Mutter gibt kind trotz urteil nicht raus

hallo ihr lieben,

mein freund hat ein urteil, in dem steht das er seine tochter jeden sontag von 10 - 14 uhr sehen darf. die kindesmutter gibt ihm jedoch das kind nicht raus. anscheinend ist das kind jedesmal krank. aber gesund genug um im garten zu spielen etc. jetzt gab es einen bußgeldbescheid.

gibt es eine andere möglichkeit, wie er das kind bekommen kann? ist so ein urteil vollstreckbar?

das kind ist einfach nicht krank , sie will es ihme infach nicht geben, da sie auf rache aus ist. sie sagt ja er soll zahlen und mehr nciht. finde sowas ein unding.

wer kann uns helfen?

lg melly

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hallo!

mein freund hat mit seiner ex-freundin ähnliche probleme #contra!!

wenn ein umgangsrecht vor gericht beschlossen wurde, kann es im extremfall (wenn die mutter z.b. ständige krankheit des kindes vorschiebt, oder auch einfach ohne die angabe von gründen die tür nicht öffnet) so weit gehen, dass das kind von einer dritten, unbeteiligten person, die das gericht (glaub ich... oder jugendamt #kratz) stellt, abgeholt und dem vater gebracht wird.

wenn sich die mutter auch da nicht kooperativ zeigt, kann ihr für diese stunden das sorgerecht entzogen werden, was aber nur extrem selten der fall ist.

auf keinen fall aufgeben!!

das kind ist schließlich nicht ihr eigentum und wenn er sich gut um seine tochter kümmert und sie liebt, hat auch nicht die mutter das recht, aus welchen gründen auch immer, ihm den umgang zu verbieten :-[ !!

ist doch meistens sowieso nur, weil das der letzte weg ist, den ex zu verletzen!! schrecklich sowas... und das alles auf kosten der kinder!!!

google doch mal... da findest du sicher noch ein paar nützliche infos!!

liebe grüße und viel glück euch beiden!

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Hi,
das Verfahren wurde doch sicher vom Jugendamt betreut. Zum zuständigen Sozialarbeiter/Verwaltungskraft gehen und das Problem schildern. Aber am Besten nicht "Die will mir mein Kind nicht geben", sondern besser
"Ich habe ein Problem, wo ich selbst auch keine andere Lösung mehr weiß, als das Urteil polizeilich durchsetzten zu lassen. Vielleicht können Sie mir helfen, die Sache zu regeln."
Das ist deren Job - was man ihnen besser auch nicht so direkt sagt.
Was wichtig ist, ist auf jeden Fall beteiligt und betroffen zu wirken. Es ist das Recht des Kindes, den Vater zu sehen - und die Mutter steht diesem Recht im Weg.
Dranbleiben.

Liebe Grüße,
Christian

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Hallo,

Anwalt nehmen und Druck machen, der Mutter kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn sie den Umgang verhindert. Also, alles schön dokumentieren, am besten mit Hilfe des Jugendamtes. Dann eigenen Sorgerechtsantrag stellen.

lg

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Hi,
sie über den Anwalt anschreiben lassen, Bußgeld. Das nimmt dann seinen Gang - letzte Konsequenz Sorgerechts Entzug.

ABER Ihr seid in Deutschland. Bis das passiert, kann einige Zeit vergehen.

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Evtl. geht es per Einsweiliger Verfüung haben wir auch schon 2 x wegen Weihnachtsfeiertag mchen müssen, aber das ist teuer. Das macht der RA über den Richter............

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M.W. hat man(n) sogar die Möglichkeit, das Kind durch einen Gerichtsvollzieher aus der Wohnung holen zu lassen...aber ob das so förderlich für's Kind ist?

Ich würde da eher wieder und wieder zum Anwalt/Gericht latschen und weitere Zwangsgelder anstreben...die KM wird ja sicher nicht in solch finanziellen Verhältnissen leben, dass sie das aus der Portokasse bezahlen kann bzw dass es ihr nicht wehtut.

Habe sogar mal gehört, dass dem Elternteil, das den Umgang vereitelt, letztendlich das Sorge- bzw Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden kann...von daher sollte man mit solchen Aktionen extrem vorsichtig sein und es nicht auf die Spitze treiben.

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Hallo,

ich fand den Vorschlag mit dem den Vorgang betreuenden Mitarbeiter vom JA am besten.

Aus beruflicher (!) Erfahrung: Die meisten Gerichtsvollzieher werden eine Kindesherausgabe nicht durchführen, auch das JA muss dort mitmachen, das tun die meistens ebenfalls nicht.

Wie soll denn ein Kind so etwas verstehen und eine vernünftige Bindung zu den Eltern behalten??

Das ist mehr als nervenaufreibend alles - was ich wiederrum aus privater Erfahrung weiß ;-) Aber im Sinne des Kindes muss man halt alles ausmitteln.

Steht im Urteil nicht, sie hat Krankenscheine vorzulegen?? Ist doch eigentlich so. Mh.

Ruft mal euren RA an oder das JA, wie am besten weiter verfahren werden kann.

VG Jana

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hi,
geht zum RA und zum JA!!!

Ich finde es ist ne schweinerei wenn ein elternteil dem anderen verbietet sein kind zu sehen...
es sei denn es ist irgendwas vorgefallen, wie zum Drogenmißbrauch oder ähnliches....
und soweit ich weiß, gibt es auch die möglichkeit die unterhaltszahlungen einzustellen, leistung gibts nur mit gegenleistung....

würd ich aber nicht tun, da das kind auch darunter wieder leidet...

geht den offieziellen weg,
JA und wenn die nicht reagieren zum RA!

Viel glück
Nadine