Vaterschaftsanerkennung??? falls er sich weigert?

Hallo Ihr!


Ich hoffe Ihr konnt mir helfen, ich bin leider schon wieder an den falschen Mann geraten. Bin alleinerziehend nur bei meine anderen beiden Kindern hat sich der Vater zu Vaterschaft bekannt. Ist mit mir zum Jugendamt gegeangen. Bei meiner jetztigen SS, bin in der 34 SSW. bin ich mir nicht sicher ob der Vater sich dazu bekennt. Er versichert es mir zwar dauernd geht aber auch nicht mit aufs Jugendamt um die Vaterschaft anzuernnnen. Ich denke den bringe ich auch nicht mehr soweit. Wie läuft dann alles ab? , wenn er die Vaterschaft nicht anerkenne sollte? Im KH geht es ja schon los mit den Formular ausfüllen, soll ich ihn einfach reinschreiben? Wie geht es dann weiter, nicht das sich das Standesamt dann wieder wegen der Geburtsurkunde hinhängt, wie bei meine ersten Kind.
Da haben wir die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt gemacht und das AMt hat isch so lange geweigert mir eine Geburtsurkunde auszustellen, habe sie damals nach 14 Tagen erst erhalten. Mann muß ja die Geburtsurkunde an andere Ämter schicken das man Kindergeld usw, bekommt. erzählt mir mal wie es bei Euch so ablief.

Vielen Dank im Vorraus!


Gruß Kirschtorte

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ooooh, das kenne ich.......meiner hat sich auch geweigert, obwohl er 100% wusste, dass kein anderer in frage kam. aber hauptsache bissel ärger machen.
ich hab im übrigen nach 1 jahr die geburtsurkunde erhalten!
genau aus jenem grund: er weigerte sich, anzuerkennen. es wurde dann per gerichtsbeschluss ein VT angeordnet, aber auch das war auch noch ein steiniger weg. es war alles 100% eindeutig und er weigerte sich noch immer - nach diesem stress stand dann wieder ein gerichtstermin im raum, indem er dann seine unterschrift leisten sollte.....er erschien aber auch da nicht. und bevor sie ihn in gewahrsam nehmen wollten, flitzt er schnell zum JA und unterschrieb.

das alles dauerte 1 jahr#klatsch

hauptsache mich geärgert zu haben, das ist doch auch etwas.

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Hallo!

Das ist ja der Hammer, ich verstehe nicht wie die eine Geburtsurkunde verweigern können nur weil der Vater sich quer stellt. Hast Du in diesem Jahr dann weder Erziehungsgeld/ elterngeld noch Kindergeld erhalten?
Du könntest das Kind ja dann auch nicht taufen lassen.
Na da kommt bestimmt noch einiges auf mich zu.

Würde mich freuen wenn wir in Kontakt bleiben könnten.

Gruß Katrin

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Hallo,

wie ich Dir schon schrieb ...
Dir werden Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen NICHT vorenthalten, nur weil sich der KV "querstellt".
Du darfst ihn nur NICHT bei der Anmeldung als Vater angeben, wenn er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat.
Wie sollen es denn sonst Frauen machen, bei denen der Vater wirklich unbekannt ist. Die bekommen ja auch Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen, ohne dass der Vater (zunächst) angegeben ist.

Gruß,
Julia

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Hallo,

also, ich habe etwas andere Erfahrungen gemacht, als meine Vorschreiberin.

Du kannst jetzt schon beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, so dass der KV schon vor der Entbindung angeschrieben wird, um die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen.
Tut er das nicht, werden ihm noch Fristen gesetzt, zum Beispiel auch ein freiwilliger Test (auf seine Kosten natürlich) angeboten.
Rührt er sich nicht, reicht das Jugendamt zusammen mit Dir eine Vaterschaftsfeststellungsklage ein.
Je nach Sachlage hört Euch das Gericht noch mal (bei mir war das nicht nötig) und ordnet dann ein Abstammungsgutachten an.
Liegt das Testergebnis vor (das ging bei mir innerhalb von drei Wochen zwischen Probeentnahme beim Amtsarzt bis zum Testergebnis), gibt es einen mündlichen (ihr werdet noch mal geladen) oder schriftlichen Beschluss (ohne Ladung und Erscheinen der Parteien, dem müssen beide Parteien zustimmen), also das Urteil.
Nach Ablauf einer bestimmten Frist ist das Urteil rechtskräftig und Du bekommst eine Urkunde, mit der Du dann die Geburtsurkunde um den KV ergänzen kannst.
Das Ganze kannst Du natürlich auch über einen Anwalt laufen lassen.

Infos zur Beistandschaft:
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html

Ich habe im Krankenhaus das Feld für den Vater des Kindes frei gelassen und habe ganz normal nach ca. 14 Tagen die Geburtsurkunde (auf der das Feld "Vater" halt leer ist) und die nötigen Geburtsbescheinigungen vom Standesamt erhalten.
Damit konnte ich dann alle nötigen weiteren Anträge, wie Kindergeld, Elterngeld etc stellen.
Alles überhaupt kein Problem.

Bei mir ging auch die Vaterschaftsfeststellungsklage recht schnell.
Nachdem das Jugendamt nicht im meinem Sinne gearbeitet hat und sich auf Spielchen mit dem KV eingelassen hat, habe ich die Beistandschaft aufgelöst und alles meiner Anwältin übergeben.

Zwischen Klageeinreichung und Anordnung des Abstammungsgutachten (wir wurden nicht geladen, aufgrund der Eindeutigkeit der Sachlage) lagen etwa sechs Wochen. Dann weitere drei bis das Testergebnis vorlag. Bis zum Urteil hat es etwas gedauert, da auch da der KV Spielchen mit dem Gericht gespielt hat, um Zeit zu schinden.
Er war wohl irrtümlich der Meinung, dass er erst ab Urteil Unterhalt zu zahlen hat (wir haben die Unterhaltsklage gleich miteingereicht) und hat deswegen auf Zeit gespielt. Da aber durch sein schuldhaftes Verhalten, meinem Kind Geld entgangen ist, wurde er zu Unterhaltszahlungen ab der Geburt verurteilt. Hat sich schon ein hübsches Sümmchen angehäuft.

Ich hatte, wie gesagt, keinerlei Probleme mit Anträgen etc, ohne die Angabe des KV.

Du darfst ihn im Übrigen nicht einfach eintragen, so lange er noch nicht als Vater festgestellt ist oder die Vaterschaft anerkannt hat.
Und solltest Du auch nicht.
Bei "Vater unbekannt" (und nichts anderes ist es, wenn Du das Feld "Vater" bei der Anmeldung des Kindes freiläßt) kann Dir die Geburtsurkunde nicht verweigert werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn Du einen Vater einträgst und dieser hat die Vaterschaft noch gar nicht anerkennt. Da möchte das Standesamt natürlich erst die Anerkennung vorliegen haben, da sie ja ein mit der Geburtsurkunde ein rechtsgültiges Dokument ausstellen, auf dem alle Angaben seine Richtigkeit haben müssen.
Ergo, Feld "Vater" freilassen!!!

Gruß,
Julia

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Hallo Julia,

vielen Dank für Deine Antwort, Sie hat mir sehr weitergeholfen. Jetzt versteh ich auch weshalb die damals so rum gezickt haben, weil ich den Vater eingetragen habe, er aber erst nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt hat, das haben wir damals nicht gewußt das man es vorher machen muß.

Hast du einfach beim Jugendamt angerufen und den Fall geschildert oder warst Du dort und Dir haben Dich mit Jemand sprechen lassen, der Dir den Beistand angeboten hat?

Gruß Kirschtorte

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Hallo,

ich hatte mich im Vorfeld informiert und mir war bekannt, dass es die Möglichkeit einer Beistandschaft gibt.
In Hannover ist es aber auch z.B. so, dass das Standesamt dem Jugendamt die Geburten von nicht-ehelichen Kindern mitteilt und sofern noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, das Jugendamt diesen Müttern die Beistandschaft anbietet.

Ich habe mich dann zunächst mit meiner Anwältin beraten, ob sie es gleich übernimmt oder ich erst einmal die Möglichkeit einer Beistandschaft nutze, was ich dann getan habe (auch wenn ich es schlußendlich doch wieder meiner Anwältin übergeben habe).
Ich bin dann zum Jugendamt hin und konnte gleich mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen, der dann die Beistandschaft eingerichtet hat.
Jetzt nach dem Urteil habe ich die aufgelöste Beistandschaft übrigens erneut eingerichtet, da ich die Unterhaltszahlungen (sollte der KV sich ans Urteil halten) komplett über´s Jugendamt laufen lassen möchte.

Ich weiß nicht, warum die andere Userin solche Probleme mit den Unterlagen hatte. Bei mir ging das ganz normal und zügig, dass ich alle Bescheinigungen und die Geburtsurkunde zugeschickt bekam, wie bei jedem anderen, wo es einen Vater von Anfang an gibt, auch.

Gruß,
Julia