Hat die Oma Rechte?

Moin Zusammen,

ich bin seit wochen von meinem Ex getrennt(der vater von meiner Tochter,15,5Mon) Wir haben aber nicht zusammen gelebt...er lebt bei seinen Eltern und ich wohne mit meiner Tochter alleine.Mein Ex kann die kleine jeder Zeit bei mir sehen.Ich gebe ihm die kleine nicht mit,weil er kifft(dealt ab und zu mal auch) Das war auch der Grund,warum ich ihn verlassen habe(er hat alles heimlich gemacht,ich bekam es raus und verlasste ihn)

So seine Mutter,die Oma von meiner Tochter.Hat auch nie wirkliches Interesse an meiner Tochter gezeigt,ruft wirklich nie an um zu fragen wie es ihr geht.Kommt echt alle paar Monate mal für ein paar std,wenn überhaupt.Ich habe ihr oft angeboten,mal die kleine abzuholen und mit ihr was zu unternehmen....tja,leider kam nie was von ihr.Sie weiss,das ihr Sohn kifft ,sagt aber nichts dazu.Ich möchte auch jetzt nicht mehr ,das sie die kleine nicht mehr sieht....sie zeigt kein interesse usw... mein Ex und die Mutter wollen mir mit Gericht drohen....!

Hat seine Mutter Rechte?Muss ich mir sorgen machen?


Danke schon mal für eure Antworten


LG Melissa

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Hallo...

Mal andersrum gefragt:
Welches Recht hast du, deinem Kind die Oma vorzuenthalten?

Nur weil die Oma toleriert, das ihr Sohn kifft?

Das ist kein Grund, deinem Kind nicht die Oma zu gönnen - selbst wenn sie nur alle paar Monate nur vorbeikommt...

Mach dir doch dein Leben nicht unnötig so schwer! Sei doch einfach froh, das es so wenig Kontakt gibt... immernoch besser als überhaupt keine Oma zu haben...

LG
Jenny

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Hallo,

wieso vorzuenthalten?Ich habe ihr so oft angeboten die kleine abzuholen..ich hab ihr nie den umgang verboten...es geht nicht darum das mein ex kifft und nichts sagt..er tut es da aber und ich will nicht das meine kleine dann da ist...sie zeigt wirklich kein interesse,kommt selten mal vorbei...die haben garkein verhältnis...wozu das denn alles noch...?Sie hat sich doch so entschieden,kein interesse zu zeigen und nicht meine kleine oder ich.

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Zitat:
"mein Ex und die Mutter wollen mir mit Gericht drohen"

Womit drohen die denn, wenn sie, wie du behauptest "wirklich kein Interesse" hat?

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Hallo !

Primär haben Großeltern keine Besuchsrechte, um diese zu bekommen müsste sie wirklich vor Gericht gehen, was Unsinnig ist denn du hast ihr ja die Tür offen gehalten damit sie die Kleine sehen könnte.
Das du sie ihr, unter den gegebenen Umständen (schließlich wird in ihrem Haus gekifft und gedealt) nicht mitgibst kann ich voll und ganz verstehen und dann gibt man sein Kind auch nicht einfach einer ihm/ihr halb fremden Person mit (schließlich kann die Kleine sie von ein paar Besuchen alle paar Monate nicht kennen).
Ich würde mich ans Jugendamt wenden, deinen Fall und deine Bedenken schildern und wenn der Oma etwas daran liegen würde, dann könnte sie die Kleine für's Erste regelmässig bei dir sehen damit sich deine Kleine an sie gewöhnt und du sehen kannst wie es läuft.

LG Mara

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Hallo Melissa,

die Oma hat nur ein Recht auf Umgang wenn es dem Kindswohl dient. Da sie bis jetzt nicht regelmässig Kontakt hatten, liegt dies nicht vor.

LG
Tinka

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Hallo Zusammen,

danke für eure Antworten!!!!
Ich werd ja sehen was demnächst auf mich zu kommt.


LG Melissa

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Die Oma hat kein Recht auf das Kind weder umgangsrecht noch sonst was...

Dafür müsstest du schon ziemlich in der scheiße stecken das die oma sich ein recht an dem kind verschaffen kann...

die oma würde evtl. nur dann recht bekommen, wenn sie regelmäßigen umgang mit dem kind hatte und das dem kind nicht von nachteil war...

ich habe das problem gerade.. zwar nicht vor gericht aber mein schwiegermonster droht auch damit " ich werde mir meine enkelin erklagen"

so ein schwachsinn... du bist die mutter... und dann gibts den vater.... der rest ist außenvor... warum sollte die oma auch rechte haben??

ich würde nur beim jugendamt fragen wie es damit aussieht das der vater das kind nur unter aufsicht bekommt...

Liebe Grüße

Laura mit Sunny(11.04.2006) und Rico(03.03.2009)

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Hallo Laura,

wieso sollte eine Oma nicht auch ein Recht auf das Enkelkind haben? Und ich rede nun nur vom Umgangsrecht?

Sicherlich hat eine Oma das auch. Und auch sie hat das Recht, dies einzuklagen.

Allerdings übersehen viele Omas und auch Opas eine klitze Kleinigkeit....sie müssen nachweisen können, daß sie Kontakt zu den Kids gehabt haben, daß sie die Kids z.B. betreut haben, während beide Elternteile arbeiten waren, daß sie guten sozialen Kontakt zu dem Kind hatten.

Aber das sie kein Recht haben, daß ist nicht wahr.

LG
Patchworkfamily007