Kinderkrippe - Ich verstehe das nicht....

Hallo,
meine Tochter ist jetzt 13 Monate alt und ich arbeite schon wieder, seit sie 3 Wochen alt war (selbständig)

Bislang haben meine Eltern die Kleine betreut, aber mittlerweile übersteigt mein Arbeitspensum die Geduld meiner Eltern, außerdem wird Emma zunehmend mobiler und ist ein echter Wirbelwind, der den ganzen Tag am Toben ist.

Jetzt habe ich bei unserer Kinderkrippe nachgefragt, wie es denn mit einem Betreuungsplatz in naher Zukunft aussieht.
Da hieß es, ein Vorrang bei der Vergabe der Plätze wird ausschließlich sozial bedürftigen Alleinerziehenden eingeräumt, nur weil man alleinerziehend und berufstätig ist, hat man noch keinen Anspruch darauf.
Ich fragte die Dame, ob denn dann eher eine sozial bedürftige, alleinerziehende, nicht berufstätige Mutter einen Krippenplatz für ihr Kind bekommt als eine alleinerziehende, berufstätige Mutter, die eben nicht so sozial bedürftig ist, weil sie ja arbeiten geht. Meinte die doch glatt: "Ja. Sie müssen ja auch die Entlastung für diese Frauen sehen."

Aha, aber berufstätige Mütter brauchen keine Entlastung?

lg
Lucie (die jetzt wieder auf Oma und Opa hofft)

1

Hi Lucie,

ich weiß nur, wie das bei uns mit Kindergartenplätzen ist. Da haben alleinerziehende und berufstätige Mütter immer Vorrang.

Sehr seltsam... erkundige Dich doch mal bei Eurer Stadtverwaltung.

Verena

2

Ja werde ich machen....

Ich hatte irgendwie den Eindruck, die Dame verstand mich nicht wirklich...

Ja, is ja auch Freitach, da is man ab 10 Uhr ohnehin schon mit einem Fuß im Wochenende...

3

#kratz ...das wär ja der Hammer.

Kann mir das nur so erklären, dass die Dich nicht richtig verstanden hat.

Ich würd´s am Montag nochmal versuchen in der Hoffnung, dass Du bei ner anderen Mitarbeiterin rauskommst.

LG,

Happy

4

Leider ist das wirklich so. Die Begründung lautet dann, dass in der Zeit die nichtberufstätige Mutter (die von Hartz4 lebt - sprich bedürftig ist) einen Job suchen kann und somit aus dem ALG2-Bezug fallen würde.

5

....nee ne? #kratz

Logische Schlussfolgerung:

Dann wird es knapp für eine berufstätige Mutter, die event. nicht mehr arbeiten kann weil sie eben keinen Platz bekommt?

Will keinem auf die Füße treten aber da hört mein Verständnis auf! Aber sowas von!

LG,

Happy

6

Es ist wirklich leider so. Ich könnte mich auch voll darüber aufregen. Ich bin zwar nicht alleinerziehend, aber ich finde schon, dass es unterstes Niveau ist praktisch Eltern, die beide berufstätig sind gaaaaanz hinten an der Liste zu stellen und die ALG2-Empfänger zu bevorzugen. Ich habe da auch so ein paar Fälle in meiner Bekanntschaft. Beide Elternteile sitzen den ganzen Tag zu Hause und die Kleinen in der Kita und unsereins weiß nicht, wohin mit dem Kind. Das war dann die Begründung die ich bekam als ich meinen "Unmut" darüber äußerte.
Das allergemeinste ist ja, dass man in Deutschland laut Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat und im Arbeitsamt beim Antrag von ALG1 gefragt wird, ob die Betreuung der Kinder sichergestellt ist.

weitere Kommentare laden
7

Hallo Lucie,
das klingt schon sehr mekrwürdig, was die dir da erzählen...
Mir wurde gesagt, dass Berufstätige Vorrang haben gegenüber Nicht-Berufstätigen, weil diese ja verständlicherweise den Platz dringender brauchen.


LG Annika

10

die logik dahinter ist, wenn du schon arbeitest, ohne einen krippenplatz zu haben, dann kannst du das ja auch weiter so machen. krippenplätze bekommen die, die sonst nicht arbeiten könnten. damit die arbeiten können.

das ist überhaupt nicht fair, ich seh das. überhaupt nicht fair finde ich auch, dass meine cousine mit 6 kinder für alle (!!!) einen krippenplatz hat über die geschwisterregelung, obwohl sie nicht arbeiten geht und verheiratet ist; ihr ist das einfach nur zu viel mit 6 kindern den ganzen tag und ihr mann arbeitet den ganzen tag. fair ist auch nicht, dass mir bei meinem ersten sohn, als er klein war gesagt wurde, wenn er ein mädchen wäre, sofort, aber jungen werden grade nicht genommen. fair fand ich auch nicht, als ich im studium mit kind einen krippenplatz wollte, natürlich wurden da alleinerziehende bevorzugt; aber es wurde kein unterschied gemacht, ob man wirklich alleine war oder einfach nur nicht verheiratet. ich hatte den krippenplatz in der uni-krippe erst, als ich mit dem studium fertig war. während eine andere "alleinerziehende", die mit dem KV zusammenlebte noch ein zweites kind dort unterbrachte, obwohl sie eh nicht mehr studiert hat, aber noch immatrikuliert war.

versuchs mit ner tagesmutter. gegen diese komischen regeln wirst du leider nicht ankommen.

gruß, ms

11

Hallo,

an all meine Vorschreiberinnen.
Das JEDES Kind rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, ist richtig. Aber erst ab 3 Jahre.

Daher werden Krippenplätze eigentlich (und hier ist es auch wirklich so) nur an ARBEITENDE Mütter vergeben.

Also verstehe ich das Ärgernis von Lucie total. Ich würde an die Stadt ran treten.

Ich verstehe nur die Aufregung der anderen Schreiber nicht, denn "Thema Kindergartenplatz" ist wieder ein ganz anderes.

LG Mel

12

Hallo!

In hamburg stehen Alleinerziehende, die arbeien wollen/müssen ganz oben auf der Vergabeliste!


lg und viel Glück

melanie

13

Hallo Lucie,

ich kenne das eine oder andere Posting von dir, und weiß, daß du (mit Kind zuhause) selbständig bist, was ohnehin nicht leicht ist - nicht OHNE Mann und übrigens auch nicht MIT Mann. Bin auch selbständig.

Ich lebe in (Ost-)Berlin, also sind Kindergartenplätze für Kinder im Liegegruppenalter kein Problem - ich hatte also Glück und meine Söhne waren jeweils kurz nach dem ersten Geburtstag im Kindergarten (anfangs mit 5 Stunden/Tag). Um den Bewilligungsbescheid vom Amt habe ich aber bei beiden gekämpft (Einsprüche) und auch gewonnen!

Klemme dich hinter deinen Steuerberater! Der stellt dir einen Bescheid aus, daß deine Tätigkeit eine bestimmte Stundenzahl/Woche beansprucht, womit du Anspruch auf Kinderbetreuung hast!

Ich weiß, daß du Mut und Verve hast, das durchzustehen! #pro

Das schaffst du! Du arbeitest, also steht dir ein Platz zur Kinderbetreuung zu!

:-D
Joulins