getrennt lebend/teilzeitjob/frage wg. steuerklasse u.a.

hallo,

mein mann und ich leben getrennt. er ist ausgezogen. ich war bis dato ohne arbeit. nun habe ich eine halbtagsstelle und bekomme ca. 750 € brutto im monat. nun würde ich gerne von der steuerklasse 5 in die 1. mein mann müsste dann ebenfalls in die 1 richtig? müssen wir da einfach zusammen mit den lohnsteuerkarten zum amt und lässt sich das ohne weiteres umtragen? z.z zahlt er unterhalt für unseren sohn, das was er mir zahlen muss, wird z.z. von einer anwältin berechnet. alg 2 antrag wurde auc hgestellt, da rufe ich jetzt montag an um zu klären, ob es überhaupt noch in frage kommt.
muss mir mein mann denn trotzdem noch unterhalt zahlen, obwohl ich nen job habe? vorallem wenn er von 3 in 1 wechselt bekommt er ja ca. 300€ weniger im monat. ich würde aber gerne auf den unterhalt für mich von ihm verzichten.

vllt. war/ist jmd in der ähnlichen situation.

glg

1

Hallo!
Wenn du alleine mit deinem Kind wohnst, kannst du LSTkl 2 beantragen.Dein Mann bekommt die 1.Ihr müßtet beide eure Karten vorlegen,dann wird das geändert.
Wie das mit dem Unterhalt für dich ist,weiß ich leider nicht.

LG

2

Wenn du mit deinen Kids alleine wohnst, und in diesem Haushalt keine Person mitlebt, die über 18 ist, beantragst du die Steuerklasse 2. Dein Ex kommt in die Steuerklasse 1.

Mein Mann hat sich damals allerdings mehr wie nur *quer* gestellt, als ich ihn gebeten habe seine Steuerklasse zu ändern. Er bekam dann einen netten Brief von Einwohnermeldeamt, wo er hin zitiert wurde zur Änderung...


LG,
Bine

3

das wird meiner wahrscheinlich auch tun. als du wieder abrieten gegangen bist war das teil oder vollzeit? wir lassen ja gerade den unterhalt für mich berechnen, würde aber darauf verzichten. hat dein mann für dich danach auch noch unterhalt zahlen müssen?

4

Zu dem Zeitpunkt war ich noch arbeitslos gewesen.
Als ich dann die Steuerklasse 2 hatte, fand ich einen Job auf 400 €. Allerdings zahlte er da keinen Unterhalt an mich, da wir eine Eigentumswohnung hatten und da zahlte er die Hälfte und ich die Hälfte der Banken.
Erst als er die Zahlungen an die Bank einstellte, mußte ich eine Unterhaltsklage machen, da die Bank ja auf mich zukam und von mir das Geld wollte.
Bei der Klage wurde dann so vermittelt, daß er den Kids Unterhalt zahlen mußte und mir dann auch, ich habe allerdings beide Banken bedient.

Dies war auch alles vor 2008, also bevor die neue Unterhaltsregelung kam.

Sorry, wenn ich dir da nun nicht weiterhelfen kann:-)

Allerdings kann ich dir noch berichten, daß die Exfrau meines jetzigen Mannes auch keinen Anspruch auf Unterhalt hat, da wir noch ein gemeinsames Kind haben. Nach dem neuen Recht wurden nun erst alle 4 Kids berechtigt und für uns 2 Frauen bleibt praktisch nichts übrig. Ich bin zwar noch in Erziehungsurlaub, gehe aber wieder arbeiten, allerdings im moment nur auf Minijob Basis, da nichts anderes frei war.
Wenn du noch Fragen kannst, kannst du dich auch gerne über PN melden:-)

LG,
Bine

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Hi,

wann ist Dein Mann denn ausgezogen. Für beide Ehepartner ist es im Trennungsjahr im Normalfall günstiger noch zusammenveranlagt zu werden und Dein Mann zahlt Dir einen Nachteilsausgleich.

Wenn ihr direkt in Lohnsteuerklasse I/II wechselt, dann hat er nicht nur die ca. 300,00 € weniger, sondern darf nachdem er die Steuererklärung abgegeben hat auch noch böse nachzahlen.

Im Jahr, dass auf die Trennung folgt, sind die Lohnsteuerklassen I/II, dann automatisch. Also, ihr habt Euch z. B im März 2008 getrennt, dann werdet ihr ab 2009 automatisch Steuerklasse I/II haben.

Besser wäre es für die letzten zwei Monate dieses Jahres auf IV/IV zu gehen.

Liebe Grüße

Jarmina