Muss ich in eine kleinere Wohnung ziehen (wg. Hartz4)?

Hallo!

Ich denke, bei mir steht demnächst eine Trennung an #heul, mein Freund ist nichtmal im geringsten daran interessiert, um unsere Beziehung zu kämpfen .... #contra

Da wir erst im März gemeinsam umgezogen sind und ich diese Wohnung total mag und ich unserer Tochter (2,5 Jahre) nicht schon wieder einen Umzug zumuten möchte, würde ich nach der Trennung gerne hierbleiben. Zumal sich unsere Tochter hier sauwohl fühlt und einen tollen Garten zur Verfügung hat ....

Da ich noch im Erziehungsurlaub bin, werde ich wohl erstmal von Hartz4 leben müssen #schmoll .... können die vom Amt mich zwingen um zu ziehen? #kratz
Die Wohnung ist 81 qm gross, 3 Zimmer und kostet warm (ohne Strom) 700 Euro ... also bekommt man Summe X für die Miete oder muss man nachweisen wieviel Miete man zahlt und bekommt dann diese Summe?

Die Wohnung ist natürlich eigentlich zu gros für 2 Personen, aber könnte ich mir den Mietanteil der "zu teuer" ist vom Mund absparen und dazusteuern? Ich möchte hier echt nicht ausziehen ..... #schmoll

Ach, noch eine Frage. Am Anfang des Erziehungsurlaubes haben wir gerade mal 1,5 Monate lang Erziehungsgeld bekommen. Wenn sich meine Lebensumstände nun ändern, kann ich erneut einen Antrag stellen? Befinde mich allerdings schon im dritten Erziehungsjahr, wo es ja eigentlich eh nihcts mehr gibt ... #kratz

#danke und viele Grüsse,
abendrot79

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also wir haben zur zeit auch hartz4 aber damit allein kann man zu dritt auch nich leben, wir bekommen dazu noch wohngeld
unsere wohnung hat 60qm und kostet 360 euro warm ohne strom
wohngeld bekommen wir 320 euro
wir sind z dritt , eltern und ein kind

ich denk nich das du umziehen mußt aber die werden wohl nur einen teil bezhalen und den rest mußt du selbst hinbekommen aber das is ja auch von bundesland zu bundesland anders

hoffe ich konnte dir etwas helfen

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Hallo,

Wohngeld und Alg II schließen sich gegenseitig aus ... irgendwas kann an Deiner Antwort NICHT stimmen!

Gruß,
Julia

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??????

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Hallo,

zu allererst in Dein Ex sowohl für das Kind als auch für Dich unterhaltspflichtig. Für Dich mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, in Einzelfällen auch darüber hinaus (z.B. ist ein Vollzeitjob wegen der Kinderbetreuung nicht unbedingt zumutbar und er muss dann den Verdienstausfall auffangen, gab es gerade letzte Woche ein Urteil zu).

Du musst Dich um Deine Unterhaltsansprüche kümmern.
Um den Kindsunterhalt entweder bei Anwalt oder Beistandschaft beim Jugendamt, und um Deinen Unterhalt ebenso per Anwalt oder aber Dein Unterhaltsanspruch geht auf die ARGE über und die holen sich das Geld von dem Unterhaltspflichtigen wieder.

Bis das alles geklärt ist, kannst Du auf alle Fälle Alg II beantragen.

Was Deine Wohnung anbelangt, musst Du die zuständige ARGE fragen, welche Miete angemessen ist. Bei manchen ARGEN kommt es nämlich nicht auf die Größe so sehr an (81 qm sind eigentlich auf alle Fälle zu groß, bis zu 60 qm sind für 2 Personen angemessen), sondern darauf, dass die Miete angemessen ist.
Ist sie das nicht, übernimmt die ARGE die tatsächliche Miete für längstens ein halbes Jahr, bis dahin musst Du die Unterkunftskosten gesenkt haben (Untervermietung oder Umzug).
Tust Du das nicht, bekommst Du ab dem Zeitpunkt nur noch die angemessene Miete bezahlt und musst die Differenz aus anderen Mitteln bestreiten.
Achtung: Du bekommst die Heizkosten nur für die angemessene Größe. Auch Heizkosten-Nachzahlungen werden nur für die angemessene Größe übernommen. Und eine eventuelle Nachzahlung von Nebenkosten wird NICHT übernommen, wenn Du dort wohnen bleibst.
Die Differenz wird also nicht in den reinen Mietkosten bestehen!

Ziehst Du nach Aufforderung der ARGE um und die neue Wohnung wird als angemessen abgenickt, kannst Du finanzielle Hilfen für Umzug, Renovierung und Mietkaution erhalten.

Du musst Dir genau durchrechnen, ob Du Dir das leisten kannst.

Gruß,
Julia

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#pro

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also ichd enke mal nicht das du die wohnung alleine halten kannst und das amt wird denke ich mal auch wollten das es in ein kleinere wohnung geht da für 2 personen zumindest in bonn 60 qm und 344€ kalt zustehen aber würde einfach mal bei der arge nachfragen

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Hallo!

Du mußt die Miete nachweisen und wenn die Miete die Höchstgrenze übersteigt, bekommt Du nur diese und kannst selber für den Rest aufkommen. Wenn überhaupt, macht das allerdings nur Sinn, wenn der übersteigende Mietanteil ein paar Euro ausmacht und davon gehe ich bei 700 Euro keinesfalls aus! Ein paar 100 Euro selber als Mietanteil zu zahlen ist nicht möglich, das schafft man nicht! Auch wenn Du wieder arbeitest, wirst Du es kaum schaffen...Es bleibt ja nicht bei den 700 Euro, da kommt Strom, Telefon, evtl. Nebenkostennachzahlungen...mal ganz abgesehen von den anderen Kosten wie Kindergartengebühren...

Such dir eine kleinere und billigere 3-Zimmer-Wohnung! Eine 2-Zimmer-Wohnung finde ich nicht gerade optimal. Soetwas geht gut, wenn das Kind noch klein ist und man sich das Schlafzimmer teilen kann, aber eure Tochter kommt bald in ein Alter, in der sie ein eigenes Zimmer braucht, z.B. wenn Freunde kommen. Falls es doch eine 2-Zimmer-Wohnung wird, würde ich dir raten, dem Kind das zweite Zimmer zu geben und selbst im Wohnzimmer zu schlafen.

LG janamausi

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Hallo

Also eig. stehen 2 Personen bis zu 60 qm ode angemessene Miete und nebenkosten zu. Und 80 qm und 700 Euro Miete und Nebenkosten sind denke ich zu hoch. Also endweder zahlst du die höhre Miete und die Nebenkosten selber oder du must umziehen Den das Amt wird es dir sicher nicht zahlen.
Du hast aber glaube ich längsten 6 Monate Zeit dir was neues zu suchen.

Bianca

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auf dauer wirste die wohnung nicht alleine bezahlen können,alg 2 ist so wenig,von was willste die zuzahlung bezahlen,das fehlt dann vorne und hinten.