strafbar, wenn er nicht zahlt.

gruß, lollo

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Leider! ist es so, dass die meisten mit der Zahlung erheblich (mehrere Jahre) in Verzug sein müssen und! in der Lage gewesen sein müssten, den Unterhalt auch zu zahlen.

Wenn der Unterhaltspflichtige dann einen witzigen Betrag (ca. 20 Euro) zahlt, dann gibt es kaum einen Richter (meistens Männer!) die den Kerl dann tatsächlich hinter Gitter schicken.

Ich habe demnächst die Freude an dem Verfahren gegen meinen Exmann als Zeugin teilnehmen zu dürfen. Da ich ihm nachweisen kann, dass er in Zeiten in denen er gar keinen Unterhalt gezahlt hat, erhebliche Geldmengen in Fonds gesteckt hat, wird er diesmal wohl um die Strafe nur herumkommen, wenn er einiges an Geld locker macht. Unser Unterhaltsstreit zieht sich aber auch schon mehr als 10 Jahre.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

da niemandem- am allerwenigsten den Unterhaltsberechtigten!- damit gedient ist, den Unterhaltspflichtigen vom Geld verdienen abzuhalten indem man ihn/sie einkerkert, entscheiden die meisten Richter beim ersten Mal recht milde mit einer Bewaehrungsstrafe.
Geldstrafen sind zwar auch moeglich, machen aber absolut keinen Sinn- das Geld benoetigen schliesslich die Unterhaltsberechtigten.

Der UHP wird ermahnt und aufgefordert seinen Unterhaltspflichten nach zu kommen.
Und zwar puenktlich und in voller Hoehe. Das ist quasi die Bewaehrungsauflage.
Falls sich der Unterhaltspflichtige nicht daran haelt, kommt es dann erst zu einer Haftstrafe.

Bei mir ist es so, dass imeine Tochter seit 2005 keinen Unterhalt vom KV erhaelt, weil der KV seinen - gut bezahlten- Job geschmissen hat. Das JA hat eine Menge Porto verschleudert indem sie ihn immer wieder um Stellungnahme und Zahlung gebeten haben. Er reagierte nie.
Er reichte auch nie- bis heute nicht- eine Abaenderungsklage ein.

Die Strafanzeige habe ich im Sommer 2006 gestelllt.

Letzte Woche erhielt ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem mir mit geteilt wurde

- dass das Verfahren vorlaeufig ruht unter folgenden Bedingungen:

- dass dem KV die Weisung/ Auflage gemacht wurde, seine Unterhaltszahlungen sofort nach zu kommen
- puenktlich zum 1. eines Monats und
- in voller Hoehe
- fuer die Dauer von 12 Monaten erstmal.

Sollte er dieser Weisung nicht Folge leisten, komme es zu einer oeffentlichen Klageerhebung und das Verfahren wird fort gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft weiss, dass der KV nicht nur mutwillig arbeitslos geworden ist, sondern auch, dass er eine Menge Geld in sein neues und eigenes (!) Tonstudio gesteckt hat statt Unterhalt zu zahlen, dass er bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wissentlich und absichtlich gelogen hat ( er durfte sie dann nochmal *nachbessern* )
Auch, dass er Sozialleistungen der ARGE bezogen hat waehrend er als Selbststaendiger angemeldet war, ist der Staatsanwaltschaft bekannt.

Man kann also sehen, dass man sich schon eine Menge leisten kann, wenn man an die *richtigen* Beamten geraet.

Gruesse,

Suesske